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Gothaer Krankenversicherung - Unzulässige Beitragserhöhungen zurückholen

Die Gothaer Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge zur privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 15. September 2023 entschieden (Az.: 10 O 4527/22). Grund ist, dass die Gothaer Krankenversicherung Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet hat.

Private Krankenversicherungen sind berechtigt die Beiträge zu erhöhen. Allerdings müssen sie den Versicherungsnehmern die Gründe für die Prämienerhöhung ausreichend darlegen. Ansonsten ist die Erhöhung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 unwirksam (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Der BGH machte deutlich, dass der Versicherer konkret darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage sich nicht nur vorübergehend so verändert hat, dass eine Prämienanpassung erforderlich ist. Das können Veränderungen bei den Kosten für die Versicherungsleistungen, bei der Sterbewahrscheinlichkeit oder bei beiden Faktoren sein. Pauschale Angaben der Versicherers zu den Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung reichen hingegen nicht aus.

In dem Fall vor dem LG München hatte die Gothaer Krankenversicherung die Beiträge mehrfach erhöht. Ein Kunde hielt dies nicht für gerechtfertigt und verlangte die Erstattung der überzahlten Beiträge. Das LG München gab ihm Recht. Zumindest in einigen Fällen habe die Gothaer die Beitragserhöhung nicht ausreichend begründet, so dass der Kläger daher Anspruch auf Rückzahlung habe.

Auch anderen privaten Krankenversicherern ist es immer wieder passiert, dass sie Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet haben. Kunden haben dann die Möglichkeit die überzahlten Beiträge zurückzuholen. „Eine Überprüfung, ob die Beitragserhöhung einer privaten Krankenversicherung rechtmäßig war oder ob die überzahlen Beiträge von der Versicherung zurückverlangt werden können, kann sich für die Kunden durchaus lohnen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet privat Krankenversicherten zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).