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Widerruf einer Rentenversicherung erfolgreich - BGH IV ZR 41/22

Der Widerruf einer Rentenversicherung bei der Allianz Lebensversicherung war erfolgreich. Der BGH bestätigte mit Urteil vom 11. Oktober 2023, dass die Allianz eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und der Versicherungsnehmer den Vertrag daher auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen konnte (Az.: IV ZR 41/22). Der Vertrag wird nun rückabgewickelt, die Allianz muss dem Versicherungsnehmer rund 81.500 Euro zurückzahlen.

Der Kläger in dem Verfahren hatte 2009 bei der Allianz eine indexbasierte Rentenversicherung (Rürup-Rente) abgeschlossen. In dem Vertrag hieß es, dass der Widerruf innerhalb von 30 Tagen möglich ist. Diese Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein einschließlich der Belehrung über das Widerrufsrecht und den Rechtsfolgen des Widerrufs erhalten hat.

Der Versicherungsnehmer erklärte 2020 den Widerruf. Die Allianz wies den Widerruf erwartungsgemäß zurück. Das OLG Stuttgart entschied jedoch, dass der Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss wirksam erfolgt ist. Zur Begründung führte es aus, dass die Allianz den Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt habe. So fehle der Hinweis auf einen möglichen Nutzungsherausgabeanspruch.

Die Allianz Lebensversicherung legte gegen das Urteil Revision ein und scheiterte damit vor dem BGH. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des OLG Stuttgart. Da der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, sei die Widerrufsfrist nie angelaufen und der Widerruf auch nach Jahren noch wirksam erfolgt, so der BGH. Die Karlsruher Richter machten deutlich, dass der Versicherer auch über die Rechtsfolgen eines Widerrufs aufklären muss. Dazu gehöre auch, dass der Versicherer im Falle eines erfolgreichen Widerrufs nicht nur die gezahlten Prämien zurückzahlen, sondern auch die gezogenen Nutzungen herausgeben muss. Diese fehlende Belehrung über den Nutzungsherausgabeanspruch sei auch nicht unerheblich, denn sie betreffe die finanziellen Folgen eines Widerrufs und damit einen wesentlichen Punkt, so der BGH.

„Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen sind für viele Versicherungsnehmer finanziell unattraktiv geworden. Daher kann sich der Widerruf lohnen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben auch andere Versicherer verwendet“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Versicherungsnehmern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gerne eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich eines Widerrufs ihrer Lebens- oder Rentenversicherung an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/lebensversicherungen

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Aktuelles

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Widerspruch einer Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss der Police möglich sein. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2024 (Az.: 3 U 1427/23). Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Rentnerin ihre 2007 abgeschlossene Rentenversicherung wirksam widersprochen hat.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).

Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Mal entschieden, dass eine Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann. Mit Urteil vom 10. Juli 2024 hat der BGH deutlich gemacht, dass eine lange Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und erfolgtem Widerspruch, im konkreten Fall 14 Jahre, einem erfolgreichen Widerspruch nicht entgegensteht (Az.: IV ZR 196/22).