Rückrufservice

Anleihen Deutsche Edelfisch - Bafin verbietet Angebot

02.08.2023

Wer in Deutschland eine Vermögensanlage öffentlich anbieten möchte, muss einen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt vorlegen. Das hat die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG offenbar nicht getan. Die BaFin hat ihr daher verboten, die Geldanlagen mit den Bezeichnungen Anleihe 2022/2025 und Anleihe 2022/2030 in Deutschland öffentlich anzubieten.

Schon Ende April hatte die Finanzdienstleistungsaufsicht vor den genannten Anleihen gewarnt, weil der Verdacht besteht, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG nicht den erforderlichen Prospekt vorgelegt hat. Dieser Verdacht hat sich nun offenbar bestätigt und die BaFin hat das öffentliche Angebot für die Anleihen am 5. Juli 2023 untersagt.

Die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat nicht zum ersten Mal Schwierigkeiten mit der BaFin. Schon 2020 verbot die Behörde das öffentliche Angebot für die Anleihe 2020/2022. Grund: Das Unternehmen hatte nicht das erforderliche und von der BaFin genehmigte Wertpapier-Informationsblatt vorgelegt.

Ohne einen von der BaFin genehmigten Prospekt dürfen Vermögensanlagen in Deutschland grundsätzlich nicht angeboten werden. Umso verwunderlicher erscheint es, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG auf die Vorlage eines Prospekts verzichtet hat. Welcher Grund hinter diesem Verhalten steckt ist, nicht bekannt. Anleger dürften aber verunsichert sein.

Die BaFin prüft zwar nur, ob ein Prospekt die geforderten Mindestangaben enthält und nicht die Werthaltigkeit einer Geldanlage. Allerdings muss ein Prospekt die Anleger auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufklären. „Sind die Prospektangaben unvollständig oder fehlerhaft, können die Anleger Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Prospektverantwortlichen haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Liegt ein erforderlicher Prospekt nicht vor, stehen die Anbieter und Emittenten wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz in der Haftung. „Anlegern können dadurch ggf. rechtliche Möglichkeiten wie die Rückabwicklung des Vertrags entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG gerne eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.