Rückrufservice

VW T5 im Abgasskandal - LG Köln spricht Schadenersatz zu

Mit Urteil vom 19. November 2020 hat das Landgericht Köln dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 24 O 167/20). VW muss den „Bulli“ zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

In dem VW T5 California 2.0 TDI ist der durch den Abgasskandal bekannte Dieselmotor EA 189 mit der Schadstoffklasse Euro 5 verbaut. In dem Fahrzeug werde bei der Abgasrückführung unstreitig ein Thermofenster eingesetzt, stellte das LG Köln fest. Bei Außentemperaturen, die innerhalb dieses Thermofensters liegen, arbeitet die Abgasrückführung vollständig, bei niedrigeren oder höheren Temperaturen wird sie allerdings reduziert oder ganz abgeschaltet, was zu einen höheren Emissionsausstoß führt. Daher handele es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteirichtung und VW müsse Schadenersatz leisten, so das LG Köln.

VW bestritt den Einsatz eines Thermofensters nicht, hält dieses aber aus Motorschutzgründen für zulässig. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Das Thermofenster sie nicht zulässig. Abschalteinrichtungen seien nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn sie dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung dienen. Funktionen wie ein Thermofenster, die den Motor langfristig vor Versottung schützen sollen, stellten keine zulässige Ausnahme dar, so das Gericht.

In einem ähnlichen Fall hat zuletzt auch das LG Wuppertal Schadenersatz bei einem T5 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 6 O 46/20). Das Gericht folgte damit auch dem BGH, der mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden hat, dass VW sich im Abgasskandal durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19).

„Die Urteile zeigen, dass auch beim VW T5 gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Unabhängig davon, ob es einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für den Bulli gegeben hat oder nicht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das gilt auch für den T6. Hier hat Rechtsanwalt Gisevius, ebenfalls BRÜLLMANN Rechtsanwälte, bereits Schadenersatzansprüche vor den Landgerichten München und Heilbronn wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchgesetzt. Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen inklusive Thermofenster unzulässig sind, sind die Chancen auf Schadenersatz weiter gestiegen.

Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Die Urlaubszeit steht vor der Tür und ausgerechnet jetzt könnte Besitzern des Campers VW Grand California die Reiselust vergehen. Grund sind hohe Schadstoffbelastungen mit gesundheitsschädlichen Stoffen im Grand California. Das hat das ZDF-Magazin frontal aufgedeckt und den Bericht am 1. Juli 2025 ausgestrahlt.

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Unter dem Code 24S79 ruft Ford bekanntlich rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 in Deutschland wegen Brandgefahr zurück. Die Hochvoltbatterie soll aus diesem Grund vorübergehend nicht mehr geladen und nur noch der Benzinmotor genutzt werden. Als Ausgleich für den wirtschaftlichen Schaden bietet Ford den betroffenen Fahrzeughaltern nun offenbar Kulanzzahlungen in Höhe von 120 Euro an.