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VW T5 im Abgasskandal - OLG Köln spricht Schadenersatz zu

Im Abgasskandal hat das OLG Köln mit Urteil vom 13. Juli 2021 dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-25 U 91/20). Damit hat das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln bestätigt, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.

In dem Verfahren ging es um einen VW T5 California 2,0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Der T5 spielte im Abgasskandal lange eine Sonderrolle. Während die Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 zurückgerufen wurden, nachdem der Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, blieb der Rückruf für den T5 aus – obwohl der Dieselmotor EA 189 auch bei dem VW-Bus verwendet wurde. Erst Anfang 2020 gab es einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für einige Modelle des T5. Als Grund führte das KBA allerdings keine unzulässige Abschalteinrichtung, sondern eine Konformitätsabweichung, die zu einer Überschreitung des Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß führe, an.

Wie schon das LG Köln kam nun auch das OLG Köln zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 California eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. VW habe den Vorwurf nicht widerlegen können. Dem Argument, dass die Abschalteinrichtung beim VW T5 zwar installiert aber nicht angewendet werde, erteilte das OLG eine klare Absage.

Das LG Köln hatte bereits in erster Instanz festgestellt, dass in dem VW T5 auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet werde. Auch dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Das OLG Köln bestätigte nun, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat. In einem vergleichbaren Fall hat auch das LG Wuppertal einem T5-Käufer Schadenersatz zugesprochen.

In einem von der Kanzlei Brüllmann geführten Verfahren, bestätigte auch das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 30.06.2021, dass in einem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde (Az.: 44 O 2388/20).

„Auch beim VW T5 bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Das gilt auch für das Nachfolgemodell VW T6. Auch hier haben verschiedene Gerichte bereits Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Mehr zu Schadenersatzansprüchen beim VW T5 und T6 unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Audi ruft Modelle des A6, A7 und Q5 wegen Brandgefahr unter dem Code 93AD zurück. Betroffen sind Fahrzeuge in der Plug-in-Variante, die von August 2019 bis August 2024 gebaut wurden. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, kann die Hochvolt-Batterie beim Ladevorgang überhitzen, so dass es zum Brand kommen kann.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Wegen Brandgefahr muss Audi die Plug-in-Hybride (PHEV) des Q7, Q8 und A8 zurückrufen. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum zwischen August 2019 und Juli 2024.Beim Laden der Plug-in-Hybride kann es zur Überhitzung der Zellmodule der Hochvoltbatterie und im schlimmsten Fall zum Brand kommen. Das soll durch ein Software-Update der HV-Batterie verhindert werden. Weltweit müssen daher laut KBA insgesamt rund 18.650 Audi Q7, Q8 und A8 in die Werkstatt gerufen werden; in Deutschland sind es knapp 3.000 Plug-in-Hybride.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.