Rückrufservice

Anleihen Deutsche Edelfisch - Bafin verbietet Angebot

Wer in Deutschland eine Vermögensanlage öffentlich anbieten möchte, muss einen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt vorlegen. Das hat die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG offenbar nicht getan. Die BaFin hat ihr daher verboten, die Geldanlagen mit den Bezeichnungen Anleihe 2022/2025 und Anleihe 2022/2030 in Deutschland öffentlich anzubieten.

Schon Ende April hatte die Finanzdienstleistungsaufsicht vor den genannten Anleihen gewarnt, weil der Verdacht besteht, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG nicht den erforderlichen Prospekt vorgelegt hat. Dieser Verdacht hat sich nun offenbar bestätigt und die BaFin hat das öffentliche Angebot für die Anleihen am 5. Juli 2023 untersagt.

Die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat nicht zum ersten Mal Schwierigkeiten mit der BaFin. Schon 2020 verbot die Behörde das öffentliche Angebot für die Anleihe 2020/2022. Grund: Das Unternehmen hatte nicht das erforderliche und von der BaFin genehmigte Wertpapier-Informationsblatt vorgelegt.

Ohne einen von der BaFin genehmigten Prospekt dürfen Vermögensanlagen in Deutschland grundsätzlich nicht angeboten werden. Umso verwunderlicher erscheint es, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG auf die Vorlage eines Prospekts verzichtet hat. Welcher Grund hinter diesem Verhalten steckt ist, nicht bekannt. Anleger dürften aber verunsichert sein.

Die BaFin prüft zwar nur, ob ein Prospekt die geforderten Mindestangaben enthält und nicht die Werthaltigkeit einer Geldanlage. Allerdings muss ein Prospekt die Anleger auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufklären. „Sind die Prospektangaben unvollständig oder fehlerhaft, können die Anleger Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Prospektverantwortlichen haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Liegt ein erforderlicher Prospekt nicht vor, stehen die Anbieter und Emittenten wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz in der Haftung. „Anlegern können dadurch ggf. rechtliche Möglichkeiten wie die Rückabwicklung des Vertrags entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG gerne eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Beunruhigende Nachrichten für Anleger der Crowdfunding-Plattform EV Digital Invest: Wie der Vorstand der EV Digital Invest AG am 4. Juli 2025 angekündigt hat, wird er Insolvenzantrag stellen. Das Insolvenzverfahren soll in Eigenverwaltung durchgeführt haben.

Verschiedene Gallus Immobilien Gesellschaften bieten derzeit Anlegern offenbar Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG an. Die BaFin warnt vor diesen Angeboten. Am 2. Juli 2025 teilte die Finanzaufsicht mit, dass die Wertpapiere offenbar ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten werden.

Kunden der Targobank geraten derzeit wieder ins Visier von Cyber-Kriminellen. In vermeintlichen Mails der Bank werden sie aufgefordert, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Die Mail ist nichts anderes als ein Betrugsversuch, um an die sensiblen Bankdaten der Opfer heranzukommen.

Die insolventen Degag-Gesellschaften befinden sich offenbar tief in den roten Zahlen. Für die Anleger schwinden die Hoffnungen auf eine ordentliche Insolvenzquote.

Kurs der Worldline-Aktie bricht nach Medienveröffentlichungen ein. Staatsanwaltschaft ermittelt in Belgien wegen Verdachts der Geldwäsche. Ansprüche der Anleger.

Die el origen food GmbH möchte die Anleihebedingungen ändern. So soll die Laufzeit um vier Jahre verlängert und ein Nachrang vereinbart werden. Anleger sollen bei einer Abstimmung ohne Versammlung vom 8. bis 10. Juli 2025 über die geplanten Änderungen entscheiden.