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Mercedes Abgasskandal - Schadenersatz im Musterverfahren wahrscheinlich

25.09.2023

Lange hat es gedauert, bis das OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes im Abgasskandal fortgesetzt hat. Grund dafür war, dass das OLG erst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof abwarten wollte, der am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass auch Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche im Abgasskandal begründet. Das OLG Stuttgart gab nun in der Verhandlung vom 21. September 2023 gegen Mercedes zu erkennen, dass es dieser Rechtsprechung folgen wird.

Zudem habe das OLG zu erkennen gegeben, dass die konkreten technischen Umstände für das Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtungen sprächen, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes führt. Damit sei die wichtigste Voraussetzung für Schadenersatzansprüche erfüllt.

Mit einem Urteil ist erst im März 2024 zu rechnen. Dennoch war die jetzige Verhandlung ein positives Zeichen, dass den betroffenen Mercedes-Käufern Schadenersatzansprüche zustehen. „Inzwischen dürfte es weniger um die Frage gehen, ob Schadenersatzansprüche gegen Mercedes bestehen, sondern mehr um die Frage, ob Mercedes sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder wegen Fahrlässigkeit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Das OLG Stuttgart soll in dem Musterverfahren feststellen, ob in bestimmten Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Die Klage umfasst nur einen Teil der Modelle, für die das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf angeordnet hatte. Konkret geht es um die Mercedes-Modelle
• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec
Alle betroffenen Modelle sind mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 ausgestattet. Dieser Motor wurde aber auch noch in zahlreichen anderen Mercedes-Modellen eingesetzt.

Anmeldungen zu der Musterklage sind nicht mehr möglich. Der Weg der Einzelklage steht vielen betroffenen Mercedes-Kunden aber weiter offen und sie können von der sich abzeichnenden verbraucherfreundlichen Rechtsprechung profitieren.

Denn der BGH hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit bestehen. „Den Autoherstellern muss keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden. Damit hat der BGH die Hürden für Schadenersatzansprüche enorm gesenkt“, so Rechtsanwalt Gisevius. Zudem hat der EuGH deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen, die bei normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres aktiv sind, unzulässig sind. „Das trifft u.a. in der Regel auf ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung zu“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Unzulässige Abschalteinrichtungen sind aber nicht nur bei Mercedes-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor OM 651 ein Thema. Auch bei Dieselmotoren des Typs OM 642 hat das KBA erst kürzlich drei unzulässige bzw. kritische Abschalteinrichtungen festgestellt, u.a. ein Thermofenster. Mercedes wurde aufgefordert bis Ende September geeignete Abhilfemaßnahmen vorzulegen.

Abgas-Skandal, Mercedes News

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Aktuelles
28.11.2023

Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.
27.11.2023

Im Abgasskandal hat sich VW in einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW T5 auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Das ließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23.11.2023 nicht durchgehen. An einen unvermedbaren Verbotsirrtum habe der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Die habe VW nicht ausreichend erfüllt, so das OLG (Az.: 5 u 129/22).
21.11.2023

Im VW Abgasskandal landet das Thermofenster bei der Abgasreinigung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es in fünf Verfahren um das Thermofenster beim VW T6, beim VW Golf und beim VW Sharan (Az.: 2 O 331/19, 2 O 190/20, 2 O 425/20, 2 O 16/21, 2 O 57/21). Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg soll der EuGH im Wesentlichen klären, ob VW aufgrund des Thermofensters Schadenersatz leisten muss oder sich auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
20.11.2023

Im Audi-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das OLG Stuttgart hat mit aktuellem Urteil bestätigt, dass der Käufer eines Audi A5 mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 Anspruch auf den sog. Restschadenersatz hat (Az.: 10 U 158/22).
16.11.2023

Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut.
10.11.2023

Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.