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BGH: Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 ein weiteres Mal bestätigt, dass der Widerruf einer Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgen kann (Az.: IV ZR 306/22). Der Widerruf ist dann noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerspruchsfrist deshalb nicht in Lauf gesetzt wurde.

In dem zu Grunde liegenden Fall vor dem BGH hatte die Klägerin im März 2008 eine fondsgebundene Rentenversicherung, eine sog. Rürup-Rente, abgeschlossen. In der Widerrufsbelehrung hieß es, dass die Police innerhalb von 30 Tagen widerrufen werden kann. Diese Widerrufsfrist beginne erst, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen, die Versicherungsbedingungen und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat.

Im Mai 2020 erklärte die Klägerin den Widerruf und forderte den Versicherer zur Rückzahlung der bislang erbrachten Leistungen auf. Der Versicherer erkannte den Widerruf nicht an und die Klage der Versicherungsnehmerin hatte in den ersten beiden Instanzen keinen Erfolg. Davon ließ sie sich nicht entmutigen und trug ihre Klage bis vor den Bundesgerichtshof. Der BGH bestätigte, dass der Widerruf der Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch möglich war. Der Widerruf sei noch nicht verfristet gewesen.

Zur Begründung führte der BGH aus, dass die Klägerin nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden und die Widerrufsfrist deshalb nie in Lauf gesetzt worden sei. Zu einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung gehöre neben dem Hinweis auf die Rückgewähr der empfangenen Leistungen auch der Hinweis auf die herauszugebenden gezogenen Nutzungen. Diesen Hinweis habe der Versicherer hier nicht gegeben. Dies sei nicht nur ein geringfügiger Belehrungsfehler. Vielmehr könne er der Ausübung des Widerrufsrechts im Weg stehen, stellte der BGH fest.

„Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen wie die Rürup-Rente sind für viele Versicherungsnehmer finanziell unattraktiv geworden. Eine vorzeitige Kündigung ist aber in der Regel keine Option, da die Versicherungsnehmer nur den meist enttäuschenden Rückkaufswert zurückerhalten. Lohnenswerter ist in der Regel der Widerruf, da der Versicherungsnehmer dann Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Prämien hat. Anders als bei einer Kündigung kann der Versicherer Abschluss- und Verwaltungskosten dabei nicht auf den Versicherungsnehmer umlegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Versicherungsnehmern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gerne eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich eines Widerrufs ihrer Lebens- oder Rentenversicherung an.

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Aktuelles

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 6. Juli 2026 entschieden, dass ein Vertrag über den Abschluss einer Basisrente (sog. Rürup-Rente) auch elf Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden konnte (Az. 8 U 92/26 Ver). Da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei, sei die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden, stellte das OLG klar.

Jeweils 6.900 Euro hatten die Kläger der Main Compass Consulting GmbH gezahlt, damit diese ihnen die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ermöglicht. Sie erhalten ihr Geld zuzüglich Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteilen vom 6. August 2026 entschieden (Az. 2-23 O 115/26 und 2-23 O 116/26) entschieden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung – PKV - ist es ein Schock: Jahre nach Vertragsschluss erklärt der Versicherer plötzlich den Rücktritt vom Vertrag oder fechtet diesen wegen angeblich verschwiegener Vorerkrankungen an. „Privat Krankenversicherte sind in einer solchen Situation allerdings nicht schutzlos, denn an einen Rücktritt des Versicherers werden hohe Anforderungem gestellt.

Ein Versicherungsnehmer hat seinen Basisrentenversicherungsvertrag, sog. Rürup-Rente, mit der Continentale Lebensversicherung AG erfolgreich widerrufen. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 7. Januar 2026 entschieden (Az. 23 O 7475/25). Die Versicherungsvertrag wird nun rückabgewickelt und der Kläger erhält unterm Strich rund 108.000 Euro plus Zinsen zurück.

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird erheblich eingeschränkt. Der Widerruf ist ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich. Damit ist dann auch das sog. ewige Widerrufsrecht praktisch Geschichte. Das betrifft auch die Rürup-Rente. „Besonders problematisch ist hier, dass eine Rürup-Rentenversicherung nicht kündbar ist und der Widerruf daher eine willkommene Option war, um aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21. August 2025 die Rechte von Versicherten gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere hinsichtlich der Verweisung auf einen neuen Beruf gestärkt (Az. 11 U 161/24). Es stellte fest, dass die Eintrittspflicht der BU-Versicherung nicht endet, wenn der Versicherungsnehmer inzwischen zwar einen anderen Beruf ausübt, aber spürbar weniger verdient als in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit.