Rückrufservice

BGH-Urteil zu Prämiensparverträgen - Sparer können auf Zinsnachschlag hoffen

Der Bundesgerichtshof hat mit einem weiteren Urteil vom 24. Januar 2023 deutlich gemacht, dass Sparer Anspruch auf Zinsnachzahlungen aus ihren Prämiensparverträgen haben können, weil die Banken oder Sparkassen die Zinsen zu niedrig berechnet haben (Az.: XI ZR 257/21). Damit hat der BGH seine Rechtsprechung aus dem Oktober 2021 bestätigt.

Bei langlaufenden Sparverträgen mit variablen Zinssatz haben die Kreditinstitute die Zinssätze in den vergangenen Jahren vor allem nach unten angepasst, so dass die Sparer immer weniger Zinsen erhalten haben. Möglich wurde dies durch entsprechende Klauseln in den Verträgen, die es den Kreditinstituten erlaubten, den Zinssatz einseitig und weitgehend nach eigenen Ermessen anzupassen. Dass die Banken und Sparkassen damit das Rad überspannt haben, hatte der BGH schon im Oktober 2021 festgestellt und entschieden, dass derartige Klauseln unwirksam sind. Dabei hatten die Karlsruher Richter deutlich gemacht, dass der Zinssatz für die Verbraucher ein Mindestmaß an Kalkulierbarkeit haben müsse. Dazu sei es nötig, dass ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt wird und die Bank einen relativen Abstand zu diesem Referenzzinssatz einhält und den Zinssatz monatlich anpasst.

Diese Rechtsprechung hat der BGH nun bestätigt. Geklagt hatte erneut die Verbraucherzentrale Sachsen. Die beklagte Sparkasse Vogtland hatte seit Anfang der 1990er Jahre Prämiensparverträge mit einer variablen Verzinsung abgeschlossen. In den Bedingungen hieß es, dass die Sparkasse jeweils den von ihr durch Aushang im Kassenraum bekannt gegebenen Zinssatz vergüte, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Verbraucherzentrale Sachsen hielt die Klausel für unwirksam.

Der BGH stärkte erneut die Rechte der Sparer und entschied, dass die Klausel unwirksam ist. Die Sparkasse müsse den relativen Abstand zwischen dem Vertragszinssatz und dem Referenzzinssatz einhalten. Nur so sei gewährleistet, dass „günstige Zinskonditionen günstig und ungünstige Zinskonditionen ungünstig bleiben“, so die Karlsruher Richter. Welcher Referenzzinssatz zu Grunde zu legen ist, müsse das OLG Dresden entscheiden.

Nicht nur die Sparkasse Vogtland, sondern auch andere Sparkassen und Banken haben unwirksame Klauseln zur Zinsanpassung verwendet. Weitere Klagen sind anhängig. „Die Rechtsprechung des BGH zeigt, dass Sparer gute Aussichten auf Zinsnachzahlungen haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Erneut haben Täter Schließfächer in einer Sparkasse aufgebrochen. Rund sieben Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen, war Ende Juli eine Filiale der Sparkasse Mönchengladbach das Ziel der Bankräuber. Dort haben sie in einer halben Stunde 29 Schließfächer aufgebrochen.

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.