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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Wirecard AG eröffnet

Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Wirecard AG am 29. Juni 2020 eröffnet (Az.: 1542 IN 1308/20). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht den Münchener Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Michael Jaffé bestellt. Seine Aufgabe ist nun u.a. festzustellen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen. Ist dies der Fall, können die Gläubiger, Aktionäre und Anleihe-Anleger oder Inhaber anderer Derivate der Wirecard AG ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden.

Hoffnungen auf eine hohe Insolvenzquote sollten sich die Anleger nicht manchen. Dafür sind die Verbindlichkeiten der Wirecard AG zu hoch. Wie Capital.de berichtet, belaufen sich allein die Bankkredite des Unternehmens auf 1,6 Milliarden Euro. „Selbst wenn es gelingt einige Filetstücke des Unternehmens zu verkaufen, wird die Insolvenzmasse kaum ausreichen, um die Forderungen aller Gläubiger auch nur ansatzweise zu bedienen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Besonders bitter sieht es für die Aktionäre aus: Ihre Forderungen werden erst ganz zum Schluss bedient. „Dann wird es aus der Insolvenzmasse wohl nicht mehr viel zu verteilen geben“, so Rechtanwalt Seifert.

Anleger sollten ihre Forderungen zur Insolvenztabelle dennoch anmelden sobald das möglich ist. Um die drohenden hohen finanziellen Verluste zu vermeiden, sollten sie ihren Blick aber vor allem Richtung Schadensersatzansprüche lenken. Hier rücken immer mehr die Wirtschaftsprüfer in den Fokus.

Wie die Wirecard AG vor dem Insolvenzantrag einräumen musste, existieren 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten auf den Philippinen liegen sollten, vermutlich nicht. Und es hat sie wahrscheinlich auch nie gegeben. Für den Jahresabschluss 2019 haben die Wirtschaftsprüfer zwar ihr Testat verweigert. Aber in den Jahren zuvor haben die Wirtschaftsprüfer die vorgelegten Zahlen immer wieder bestätigt und ihr Testat erteilt. „Da stellt sich natürlich die Frage, ob die Prüfungen viel zu lasch und oberflächlich waren“, so Rechtsanwalt Seifert.

Aktionäre und andere Wirecard-Anleger haben natürlich auf die Richtigkeit der Zahlen und die Testate der Wirtschaftsprüfer vertraut. „Haben die Wirtschaftsprüfer die Zahlen nur nachlässig geprüft, können sie gegenüber den Investoren in der Haftung stehen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Anspruchsgegner können auch Vorstände oder Aufsichtsräte der Wirecard AG sein, die auch mit ihrem privaten Vermögen in der Haftung stehen können.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Anlegern eine kostenlose Erstberatung an.

 

 

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.