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Mercedes Abgasskandal - Schadenersatz im Musterverfahren wahrscheinlich

Lange hat es gedauert, bis das OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes im Abgasskandal fortgesetzt hat. Grund dafür war, dass das OLG erst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof abwarten wollte, der am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass auch Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche im Abgasskandal begründet. Das OLG Stuttgart gab nun in der Verhandlung vom 21. September 2023 gegen Mercedes zu erkennen, dass es dieser Rechtsprechung folgen wird.

Zudem habe das OLG zu erkennen gegeben, dass die konkreten technischen Umstände für das Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtungen sprächen, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes führt. Damit sei die wichtigste Voraussetzung für Schadenersatzansprüche erfüllt.

Mit einem Urteil ist erst im März 2024 zu rechnen. Dennoch war die jetzige Verhandlung ein positives Zeichen, dass den betroffenen Mercedes-Käufern Schadenersatzansprüche zustehen. „Inzwischen dürfte es weniger um die Frage gehen, ob Schadenersatzansprüche gegen Mercedes bestehen, sondern mehr um die Frage, ob Mercedes sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder wegen Fahrlässigkeit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Das OLG Stuttgart soll in dem Musterverfahren feststellen, ob in bestimmten Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Die Klage umfasst nur einen Teil der Modelle, für die das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf angeordnet hatte. Konkret geht es um die Mercedes-Modelle
• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec
Alle betroffenen Modelle sind mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 ausgestattet. Dieser Motor wurde aber auch noch in zahlreichen anderen Mercedes-Modellen eingesetzt.

Anmeldungen zu der Musterklage sind nicht mehr möglich. Der Weg der Einzelklage steht vielen betroffenen Mercedes-Kunden aber weiter offen und sie können von der sich abzeichnenden verbraucherfreundlichen Rechtsprechung profitieren.

Denn der BGH hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit bestehen. „Den Autoherstellern muss keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden. Damit hat der BGH die Hürden für Schadenersatzansprüche enorm gesenkt“, so Rechtsanwalt Gisevius. Zudem hat der EuGH deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen, die bei normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres aktiv sind, unzulässig sind. „Das trifft u.a. in der Regel auf ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung zu“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Unzulässige Abschalteinrichtungen sind aber nicht nur bei Mercedes-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor OM 651 ein Thema. Auch bei Dieselmotoren des Typs OM 642 hat das KBA erst kürzlich drei unzulässige bzw. kritische Abschalteinrichtungen festgestellt, u.a. ein Thermofenster. Mercedes wurde aufgefordert bis Ende September geeignete Abhilfemaßnahmen vorzulegen.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.