Rückrufservice

BGH: Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 ein weiteres Mal bestätigt, dass der Widerruf einer Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgen kann (Az.: IV ZR 306/22). Der Widerruf ist dann noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerspruchsfrist deshalb nicht in Lauf gesetzt wurde.

In dem zu Grunde liegenden Fall vor dem BGH hatte die Klägerin im März 2008 eine fondsgebundene Rentenversicherung, eine sog. Rürup-Rente, abgeschlossen. In der Widerrufsbelehrung hieß es, dass die Police innerhalb von 30 Tagen widerrufen werden kann. Diese Widerrufsfrist beginne erst, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen, die Versicherungsbedingungen und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat.

Im Mai 2020 erklärte die Klägerin den Widerruf und forderte den Versicherer zur Rückzahlung der bislang erbrachten Leistungen auf. Der Versicherer erkannte den Widerruf nicht an und die Klage der Versicherungsnehmerin hatte in den ersten beiden Instanzen keinen Erfolg. Davon ließ sie sich nicht entmutigen und trug ihre Klage bis vor den Bundesgerichtshof. Der BGH bestätigte, dass der Widerruf der Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch möglich war. Der Widerruf sei noch nicht verfristet gewesen.

Zur Begründung führte der BGH aus, dass die Klägerin nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden und die Widerrufsfrist deshalb nie in Lauf gesetzt worden sei. Zu einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung gehöre neben dem Hinweis auf die Rückgewähr der empfangenen Leistungen auch der Hinweis auf die herauszugebenden gezogenen Nutzungen. Diesen Hinweis habe der Versicherer hier nicht gegeben. Dies sei nicht nur ein geringfügiger Belehrungsfehler. Vielmehr könne er der Ausübung des Widerrufsrechts im Weg stehen, stellte der BGH fest.

„Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen wie die Rürup-Rente sind für viele Versicherungsnehmer finanziell unattraktiv geworden. Eine vorzeitige Kündigung ist aber in der Regel keine Option, da die Versicherungsnehmer nur den meist enttäuschenden Rückkaufswert zurückerhalten. Lohnenswerter ist in der Regel der Widerruf, da der Versicherungsnehmer dann Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Prämien hat. Anders als bei einer Kündigung kann der Versicherer Abschluss- und Verwaltungskosten dabei nicht auf den Versicherungsnehmer umlegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Versicherungsnehmern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gerne eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich eines Widerrufs ihrer Lebens- oder Rentenversicherung an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/lebensversicherungen

Versicherungsrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Widerspruch einer Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss der Police möglich sein. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2024 (Az.: 3 U 1427/23). Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Rentnerin ihre 2007 abgeschlossene Rentenversicherung wirksam widersprochen hat.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).