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BGH - Widerruf einer Rentenversicherung auch nach Jahren erfolgreich

Der Widerruf einer Rentenversicherung kann auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich sein. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2023 (Az.: IV ZR 40/22). Der BGH urteilte, dass der Widerruf auch noch rund zehn Jahre nach Abschluss der Police wirksam erfolgt sei, weil der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat.

Der Versicherungsnehmer hatte im Oktober 2009 eine Rentenversicherung abgeschlossen. Fast zehn Jahre später, im Mai 2019, erklärte er den Widerruf bzw. den Widerspruch. Der Versicherer akzeptierte den Widerruf nicht und erklärte, dass die Widerrufsfrist längst abgelaufen sei.

Das sah das OLG Stuttgart allerdings anders und entschied, dass die Widerrufsfrist aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde (Az.: 7 U 338/20). Dieser Entscheidung schloss sich der BGH im Revisionsverfahren an.

In der Police hieß es, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen könne. Die Widerrufsfrist beginne an dem Tag, am dem der Versicherungsnehmer neben dem Versicherungsschein u.a. auch die Belehrung über sein Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen des Widerrufs erhalten hat.

Die Belehrung über die Rechtsfolgen sei in nur unvollständig erfolgt, machte der BGH deutlich. Er folgte der Auffassung des OLG Stuttgart, dass der Versicherungsnehmer zwar zutreffend darüber aufgeklärt worden sei, dass nach einem erfolgreichen Widerruf die empfangenen Leistungen beiderseits zurückerstattet werden müssen. Es fehle aber der Hinweis, dass darüber hinaus auch gezogene Nutzungen zurückzugewähren seien. Der Versicherungsnehmer sei daher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden und der Widerruf sei immer noch möglich gewesen, so der BGH.

Im Ergebnis erhält der Versicherungsnehmer bereits gezahlte Prämien in Höhe von rund 31.000 Euro zurück. Abschluss- und Vertriebskosten werden nicht zu seinen Lasten verrechnet.

„Lebens- und Rentenversicherungen sind für viele Verbraucher aus unterschiedlichen Gründen unattraktiv geworden. Der Widerruf kann eine finanziell interessante Option sein, um aus dem Vertrag auszusteigen und bereits geleistete Prämien zu weiten Teilen zurückzuerhalten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Versicherungsnehmern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gerne eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich eines Widerrufs ihrer Lebens- oder Rentenversicherung an.

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Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).