Rückrufservice

Anlegern drohen bei ProReal Europa 9 und 10 hohe Verluste

Jetzt haben es die Anleger der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH schwarz auf weiß. Ihre Gelder sind nach der Insolvenz der SC Finance Four GmbH akut gefährdet. Wie zu erwarten war, hat die Finanzaufsicht BaFin am 14. März 2024 gemäß § 11a Abs. 1 Vermögensanlagengesetz eine Pflichtmeldung veröffentlicht. Demnach droht den Anlegern der ProReal-Gesellschaften der Zahlungsausfall.

Zwei Tage zuvor war bekannt geworden, dass die SC Finance Four GmbH Insolvenzantrag gestellt hat. Die Poolgesellschaft hatte die Anlegergelder aus den Namenschuldverschreibungen ProReal Europa 9 und 10 in Bauprojekte der Soravia-Gruppe investiert. Bei einigen Bauprojekten sind nach Medienberichten erhebliche Schwierigkeiten aufgetaucht. So berichtete das Handelsblatt online, dass das Bauprojekt Sylter Hof in Berlin rückabgewickelt werden muss, weil sich ein Finanzierungspartner zurückgezogen hat. Die Projektgesellschaft soll von der SC Finance Four einen Kredit über 51 Millionen Euro erhalten haben. Das Geld dürfte aus den ProReal-Schuldverschreibungen stammen. Auch beim Bauprojekt im ehemaligen Allianz-Rechenzentrum in Unterföhring soll es nach Angaben des Handelsblatts ähnlich gelaufen sein. Probleme soll es auch bei weiteren Bauprojekten wie dem Zollhafen in Mainz geben.

Die Soravia-Tochter One Group in Hamburg ist die Emittentin der ProReal-Schuldverschreibungen. Sie hatte bereits angekündigt, dass für die im Portfolio befindlichen Bauprojekte eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt wird, die Ende März abgeschlossen sein soll. „Für die Anleger der ProReal Europa 9 und Europa 10 ist allerdings jetzt schon klar, dass erhebliche finanzielle Verluste auf sie zukommen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das wird durch die Pflichtveröffentlichungen der BaFin vom 14. März untermauert. Konkret heißt es in den Veröffentlichungen der ProReal Europa 9 GmbH und der ProReal Europa 10 GmbH, dass ein Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern möglich ist. Zur Begründung führen die Gesellschaften aus, dass ihre einzige Darlehensnehmerin – damit dürfte die SC Finance Four GmbH gemeint sein – Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt hat. Damit sei auch die Rückzahlung des Darlehens an die ProReal Europa 9 bzw. Europa 10 gefährdet. Das könnte dazu führen, dass auch die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen der Schuldverschreibungen an die Anleger „erheblich beeinträchtigt und nicht sichergestellt“ sind.

Anleger haben insgesamt rund 278 Millionen Euro in die Namensschuldverschreibungen ProReal Europa 9 und 10 investiert. Ihr Geld steht nun im Feuer. „Angesichts der bedrohlichen Situation sollten die Anleger nicht zögern und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert. In Betracht kann auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kommen. Ansprüche können u.a. entstanden sein, wenn die Anlageberater bzw. Anlagevermittler die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Betrüger nutzen beim Online-Banking immer häufiger eine neue Masche, um ihre Opfer in die Falle zu locken – das sog. Quishing. Dahinter verbirgt sich Phishing mittels QR-Code. Aktuell landen derzeit Briefe, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen in den Briefkästen. In dem Brief werden die Empfänger aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um ihr photoTAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen zu aktualisieren.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung der IWG Holding AG ist gescheitert. Das Amtsgericht Gießen hat die Eigenverwaltung am 7. Oktober 2024 aufgehoben und gleichzeitig die Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 6 IN 159/23).

Phishing zählt zu den beliebten Betrugsformen von Kriminellen, um an sensible Bankdaten ihrer Opfer heranzukommen und deren Konten zu plündern. Eine Variante ist dabei durch vermeintliche Käufe über eBay Kleinanzeigen an die Bankdaten zu kommen. Wer auf diese Betrugsmasche hereingefallen ist, kann aber Hoffnung haben, dass ihm seine Bank oder Sparkasse den Schaden ersetzen muss. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24. Mai 2024 (Az.: AG Bonn 112 C 100/23).

Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG wirkt sich jetzt auch auf den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde praktisch über Nacht um ca. 17 Prozent abgewertet. Darüber wurden die Anleger Ende Juni 2024 von der Fondsgesellschaft informiert. Die Abwertung hat für die Anleger einen empfindlichen finanziellen Verlust bedeutet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Fondsgesellschaft nun verklagt. Sie habe das Risiko einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zu gering bewertet und Anleger dadurch getäuscht.