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7x7 Sachwerte - Rückzahlung an Anleger ausgeblieben

Anleger der 7x7 Sachwerte Deutschland I. GmbH & Co. KG warten weiter auf ihr Geld. Bei der 4 % Schuldverschreibung 2016 (2023) droht der Zahlungsausfall. Das teilte die Gesellschaft Ende April mit. Nun soll eine Gläubigerversammlung einberufen werden, um die Laufzeit der Anleihe ein weiteres Mal bis zum 30. September 2023 zu verlängern.

Die 7x7 Sachwerte Deutschland I. GmbH & Co. KG hat die Anleihe 2016 begeben (WKN A169K3 / ISIN DE000A169K35). Die Laufzeit sollte ursprünglich 2021 enden, wurde aber bis zum 31. März 2023 verlängert. Die fristgerechte Rückzahlung der Anleihe blieb jedoch aus.

Wie die Gesellschaft mitteilt, bemüht sie sich um eine Refinanzierung der Anleihe und will den Anlegern vorschlagen, die Laufzeit abermals zu verlängern, diesmal bis zum 30. September 2023.

Das sind schlechte Nachrichten für die Anleger. Sie müssen mit finanziellen Verlusten bis hin zum Ausfall der Schuldverschreibung rechnen und werden ein weiteres Mal von der Gesellschaft vertröstet. Ob eine Refinanzierung gelingt und spätestens bis zum 30. September tatsächlich die Rückzahlung der Anleihe erfolgt, ist offen.

Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung der Anleihe bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen. „Forderungen können u.a. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko informieren müssen. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, können Schadenersatzansprüche entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der 7x7 Sachwerte Deutschland I. GmbH & Co. KG gern eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.

Anleger der Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 müssen weiter auf ihr Geld warten. Wie die Geschäftsführung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 bekanntgab, wird keine Rückzahlung zum Jahresende erfolgen. Stattdessen wird die Laufzeit erneut um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. 

130.000 Euro hatte ein Anleger bei der Pro Sachwerte Invest GmbH angelegt und verloren. Nun erhält er sein Geld samt Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az. 10 O 236/24). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass der Anlageberater seine Informationspflichten verletzt hat und daher zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.