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Abgasskandal - LG Stuttgart spricht Schadenersatz für Mercedes Vito zu

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart dem Käufer eines Mercedes Vito Schadenersatz zugesprochen. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Mercedes daher Schadenersatz leisten muss.

Der Kläger hatte den Mercedes Vito mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 im November 2020 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. So käme u.a. die Kühlmittel-Solltemperaturregelung zum Einsatz. Diese sorgt dafür, dass im Prüfmodus der Kühlmittelkreislauf kühler gehalten und die Erwärmung des Motoröls verzögert wird. Das führt zu einer Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv, d.h. die Temperatur steigt und der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen erhöht sich. Im Ergebnis werde der zulässige Grenzwert für den Stickoxidausstoß nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Straßenverkehr eingehalten, so der Kläger.

Das LG Stuttgart folgte seiner Argumentation. Mit der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe Mercedes sich zumindest fahrlässig verhalten. Der Kläger habe daher gemäß § 823 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Das Gericht stellte klar, dass die Abgasgrenzwerte nicht nur auf dem Prüfmodus, sondern auch unter normalen Betriebsbedingungen eingehalten werden müssen. Diese Vorgaben erfülle der Mercedes Vito des Klägers nicht. Durch die unzulässige Abschalteinrichtung habe daher die Gefahr bestanden, dass die Zulassung des Fahrzeugs widerrufen wird. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte, so das LG Stuttgart. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger von Mercedes die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Stuttgart.

Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Mercedes sich durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Mercedes durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Chancen auf Schadenersatz dürften noch gestiegen sein, nachdem der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos in einem Verfahren zum Mercedes-Abgasskandal in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 deutlich gemacht hat, dass Autohersteller schon dann Schadenersatz leisten müssen, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. „Den Autoherstellern muss demnach kein Vorsatz oder Sittenwidrigkeit nachgewiesen werden und sie können sich nicht mit Fahrlässigkeit herausreden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes News, Mercedes Urteile

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Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.