Rückrufservice

BGH: P&R-Insolvenzverwalter kann Zahlungen nicht zurückfordern

10.03.2023

Auch das gibt es noch – gute Nachrichten für P&R-Anleger: Sie müssen Miet- und Rückzahlungen, die sie in den vier Jahren vor der Insolvenz des Container-Anbieters im Jahr 2018 erhalten haben, nicht zurückzahlen. Mit einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 26. Januar 2023 hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Nichtzulassung der Revision gegen eine Entscheidung des OLG Karlsruhe abgewiesen (Az.: IX ZR 17/22). Damit ist das Urteil des OLG Karlsruhe rechtskräftig geworden (Az.: 3 U 18/20).

Bei der Insolvenz des Container-Anbieters P&R haben Anleger viel Geld verloren. Dabei drohte ihnen noch mehr Ungemach. Denn in sechs Pilotklagen wollte der Insolvenzverwalter feststellen lassen, ob er Mietzahlungen und Rückanzahlungen in den vier Jahren vor der Pleite zurückfordern kann. Zumindest in dem ersten Fall ist nun klar, dass die Anleger dieses Geld behalten können.

Der Insolvenzverwalter hatte die Zahlungen unter Berufung auf § 134 Insolvenzordnung zurückgefordert. Demnach können Zahlungen, die einen unentgeltlichen Charakter haben und früher als vier Jahre vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind, im Rahmen der Insolvenzanfechtung zurückgefordert werden. Dann müssten die Anleger die erhaltenen Zahlungen zurückzahlen, so dass sie in die Insolvenzmasse einfließen.

Das OLG Karlsruhe hatte in dem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil entschieden, dass kein Anfechtungsgrund vorliegt. Dabei machte es deutlich, dass die Mietzahlungen an die Anleger auch dann entgeltlich erfolgt sind, wenn die Container nicht existiert haben und daher keine Mieteinnahmen erzielt werden konnten. Die Zahlungen seien aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung erfolgt. Der BGH bestätigte nun, dass die Zahlungen mit Rechtsgrund erfolgt sind und kein Rückzahlungsanspruch bestehe.

Zur Klärung der Rechtslage hatte der Insolvenzverwalter sechs Pilotverfahren eingeleitet. Ein großer Teil der übrigen P&R-Anleger hat eine Hemmungsvereinbarung unterschrieben, um dem Ausgang der Pilotverfahren abzuwarten. Anleger, die diese Hemmungsvereinbarung nicht unterschrieben haben, wurden vom Insolvenzverwalter verklagt, um eine Verjährung möglicher Ansprüche zu verhindern.

Auch wenn noch weitere Entscheidungen des BGH zu den Rückzahlungsansprüchen ausstehen, ist der erste Beschluss der Karlsruher Richter schon ein Mutmacher für die Anleger. „Die Chancen stehen gut, dass der Insolvenzverwalter keine Anfechtungsansprüche gegen sie durchsetzen kann“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte. So hat bspw. auch das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 2. März 2023 entschieden, dass der Insolvenzverwalter keine Rückzahlungsansprüche gegen einen P&R-Anleger hat.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät P&R-Anleger zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
30.03.2023

Die BaFin hat der Green Wood International AG den Vertrieb ihrer Vermögensanlage in Form von schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen mit Bescheid vom 22. Februar 2023 verboten, da kein genehmigter Verkauifsprospekt vorliegt.
23.03.2023

Über die Jenabatteries GmbH hat das Amtsgericht Gera am 10. März 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 66/23). Das Unternehmen hatte den Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Von der Insolvenz sind auch die Anleger der Nachrangdarlehen betroffen, die finanzielle Verluste befürchten müssen.
22.03.2023

Die Primus Concept Gruppe ist Projektentwickler und Bauträger für Wohnimmobilien und Pflegeeinrichtungen. Anleger konnten sich u.a. über Nachrangdarlehen beteiligen. Nun ist die Dachgesellschaft, die Primus Concept Immobilienpartner Holding AG, insolvent. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Holding am 24. Februar 2023 eröffnet (Az. 1542 IN 487/23).
21.03.2023

Ende 2022 wurde das Insolvenzverfahren über die Royal Residenz 4 GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Für Anleger, die sich in Form von Nachrangdarlehen an dem Projekt beteiligt haben, steht ihr Geld auf dem Spiel. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat nun für einen Mandanten Schadenersatzansprüche gegen die Engel & Völkers Digital Invest geltend gemacht, die die Kapitalanlage vermittelt hat.
21.03.2023

Anleger der valvero Sachwerte GmbH müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat für einen Mandanten nun Schadenersatzsprüche gegen den Geschäftsführe der valvero Sachwerte GmbH geltend gemacht.
14.03.2023

Im Wirecard-Musterverfahren hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) den Musterkläger am 13. März 2023 bestimmt. Geschädigte Wirecard-Anleger haben nun noch sechs Monate Zeit, sich dem Kapitalanleger-Musterverfahren anzuschließen. Alternativ haben sie natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche mit einer Einzelklage zu verfolgen.