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Widerruf einer Rentenversicherung erfolgreich - BGH IV ZR 41/22

Der Widerruf einer Rentenversicherung bei der Allianz Lebensversicherung war erfolgreich. Der BGH bestätigte mit Urteil vom 11. Oktober 2023, dass die Allianz eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und der Versicherungsnehmer den Vertrag daher auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen konnte (Az.: IV ZR 41/22). Der Vertrag wird nun rückabgewickelt, die Allianz muss dem Versicherungsnehmer rund 81.500 Euro zurückzahlen.

Der Kläger in dem Verfahren hatte 2009 bei der Allianz eine indexbasierte Rentenversicherung (Rürup-Rente) abgeschlossen. In dem Vertrag hieß es, dass der Widerruf innerhalb von 30 Tagen möglich ist. Diese Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein einschließlich der Belehrung über das Widerrufsrecht und den Rechtsfolgen des Widerrufs erhalten hat.

Der Versicherungsnehmer erklärte 2020 den Widerruf. Die Allianz wies den Widerruf erwartungsgemäß zurück. Das OLG Stuttgart entschied jedoch, dass der Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss wirksam erfolgt ist. Zur Begründung führte es aus, dass die Allianz den Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt habe. So fehle der Hinweis auf einen möglichen Nutzungsherausgabeanspruch.

Die Allianz Lebensversicherung legte gegen das Urteil Revision ein und scheiterte damit vor dem BGH. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des OLG Stuttgart. Da der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, sei die Widerrufsfrist nie angelaufen und der Widerruf auch nach Jahren noch wirksam erfolgt, so der BGH. Die Karlsruher Richter machten deutlich, dass der Versicherer auch über die Rechtsfolgen eines Widerrufs aufklären muss. Dazu gehöre auch, dass der Versicherer im Falle eines erfolgreichen Widerrufs nicht nur die gezahlten Prämien zurückzahlen, sondern auch die gezogenen Nutzungen herausgeben muss. Diese fehlende Belehrung über den Nutzungsherausgabeanspruch sei auch nicht unerheblich, denn sie betreffe die finanziellen Folgen eines Widerrufs und damit einen wesentlichen Punkt, so der BGH.

„Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen sind für viele Versicherungsnehmer finanziell unattraktiv geworden. Daher kann sich der Widerruf lohnen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben auch andere Versicherer verwendet“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Versicherungsnehmern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gerne eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich eines Widerrufs ihrer Lebens- oder Rentenversicherung an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/lebensversicherungen

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Aktuelles

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 6. Juli 2026 entschieden, dass ein Vertrag über den Abschluss einer Basisrente (sog. Rürup-Rente) auch elf Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden konnte (Az. 8 U 92/26 Ver). Da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei, sei die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden, stellte das OLG klar.

Jeweils 6.900 Euro hatten die Kläger der Main Compass Consulting GmbH gezahlt, damit diese ihnen die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ermöglicht. Sie erhalten ihr Geld zuzüglich Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteilen vom 6. August 2026 entschieden (Az. 2-23 O 115/26 und 2-23 O 116/26) entschieden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung – PKV - ist es ein Schock: Jahre nach Vertragsschluss erklärt der Versicherer plötzlich den Rücktritt vom Vertrag oder fechtet diesen wegen angeblich verschwiegener Vorerkrankungen an. „Privat Krankenversicherte sind in einer solchen Situation allerdings nicht schutzlos, denn an einen Rücktritt des Versicherers werden hohe Anforderungem gestellt.

Ein Versicherungsnehmer hat seinen Basisrentenversicherungsvertrag, sog. Rürup-Rente, mit der Continentale Lebensversicherung AG erfolgreich widerrufen. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 7. Januar 2026 entschieden (Az. 23 O 7475/25). Die Versicherungsvertrag wird nun rückabgewickelt und der Kläger erhält unterm Strich rund 108.000 Euro plus Zinsen zurück.

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird erheblich eingeschränkt. Der Widerruf ist ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich. Damit ist dann auch das sog. ewige Widerrufsrecht praktisch Geschichte. Das betrifft auch die Rürup-Rente. „Besonders problematisch ist hier, dass eine Rürup-Rentenversicherung nicht kündbar ist und der Widerruf daher eine willkommene Option war, um aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21. August 2025 die Rechte von Versicherten gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere hinsichtlich der Verweisung auf einen neuen Beruf gestärkt (Az. 11 U 161/24). Es stellte fest, dass die Eintrittspflicht der BU-Versicherung nicht endet, wenn der Versicherungsnehmer inzwischen zwar einen anderen Beruf ausübt, aber spürbar weniger verdient als in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit.