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Gothaer Krankenversicherung - Unzulässige Beitragserhöhungen zurückholen

13.11.2023

Die Gothaer Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge zur privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 15. September 2023 entschieden (Az.: 10 O 4527/22). Grund ist, dass die Gothaer Krankenversicherung Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet hat.

Private Krankenversicherungen sind berechtigt die Beiträge zu erhöhen. Allerdings müssen sie den Versicherungsnehmern die Gründe für die Prämienerhöhung ausreichend darlegen. Ansonsten ist die Erhöhung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 unwirksam (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Der BGH machte deutlich, dass der Versicherer konkret darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage sich nicht nur vorübergehend so verändert hat, dass eine Prämienanpassung erforderlich ist. Das können Veränderungen bei den Kosten für die Versicherungsleistungen, bei der Sterbewahrscheinlichkeit oder bei beiden Faktoren sein. Pauschale Angaben der Versicherers zu den Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung reichen hingegen nicht aus.

In dem Fall vor dem LG München hatte die Gothaer Krankenversicherung die Beiträge mehrfach erhöht. Ein Kunde hielt dies nicht für gerechtfertigt und verlangte die Erstattung der überzahlten Beiträge. Das LG München gab ihm Recht. Zumindest in einigen Fällen habe die Gothaer die Beitragserhöhung nicht ausreichend begründet, so dass der Kläger daher Anspruch auf Rückzahlung habe.

Auch anderen privaten Krankenversicherern ist es immer wieder passiert, dass sie Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet haben. Kunden haben dann die Möglichkeit die überzahlten Beiträge zurückzuholen. „Eine Überprüfung, ob die Beitragserhöhung einer privaten Krankenversicherung rechtmäßig war oder ob die überzahlen Beiträge von der Versicherung zurückverlangt werden können, kann sich für die Kunden durchaus lohnen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet privat Krankenversicherten zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles
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02.11.2023

Der Widerruf einer Rentenversicherung bei der Allianz Lebensversicherung war erfolgreich. Der BGH bestätigte mit Urteil vom 11. Oktober 2023, dass die Allianz eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und der Versicherungsnehmer den Vertrag daher auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen konnte (Az.: IV ZR 41/22).
17.07.2023

Krankenversicherte der DKV können nach einem Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 25. Mai 2023 möglicherweise Anspruch auf Erstattung überzahlter Beiträge haben. Denn das Gericht hat entschieden, dass Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung aus dem April 2022 unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrags hat (Az.: II 4 O 152/22).
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09.06.2023

Die Generali Krankenversicherung muss einem Kläger überzahlte Beiträge erstatten. Das hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 18. April 2023 entschieden (Az.: 5 O 433/21). Grund ist, dass die private Krankenversicherung den Grund für die Beitragserhöhung nicht klar genug genannt hat.
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Bestimmte Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2015 waren unwirksam. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 13. April 2023 entschieden (Az.: 24 O 369/21). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Axa die Prämienerhöhungen nicht ausreichend begründet habe. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Erstattung der überzahlten Beiträge.