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VW T5 im Abgasskandal - OLG Köln spricht Schadenersatz zu

Im Abgasskandal hat das OLG Köln mit Urteil vom 13. Juli 2021 dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-25 U 91/20). Damit hat das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln bestätigt, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.

In dem Verfahren ging es um einen VW T5 California 2,0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Der T5 spielte im Abgasskandal lange eine Sonderrolle. Während die Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 zurückgerufen wurden, nachdem der Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, blieb der Rückruf für den T5 aus – obwohl der Dieselmotor EA 189 auch bei dem VW-Bus verwendet wurde. Erst Anfang 2020 gab es einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für einige Modelle des T5. Als Grund führte das KBA allerdings keine unzulässige Abschalteinrichtung, sondern eine Konformitätsabweichung, die zu einer Überschreitung des Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß führe, an.

Wie schon das LG Köln kam nun auch das OLG Köln zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 California eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. VW habe den Vorwurf nicht widerlegen können. Dem Argument, dass die Abschalteinrichtung beim VW T5 zwar installiert aber nicht angewendet werde, erteilte das OLG eine klare Absage.

Das LG Köln hatte bereits in erster Instanz festgestellt, dass in dem VW T5 auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet werde. Auch dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Das OLG Köln bestätigte nun, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat. In einem vergleichbaren Fall hat auch das LG Wuppertal einem T5-Käufer Schadenersatz zugesprochen.

In einem von der Kanzlei Brüllmann geführten Verfahren, bestätigte auch das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 30.06.2021, dass in einem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde (Az.: 44 O 2388/20).

„Auch beim VW T5 bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Das gilt auch für das Nachfolgemodell VW T6. Auch hier haben verschiedene Gerichte bereits Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Mehr zu Schadenersatzansprüchen beim VW T5 und T6 unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

VW ruft unter dem Code 93FK Plug-in-Hybride des VW Touareg wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024. 

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.