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Beitragserhöhung der Continentale Krankenversicherung unwirksam

Nachdem der BGH schon im Dezember 2020 entschieden hat, dass Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) unzulässig sind, wenn der Versicherer sie nicht ausreichend begründet hat, schließen sich immer mehr Gerichte dieser Rechtsprechung an. So hat das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 16. März 2023 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Continentale Krankenversicherung unwirksam sind (Az.: 3 O 354/21). Die Continentale muss die überhöhten Beiträge zur PKV nun zurückzahlen. Zudem muss sie die finanziellen Vorteile ersetzen, die ihr durch die unrechtmäßige Beitragserhöhung entstanden sind.

Der Kläger war bei der Continentale privat krankenversichert. Er machte geltend, dass der Versicherer Beitragserhöhungen in seinem Tarif nicht ausreichend begründet habe und die Beitragsanpassungen damit schon aus formellen Gründen unwirksam seien. Daher forderte er die vollständige Rückzahlung der überzahlen Beiträge.

Die Klage hatte weitgehend Erfolg. Das LG Frankenthal orientierte sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte am 16. Dezember 2020 geurteilt, dass Beitragserhöhungen nur dann wirksam sind, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet hat. Dazu muss er darstellen, welche Rechnungsgrundlage sich nicht nur vorübergehend so verändert hat, dass eine Beitragsanpassung notwendig ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). „Private Krankenversicherer haben es allerdings oftmals versäumt, Beitragserhöhungen ausreichend zu begründen. Zahlreiche Gerichte haben daher bislang entschieden, dass die Anpassungen unwirksam sind und die Versicherungsnehmer die überhöhten Beiträge zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dieser Rechtsprechung hat sich nun auch das LG Frankenthal angeschlossen. Es führte aus, dass es einen vorab festgelegten Schwellenwert geben müsse und eine Überschreitung dieses Grenzwertes eine Beitragserhöhung auslöse. Daran fehle es hier bei einer streitgegenständlichen Beitragsanpassung. Der Versicherer habe zwar mitgeteilt, dass die kalkulierten mit dem tatsächlichen Versicherungsangaben jährlich verglichen werde. Eine solche pauschale Aussage sei als Begründung aber nicht ausreichend. Der Versicherer hätte konkret mitteilen müssen, dass ein vorab festgelegter Schwellenwert überschritten wurde. Da dies nicht geschehen sei, sei die Beitragserhöhung unwirksam und die Continentale müsse die überzahlten Beiträge erstatten, entschied das Gericht.

Auch die Beitragserhöhungen anderer privater Krankenversicherer erfüllen häufig die gesetzlichen Anforderungen nicht. Gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen können sich die Versicherungsnehmer wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Aktuelles

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Widerspruch einer Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss der Police möglich sein. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2024 (Az.: 3 U 1427/23). Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Rentnerin ihre 2007 abgeschlossene Rentenversicherung wirksam widersprochen hat.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).

Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Mal entschieden, dass eine Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann. Mit Urteil vom 10. Juli 2024 hat der BGH deutlich gemacht, dass eine lange Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und erfolgtem Widerspruch, im konkreten Fall 14 Jahre, einem erfolgreichen Widerspruch nicht entgegensteht (Az.: IV ZR 196/22).