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7x7 Sachwerte - Rückzahlung an Anleger ausgeblieben

Anleger der 7x7 Sachwerte Deutschland I. GmbH & Co. KG warten weiter auf ihr Geld. Bei der 4 % Schuldverschreibung 2016 (2023) droht der Zahlungsausfall. Das teilte die Gesellschaft Ende April mit. Nun soll eine Gläubigerversammlung einberufen werden, um die Laufzeit der Anleihe ein weiteres Mal bis zum 30. September 2023 zu verlängern.

Die 7x7 Sachwerte Deutschland I. GmbH & Co. KG hat die Anleihe 2016 begeben (WKN A169K3 / ISIN DE000A169K35). Die Laufzeit sollte ursprünglich 2021 enden, wurde aber bis zum 31. März 2023 verlängert. Die fristgerechte Rückzahlung der Anleihe blieb jedoch aus.

Wie die Gesellschaft mitteilt, bemüht sie sich um eine Refinanzierung der Anleihe und will den Anlegern vorschlagen, die Laufzeit abermals zu verlängern, diesmal bis zum 30. September 2023.

Das sind schlechte Nachrichten für die Anleger. Sie müssen mit finanziellen Verlusten bis hin zum Ausfall der Schuldverschreibung rechnen und werden ein weiteres Mal von der Gesellschaft vertröstet. Ob eine Refinanzierung gelingt und spätestens bis zum 30. September tatsächlich die Rückzahlung der Anleihe erfolgt, ist offen.

Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung der Anleihe bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen. „Forderungen können u.a. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko informieren müssen. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, können Schadenersatzansprüche entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der 7x7 Sachwerte Deutschland I. GmbH & Co. KG gern eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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