Rückrufservice

VW T5 - LG Baden-Baden spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu

Das Landgericht Baden-Baden hat dem Käufer eines VW T5 mit Urteil vom 19. Juli 2021 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 O 344/20). Wenige Tage zuvor hat auch das OLG Köln am 13. Juli 2021 entschieden, dass im T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und hat VW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: I-25 U 91/20).

Die Rolle des VW T5 gab im Dieselskandal lange Rätsel auf. Obwohl auch in dem VW-Bus der Skandalmotor EA 189 verbaut ist, ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zunächst keinen Rückruf an. „Die jüngsten Urteile zeigen, dass der T5 im Abgasskandal keine Ausnahme ist und Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Während es in dem Verfahren am OLG Köln um einen VW T5 California ging, handelte es sich in dem Fall vor dem LG Baden-Baden um einen VW T5 Multivan 2.0 TDI, den der Kläger im Januar 2014 als Neufahrzeug erworben hatte. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor EA 189 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut.

Anders als bei anderen Fahrzeugen mit diesem Motor blieb ein Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung für aus. Die Behörde ordnete nur einen Rückruf wegen ein er sog. „Konformitätsabweichung“ an. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche geltend. Das Fahrzeug verfüge über eine Prüfstanderkennung, die dazu führe, dass die Abgasrückführung in zwei unterschiedlichen Betriebsmodi stattfinde. Im Prüfzyklus sorge die sog. Warmlauffunktion (WU-Modus) des Automatikgetriebes dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert und die Grenzwerte eingehalten werden. Im realen Fahrbetrieb sei diese Funktion jedoch nicht aktiv, dann werde in den dynamischen Schaltmodus (DSP) gewechselt. Folge sei ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen, so der Kläger.

Das LG Baden-Baden folgte weitgehend der Argumentation des Klägers. Die in der Motorsteuerungssoftware implementierte „Warmlauffunktion“ des Automatikgetriebes stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht.

Dass es sich bei der Warmlauffunktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, werde auch dadurch gestützt, dass das KBA im Oktober 2018 noch einen verbindlichen Rückruf für rund 9.000 VW T5 mit einem DSG-Automatikgetriebe angeordnet hat. Das Fahrzeug des Klägers war davon nur nicht betroffen, weil das Software-Update hier schon zuvor installiert wurde, führte das LG Baden-Baden aus. VW sei durch die Bereitstellung dieses Updates nur einem behördlichen Rückruf zuvorgekommen.

Der Kläger kann seinen T5 zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsenzschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Rechtanwalt Gisevius: „Die Urteile zeigen, dass auch beim T5 gute Aussichten bestehen, Schadenersatz durchzusetzen. VW kann sich nicht hinter der Argumentation verstecken, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung beim T5 zwar verbaut aber nicht eingesetzt wurde.“ Das hat auch das Landgericht Regensburg in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren bestätigt (Az.: 44 O 2388/20). Mehr zu Schadenersatzansprüchen beim VW T5 und T6 unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Wegen Brandgefahr werden Modelle des Jeep Wrangler und Jeep Grand Cherokee zurückgerufen. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 9. März 2026 sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 1. Juli 2020 bis 25. November 2025 von dem Rückruf betroffen, den Jeep unter dem Code 68C durchführt.Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 15822R. Als Grund für den Rückruf gibt die Behörde an, dass interne Zellschäden in der Hochvolt-Batterie einen Fahrzeugbrand auslösen können. Bislang seien bereits 19 Brände bekannt, teilt das KBA weiter mit. 

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.