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VW T5 im Abgasskandal - LG Köln spricht Schadenersatz zu

22.12.2020

Mit Urteil vom 19. November 2020 hat das Landgericht Köln dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 24 O 167/20). VW muss den „Bulli“ zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

In dem VW T5 California 2.0 TDI ist der durch den Abgasskandal bekannte Dieselmotor EA 189 mit der Schadstoffklasse Euro 5 verbaut. In dem Fahrzeug werde bei der Abgasrückführung unstreitig ein Thermofenster eingesetzt, stellte das LG Köln fest. Bei Außentemperaturen, die innerhalb dieses Thermofensters liegen, arbeitet die Abgasrückführung vollständig, bei niedrigeren oder höheren Temperaturen wird sie allerdings reduziert oder ganz abgeschaltet, was zu einen höheren Emissionsausstoß führt. Daher handele es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteirichtung und VW müsse Schadenersatz leisten, so das LG Köln.

VW bestritt den Einsatz eines Thermofensters nicht, hält dieses aber aus Motorschutzgründen für zulässig. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Das Thermofenster sie nicht zulässig. Abschalteinrichtungen seien nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn sie dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung dienen. Funktionen wie ein Thermofenster, die den Motor langfristig vor Versottung schützen sollen, stellten keine zulässige Ausnahme dar, so das Gericht.

In einem ähnlichen Fall hat zuletzt auch das LG Wuppertal Schadenersatz bei einem T5 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 6 O 46/20). Das Gericht folgte damit auch dem BGH, der mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden hat, dass VW sich im Abgasskandal durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19).

„Die Urteile zeigen, dass auch beim VW T5 gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Unabhängig davon, ob es einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für den Bulli gegeben hat oder nicht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das gilt auch für den T6. Hier hat Rechtsanwalt Gisevius, ebenfalls BRÜLLMANN Rechtsanwälte, bereits Schadenersatzansprüche vor den Landgerichten München und Heilbronn wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchgesetzt. Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen inklusive Thermofenster unzulässig sind, sind die Chancen auf Schadenersatz weiter gestiegen.

Abgas-Skandal

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Lange hat es gedauert, bis das OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes im Abgasskandal fortgesetzt hat. Grund dafür war, dass das OLG erst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof abwarten wollte, der am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass auch Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche im Abgasskandal begründet. Das OLG Stuttgart gab nun in der Verhandlung vom 21. September 2023 gegen Mercedes zu erkennen, dass es dieser Rechtsprechung folgen wird.
21.09.2023

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18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
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04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).