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BGH - Widerruf einer Rentenversicherung auch nach Jahren erfolgreich

23.01.2024

Der Widerruf einer Rentenversicherung kann auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich sein. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2023 (Az.: IV ZR 40/22). Der BGH urteilte, dass der Widerruf auch noch rund zehn Jahre nach Abschluss der Police wirksam erfolgt sei, weil der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat.

Der Versicherungsnehmer hatte im Oktober 2009 eine Rentenversicherung abgeschlossen. Fast zehn Jahre später, im Mai 2019, erklärte er den Widerruf bzw. den Widerspruch. Der Versicherer akzeptierte den Widerruf nicht und erklärte, dass die Widerrufsfrist längst abgelaufen sei.

Das sah das OLG Stuttgart allerdings anders und entschied, dass die Widerrufsfrist aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde (Az.: 7 U 338/20). Dieser Entscheidung schloss sich der BGH im Revisionsverfahren an.

In der Police hieß es, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen könne. Die Widerrufsfrist beginne an dem Tag, am dem der Versicherungsnehmer neben dem Versicherungsschein u.a. auch die Belehrung über sein Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen des Widerrufs erhalten hat.

Die Belehrung über die Rechtsfolgen sei in nur unvollständig erfolgt, machte der BGH deutlich. Er folgte der Auffassung des OLG Stuttgart, dass der Versicherungsnehmer zwar zutreffend darüber aufgeklärt worden sei, dass nach einem erfolgreichen Widerruf die empfangenen Leistungen beiderseits zurückerstattet werden müssen. Es fehle aber der Hinweis, dass darüber hinaus auch gezogene Nutzungen zurückzugewähren seien. Der Versicherungsnehmer sei daher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden und der Widerruf sei immer noch möglich gewesen, so der BGH.

Im Ergebnis erhält der Versicherungsnehmer bereits gezahlte Prämien in Höhe von rund 31.000 Euro zurück. Abschluss- und Vertriebskosten werden nicht zu seinen Lasten verrechnet.

„Lebens- und Rentenversicherungen sind für viele Verbraucher aus unterschiedlichen Gründen unattraktiv geworden. Der Widerruf kann eine finanziell interessante Option sein, um aus dem Vertrag auszusteigen und bereits geleistete Prämien zu weiten Teilen zurückzuerhalten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Versicherungsnehmern zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gerne eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich eines Widerrufs ihrer Lebens- oder Rentenversicherung an.

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23.04.2024

Bei älteren Lebensversicherungen kann es noch einen vereinbarten Garantiezins oder Steuervorteile geben. Daher sollten Versicherungsnehmer vorsichtig sein, wenn der Versicherer ihnen einen Wechsel von einem Altvertrag in einen Neuvertrag anbietet, denn diese Vorteile können dann verloren gehen. Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 27. September 2023 die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt und entschieden, dass die Kündigung der alten Police unwirksam ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über die Konsequenzen aufgeklärt wurde (Az.: 20 U 22/23).
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 ein weiteres Mal bestätigt, dass der Widerruf einer Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgen kann (Az.: IV ZR 306/22). Der Widerruf ist dann noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerspruchsfrist deshalb nicht in Lauf gesetzt wurde.
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. Februar 2024 die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerruf von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gestärkt (Az.: IV ZR 297/22). Der BGH machte deutlich, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, wenn sie den Eindruck erweckt, dass der Beginn der Widerrufsfrist allein an den Erhalt des Versicherungsscheins geknüpft ist. Die Widerrufsfrist wird durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt.
23.01.2024

Der Widerruf einer Rentenversicherung kann auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich sein. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2023 (Az.: IV ZR 40/22). Der BGH urteilte, dass der Widerruf auch noch rund zehn Jahre nach Abschluss der Police wirksam erfolgt sei, weil der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat.
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Die Gothaer Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge zur privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 15. September 2023 entschieden (Az.: 10 O 4527/22). Grund ist, dass die Gothaer Krankenversicherung Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet hat.
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Der Widerruf einer Rentenversicherung bei der Allianz Lebensversicherung war erfolgreich. Der BGH bestätigte mit Urteil vom 11. Oktober 2023, dass die Allianz eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und der Versicherungsnehmer den Vertrag daher auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen konnte (Az.: IV ZR 41/22).