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Achtung Phishing Mails - Kunden der Sparkasse und ING betroffen

Kunden der Sparkasse und der ING müssen aktuell besonders aufpassen: Nach Angaben der Verbraucherzentrale versuchen Cyber-Kriminelle derzeit verstärkt durch sog. Phishing-Mails an die Bankdaten ihrer Opfer zu kommen, um deren Konten zu plündern.

Phishing ist eine weit verbreitete Betrugsmethode beim Online-Banking. Dabei versuchen die Kriminellen mit Hilfe gefälschter Mails an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Die Mails werden unter einem Vorwand verschickt und die Empfänger sollen einen Link oder Anhang öffnen. Dann werden sie auf eine Webseite geleitetet, auf der sie zur Abgabe weiterer persönlicher Bankdaten aufgefordert werden. „Hier gilt Finger weg und auf keinen Fall einen Link oder Button anklicken. Banken und Sparkassen gehen so nicht vor. Dahinter stecken Betrugsversuche“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Aktuell versuchen es Betrüger mit Phishing-Mails, die vermeintlich von der ING oder der Sparkasse stammen. In beiden Fällen werden die Empfänger aufgefordert, ihre Daten zu bestätigen. Bis zu dieser Bestätigung bleibe das Konto deaktiviert. Zur Bestätigung sollen die Kunden einen Button anklicken und dann die erforderlichen Daten eingeben. Die Mails haben nahezu identischen Inhalt. Auffallend ist, dass in den Mails kein Logo der Kreditinstitute eingearbeitet ist und die unpersönliche Ansprache der Kunden ohne Namensnennung. Das sind deutliche Hinweise auf Betrugsversuche. Solche Mails sollten am besten sofort gelöscht werden.

Doch trotz aller Vorsicht kann es immer wieder passieren, dass die Betrüger Erfolg haben und ihre Opfer Bankdaten angegeben haben. Dann sollte umgehend die Bank informiert und das Konto gesperrt werden. Häufig ist es aber schon zu spät und die Täter haben bereits das Konto geplündert.

„Der Schrecken sitzt bei den Kontobesitzern natürlich tief. Allerdings ist ihr Geld in vielen Fällen nicht verloren und die Bank muss für den Schaden aufkommen, wenn sie Zahlungen vorgenommen hat, die die Kontoinhaber nicht autorisiert hat“, sagt Rechtsanwalt Looser. Der Kontoinhaber steht nur in der Haftung, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Die Beweislast hierfür liegt allerdings bei der Bank.

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Aktuelles

Betrüger nutzen beim Online-Banking immer häufiger eine neue Masche, um ihre Opfer in die Falle zu locken – das sog. Quishing. Dahinter verbirgt sich Phishing mittels QR-Code. Aktuell landen derzeit Briefe, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen in den Briefkästen. In dem Brief werden die Empfänger aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um ihr photoTAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen zu aktualisieren.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung der IWG Holding AG ist gescheitert. Das Amtsgericht Gießen hat die Eigenverwaltung am 7. Oktober 2024 aufgehoben und gleichzeitig die Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 6 IN 159/23).

Phishing zählt zu den beliebten Betrugsformen von Kriminellen, um an sensible Bankdaten ihrer Opfer heranzukommen und deren Konten zu plündern. Eine Variante ist dabei durch vermeintliche Käufe über eBay Kleinanzeigen an die Bankdaten zu kommen. Wer auf diese Betrugsmasche hereingefallen ist, kann aber Hoffnung haben, dass ihm seine Bank oder Sparkasse den Schaden ersetzen muss. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24. Mai 2024 (Az.: AG Bonn 112 C 100/23).

Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG wirkt sich jetzt auch auf den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde praktisch über Nacht um ca. 17 Prozent abgewertet. Darüber wurden die Anleger Ende Juni 2024 von der Fondsgesellschaft informiert. Die Abwertung hat für die Anleger einen empfindlichen finanziellen Verlust bedeutet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Fondsgesellschaft nun verklagt. Sie habe das Risiko einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zu gering bewertet und Anleger dadurch getäuscht.