Rückrufservice

Urteil T5 - VW Bulli im Abgasskandal - Az.: 10 O 824/20

Endlich ein Urteil: Das Landgericht Osnabrück hat dem Eigentümer eines T5 Multivan Schadensersatz wegen sittenwidrigewr Schädigung zugesprochen - und das ohne einen verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt. Ein Rückruf durch das KBA sei auch gar nicht nötig. VW sei dennoch zum Schadensersatz verpflichtet, entschied jetzt das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 13. Juli 2020 (Az.: 10 O 824/20).

Es ging um deliktische Schadensersatzansprüche bei einem VW Multivan T5 2,0 TDI. In dem Bulli ist der Dieselmotor des Typs EA 189, bei dem VW die Abgaswerte bekanntlich manipuliert hat, verbaut. Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns waren von den Manipulationen betroffen und das KBA ordnete den verpflichtenden Rückruf für die Fahrzeuge an, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Ausnahme war der T5.

Für den Osnabrücker Richter spielte es aber keine Rolle, ob ein Rückruf des KBA für den T5 vorliegt. Es sei  klar, dass VW  auch in dem Bulli T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Daher sei Volkswagen zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet. Auf einen Rückruf durch das KBA komme es nicht an, entschied das Gericht. Der Kläger könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das LG Osnabrück.

„Es zeigt sich, dass auch Bulli-Fahrer immer bessere Chancen haben, ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Er ist mit der Problematik „VW Bulli im Abgasskandal“ bestens vertraut und hat für seine Mandanten beim VW T6 mit dem Nachfolgemotor EA 288 Schadensersatzansprüche vor den Landgerichten München und Heilbronn wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchgesetzt (Az. 3 O 13321/19 und Bi 6 O 257/19).

In beiden Fällen stuften die Gerichte ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Auf einen Rückruf durch das KBA komme es dabei nicht an. VW habe die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, urteilten die Gerichte.

„Nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston am 30. April 2020  klargemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen, dürfte VW in Erklärungsnot kommen, warum beim Bulli Abschalteinrichtungen ausnahmsweise zulässig sein sollen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Unter https://www.oeltod-anwalt.de/ hat Rechtsanwalt Gisevius wichtige Informationen zu Schadensersatzansprüchen beim T5 und T6 zusammengefasst.

Abgas-Skandal, Automotive, T6-Motorschaden, T5 Öltod

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

Es war schon bekannt, dass Volvo weltweit eine Reihe von Plug-in-Hybriden wegen Brandgefahr zurückrufen muss. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf unter der Referenznummer 14972R am 8. April 2025 bestätigt. Volvo führt den Rückruf unter dem Code R10312 durch.

Kia muss wegen Brandgefahr weltweit über 600.000 Hybrid-Fahrzeuge zurückrufen. Betroffen sind Modelle des Kia Niro, die zwischen Oktober 2015 und Juni 2022 produziert wurden sowie Modelle des Kia Ceed bzw. XCeed aus dem Produktionszeitraum vom November 2019 bis August 2023.

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.