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Anleihen Deutsche Edelfisch - Bafin verbietet Angebot

Wer in Deutschland eine Vermögensanlage öffentlich anbieten möchte, muss einen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt vorlegen. Das hat die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG offenbar nicht getan. Die BaFin hat ihr daher verboten, die Geldanlagen mit den Bezeichnungen Anleihe 2022/2025 und Anleihe 2022/2030 in Deutschland öffentlich anzubieten.

Schon Ende April hatte die Finanzdienstleistungsaufsicht vor den genannten Anleihen gewarnt, weil der Verdacht besteht, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG nicht den erforderlichen Prospekt vorgelegt hat. Dieser Verdacht hat sich nun offenbar bestätigt und die BaFin hat das öffentliche Angebot für die Anleihen am 5. Juli 2023 untersagt.

Die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat nicht zum ersten Mal Schwierigkeiten mit der BaFin. Schon 2020 verbot die Behörde das öffentliche Angebot für die Anleihe 2020/2022. Grund: Das Unternehmen hatte nicht das erforderliche und von der BaFin genehmigte Wertpapier-Informationsblatt vorgelegt.

Ohne einen von der BaFin genehmigten Prospekt dürfen Vermögensanlagen in Deutschland grundsätzlich nicht angeboten werden. Umso verwunderlicher erscheint es, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG auf die Vorlage eines Prospekts verzichtet hat. Welcher Grund hinter diesem Verhalten steckt ist, nicht bekannt. Anleger dürften aber verunsichert sein.

Die BaFin prüft zwar nur, ob ein Prospekt die geforderten Mindestangaben enthält und nicht die Werthaltigkeit einer Geldanlage. Allerdings muss ein Prospekt die Anleger auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufklären. „Sind die Prospektangaben unvollständig oder fehlerhaft, können die Anleger Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Prospektverantwortlichen haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Liegt ein erforderlicher Prospekt nicht vor, stehen die Anbieter und Emittenten wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz in der Haftung. „Anlegern können dadurch ggf. rechtliche Möglichkeiten wie die Rückabwicklung des Vertrags entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG gerne eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

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Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

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Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.