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Beitragserhöhung der Continentale Krankenversicherung unwirksam

Nachdem der BGH schon im Dezember 2020 entschieden hat, dass Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) unzulässig sind, wenn der Versicherer sie nicht ausreichend begründet hat, schließen sich immer mehr Gerichte dieser Rechtsprechung an. So hat das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 16. März 2023 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Continentale Krankenversicherung unwirksam sind (Az.: 3 O 354/21). Die Continentale muss die überhöhten Beiträge zur PKV nun zurückzahlen. Zudem muss sie die finanziellen Vorteile ersetzen, die ihr durch die unrechtmäßige Beitragserhöhung entstanden sind.

Der Kläger war bei der Continentale privat krankenversichert. Er machte geltend, dass der Versicherer Beitragserhöhungen in seinem Tarif nicht ausreichend begründet habe und die Beitragsanpassungen damit schon aus formellen Gründen unwirksam seien. Daher forderte er die vollständige Rückzahlung der überzahlen Beiträge.

Die Klage hatte weitgehend Erfolg. Das LG Frankenthal orientierte sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte am 16. Dezember 2020 geurteilt, dass Beitragserhöhungen nur dann wirksam sind, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet hat. Dazu muss er darstellen, welche Rechnungsgrundlage sich nicht nur vorübergehend so verändert hat, dass eine Beitragsanpassung notwendig ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). „Private Krankenversicherer haben es allerdings oftmals versäumt, Beitragserhöhungen ausreichend zu begründen. Zahlreiche Gerichte haben daher bislang entschieden, dass die Anpassungen unwirksam sind und die Versicherungsnehmer die überhöhten Beiträge zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dieser Rechtsprechung hat sich nun auch das LG Frankenthal angeschlossen. Es führte aus, dass es einen vorab festgelegten Schwellenwert geben müsse und eine Überschreitung dieses Grenzwertes eine Beitragserhöhung auslöse. Daran fehle es hier bei einer streitgegenständlichen Beitragsanpassung. Der Versicherer habe zwar mitgeteilt, dass die kalkulierten mit dem tatsächlichen Versicherungsangaben jährlich verglichen werde. Eine solche pauschale Aussage sei als Begründung aber nicht ausreichend. Der Versicherer hätte konkret mitteilen müssen, dass ein vorab festgelegter Schwellenwert überschritten wurde. Da dies nicht geschehen sei, sei die Beitragserhöhung unwirksam und die Continentale müsse die überzahlten Beiträge erstatten, entschied das Gericht.

Auch die Beitragserhöhungen anderer privater Krankenversicherer erfüllen häufig die gesetzlichen Anforderungen nicht. Gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen können sich die Versicherungsnehmer wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Aktuelles

Die Generali Deutschland Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge in der privaten Krankenversicherung erstatten, weil verschiedene Beitragserhöhungen unwirksam waren. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az.: 20 O 418/23).

Die Allianz Lebensversicherung darf den Rentenfaktor nicht einseitig kürzen. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 30. April 2025 (Az.: 4 O 177/23) entschieden.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.