Rückrufservice

Mercedes Abgasskandal - Schadenersatz im Musterverfahren wahrscheinlich

25.09.2023

Lange hat es gedauert, bis das OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes im Abgasskandal fortgesetzt hat. Grund dafür war, dass das OLG erst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof abwarten wollte, der am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass auch Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche im Abgasskandal begründet. Das OLG Stuttgart gab nun in der Verhandlung vom 21. September 2023 gegen Mercedes zu erkennen, dass es dieser Rechtsprechung folgen wird.

Zudem habe das OLG zu erkennen gegeben, dass die konkreten technischen Umstände für das Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtungen sprächen, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes führt. Damit sei die wichtigste Voraussetzung für Schadenersatzansprüche erfüllt.

Mit einem Urteil ist erst im März 2024 zu rechnen. Dennoch war die jetzige Verhandlung ein positives Zeichen, dass den betroffenen Mercedes-Käufern Schadenersatzansprüche zustehen. „Inzwischen dürfte es weniger um die Frage gehen, ob Schadenersatzansprüche gegen Mercedes bestehen, sondern mehr um die Frage, ob Mercedes sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder wegen Fahrlässigkeit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Das OLG Stuttgart soll in dem Musterverfahren feststellen, ob in bestimmten Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Die Klage umfasst nur einen Teil der Modelle, für die das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf angeordnet hatte. Konkret geht es um die Mercedes-Modelle
• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec
Alle betroffenen Modelle sind mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 ausgestattet. Dieser Motor wurde aber auch noch in zahlreichen anderen Mercedes-Modellen eingesetzt.

Anmeldungen zu der Musterklage sind nicht mehr möglich. Der Weg der Einzelklage steht vielen betroffenen Mercedes-Kunden aber weiter offen und sie können von der sich abzeichnenden verbraucherfreundlichen Rechtsprechung profitieren.

Denn der BGH hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit bestehen. „Den Autoherstellern muss keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden. Damit hat der BGH die Hürden für Schadenersatzansprüche enorm gesenkt“, so Rechtsanwalt Gisevius. Zudem hat der EuGH deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen, die bei normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres aktiv sind, unzulässig sind. „Das trifft u.a. in der Regel auf ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung zu“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Unzulässige Abschalteinrichtungen sind aber nicht nur bei Mercedes-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor OM 651 ein Thema. Auch bei Dieselmotoren des Typs OM 642 hat das KBA erst kürzlich drei unzulässige bzw. kritische Abschalteinrichtungen festgestellt, u.a. ein Thermofenster. Mercedes wurde aufgefordert bis Ende September geeignete Abhilfemaßnahmen vorzulegen.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
29.08.2024

Die Natur hat Rechte – das zeigte sich jetzt auch in einem Verfahren zum Abgasskandal. Mit Urteil vom 2. August 2024 sprach das Landgericht Erfurt dem Käufer eines BMW 750 d xDrive wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises - 6.670 Euro - zu (Az.: 8 O 1373/21).
23.08.2024

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Modellen des BMW X3 unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt. BMW muss daher einen umfangreichen Rückruf durchführen. Weltweit sind davon etwa 180.000 BMW X3 der Baujahre 2010 bis 2014 betroffen, in Deutschland sind es rund 45.000 Fahrzeuge.
20.08.2024

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Audi Q5 mit 3-Liter-Dieselmotor im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 5. August 2024 entschieden (Az.: 17 U 84/21). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verbaut ist. Audi habe zumindest fahrlässig gehandelt und sich somit schadenersatzpflichtig gemacht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.
19.08.2024

Im Abgasskandal erhält der Käufer eines VW T6 Schadenersatz. Da in dem VW-Bus eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 8. August 2024 (Az.: 6 U 35/21).
07.08.2024

Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das OLG Köln dem Käufer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducati basiert, mit Urteil vom 24. Mai 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 19 U 84/23). Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.
31.07.2024

Der Käufer eines Mercedes GLK 200 CDI hatte wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei seinem Mercedes GLK 200 CDI auf Schadenersatz geklagt. Das OLG Oldenburg hat ihm mit Urteil vom 8. Mai 2024 Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zugesprochen und sich an der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 orientiert (Az. 3 U 96/21).