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Gothaer Krankenversicherung - Unzulässige Beitragserhöhungen zurückholen

Die Gothaer Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge zur privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 15. September 2023 entschieden (Az.: 10 O 4527/22). Grund ist, dass die Gothaer Krankenversicherung Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet hat.

Private Krankenversicherungen sind berechtigt die Beiträge zu erhöhen. Allerdings müssen sie den Versicherungsnehmern die Gründe für die Prämienerhöhung ausreichend darlegen. Ansonsten ist die Erhöhung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 unwirksam (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Der BGH machte deutlich, dass der Versicherer konkret darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage sich nicht nur vorübergehend so verändert hat, dass eine Prämienanpassung erforderlich ist. Das können Veränderungen bei den Kosten für die Versicherungsleistungen, bei der Sterbewahrscheinlichkeit oder bei beiden Faktoren sein. Pauschale Angaben der Versicherers zu den Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung reichen hingegen nicht aus.

In dem Fall vor dem LG München hatte die Gothaer Krankenversicherung die Beiträge mehrfach erhöht. Ein Kunde hielt dies nicht für gerechtfertigt und verlangte die Erstattung der überzahlten Beiträge. Das LG München gab ihm Recht. Zumindest in einigen Fällen habe die Gothaer die Beitragserhöhung nicht ausreichend begründet, so dass der Kläger daher Anspruch auf Rückzahlung habe.

Auch anderen privaten Krankenversicherern ist es immer wieder passiert, dass sie Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet haben. Kunden haben dann die Möglichkeit die überzahlten Beiträge zurückzuholen. „Eine Überprüfung, ob die Beitragserhöhung einer privaten Krankenversicherung rechtmäßig war oder ob die überzahlen Beiträge von der Versicherung zurückverlangt werden können, kann sich für die Kunden durchaus lohnen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet privat Krankenversicherten zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Ein Versicherungsnehmer hat seinen Basisrentenversicherungsvertrag, sog. Rürup-Rente, mit der Continentale Lebensversicherung AG erfolgreich widerrufen. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 7. Januar 2026 entschieden (Az. 23 O 7475/25). Die Versicherungsvertrag wird nun rückabgewickelt und der Kläger erhält unterm Strich rund 108.000 Euro plus Zinsen zurück.

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird erheblich eingeschränkt. Der Widerruf ist ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich. Damit ist dann auch das sog. ewige Widerrufsrecht praktisch Geschichte. Das betrifft auch die Rürup-Rente. „Besonders problematisch ist hier, dass eine Rürup-Rentenversicherung nicht kündbar ist und der Widerruf daher eine willkommene Option war, um aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21. August 2025 die Rechte von Versicherten gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere hinsichtlich der Verweisung auf einen neuen Beruf gestärkt (Az. 11 U 161/24). Es stellte fest, dass die Eintrittspflicht der BU-Versicherung nicht endet, wenn der Versicherungsnehmer inzwischen zwar einen anderen Beruf ausübt, aber spürbar weniger verdient als in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit.

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Insbesondere für Menschen ab einem Alter von 55 Jahren sind die Hürden für einen Wechsel in die GKV extrem hoch. Für Privatversicherte kann das zum Problem werden, denn mit zunehmenden Alter steigen ihre Beiträge in der PKV. Diese Lage hat Unternehmen auf den Plan gerufen, die Betroffenen vermeintlich Wege für die Rückkehr in die GKV aufzeigen.

Um von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, hatte ein Mann einen Vertrag mit der MC Consulting GmbH geschlossen. Für die Dienstleistung zahlte er einen Geldbetrag an das Unternehmen. Aus dem Wechsel zurück in die GKV wurde jedoch nichts und der Mann wollte sein Geld zurück. Mit seiner Klage hatte er am Landgericht Frankfurt Erfolg (Az.: 2-23 O 224/25). Wie die F.A.Z. am 18. Dezember 2025 online berichtete, muss ihm das Unternehmen 14.000 Euro zurückzahlen. Die F.A.Z.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) eine Klausel bei fondsgebundenen Rentenversicherungen, sog. Riester-Renten, gekippt. Demnach ist eine Klausel, die den Versicherer nachträglich zur Senkung des Rentenfaktors berechtigt, unwirksam. „Von dem Urteil können zahlreiche Versicherungsnehmer profitieren, deren Rente zu Unrecht gekürzt wurde. Sie können nun Ansprüche auf Nachzahlungen und Neuberechnung des Rentenfaktors haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.