Rückrufservice

Agri Resources Group - Anleger sollen Änderung der Anleihebedingungen zustimmen

Was kommt da auf die Anleihe-Anleger der Agri Resources Group zu? Die Gesellschaft ruft die Anleihegläubiger zu einer Abstimmung ohne Versammlung auf, weil sie Änderungen der Anleihebedingungen plant. So soll u.a. die Laufzeit der Anleihe verlängert und die Modalitäten für die Zinszahlung geändert werden. „Angesichts dieser Planungen dürften sich die Anleger fragen, wie sicher ihr investiertes Geld noch ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Agri Resources Group S.A. hat 2021 die Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A287088, WKN: A28708) mit einem Volumen bis 50 Millionen Euro begeben. Das platzierte Volumen beträgt 40 Millionen Euro. Bei einer fünfjährigen Laufzeit sind die Schuldverschreibungen mit 8 Prozent p.a. verzinst. Die nächste Zinszahlung wäre am 17. März 2024 fällig.

Ob es zu dieser Zinszahlung kommt, ist allerdings zweifelhaft, nachdem die Agri Resources die Anleihebedingungen ändern möchte. Die Anleger müssen den Plänen allerdings zustimmen. Die Gesellschaft ruft daher vom 13. bis 15. März 2024 die Anleger zu einer Abstimmung ohne Versammlung auf. Wie das Unternehmen Ende Februar mitteilte, sollen die Anleger über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um zwei Jahre bis März 2028 abstimmen. Zudem soll es keine jährlichen Zinszahlungen geben, sondern die Auszahlung des Zinsbetrags einmalig am Ende der Laufzeit erfolgen (PIK-Zinsen). Zudem sollen die Anleger auf bestimmte Kündigungsrechte verzichten und der Aufhebung verschiedener Verpflichtungserklärungen zustimmen. Die Änderungen sollen dazu beitragen, eine neue Geschäftsstrategie umzusetzen. Weitere Details nannte das Unternehmen nicht.

„Die Informationslage ist dünn und so wie sich die Situation derzeit darstellt, sollen die Anleger einseitig zu Zugeständnissen bereit sein, während es keine Gegenleistungen des Unternehmens gibt, wie z.B. eine Erhöhung des Zinskupons“, so Rechtsanwalt Seifert. Anleger sollten zudem bedenken, dass sie durch eine Laufzeitverlängerung auch länger im Risiko stehen.

Angesichts dieser schwierigen Situation können die Anleger auch ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen. Schadenersatzansprüche können bspw. entstanden sein, wenn die Anlageberater bzw. -vermittler nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet den Anleihe-Anlegern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Erneut haben Täter Schließfächer in einer Sparkasse aufgebrochen. Rund sieben Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen, war Ende Juli eine Filiale der Sparkasse Mönchengladbach das Ziel der Bankräuber. Dort haben sie in einer halben Stunde 29 Schließfächer aufgebrochen.

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.