Rückrufservice

BGH-Urteil zu Prämiensparverträgen - Sparer können auf Zinsnachschlag hoffen

Der Bundesgerichtshof hat mit einem weiteren Urteil vom 24. Januar 2023 deutlich gemacht, dass Sparer Anspruch auf Zinsnachzahlungen aus ihren Prämiensparverträgen haben können, weil die Banken oder Sparkassen die Zinsen zu niedrig berechnet haben (Az.: XI ZR 257/21). Damit hat der BGH seine Rechtsprechung aus dem Oktober 2021 bestätigt.

Bei langlaufenden Sparverträgen mit variablen Zinssatz haben die Kreditinstitute die Zinssätze in den vergangenen Jahren vor allem nach unten angepasst, so dass die Sparer immer weniger Zinsen erhalten haben. Möglich wurde dies durch entsprechende Klauseln in den Verträgen, die es den Kreditinstituten erlaubten, den Zinssatz einseitig und weitgehend nach eigenen Ermessen anzupassen. Dass die Banken und Sparkassen damit das Rad überspannt haben, hatte der BGH schon im Oktober 2021 festgestellt und entschieden, dass derartige Klauseln unwirksam sind. Dabei hatten die Karlsruher Richter deutlich gemacht, dass der Zinssatz für die Verbraucher ein Mindestmaß an Kalkulierbarkeit haben müsse. Dazu sei es nötig, dass ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt wird und die Bank einen relativen Abstand zu diesem Referenzzinssatz einhält und den Zinssatz monatlich anpasst.

Diese Rechtsprechung hat der BGH nun bestätigt. Geklagt hatte erneut die Verbraucherzentrale Sachsen. Die beklagte Sparkasse Vogtland hatte seit Anfang der 1990er Jahre Prämiensparverträge mit einer variablen Verzinsung abgeschlossen. In den Bedingungen hieß es, dass die Sparkasse jeweils den von ihr durch Aushang im Kassenraum bekannt gegebenen Zinssatz vergüte, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Verbraucherzentrale Sachsen hielt die Klausel für unwirksam.

Der BGH stärkte erneut die Rechte der Sparer und entschied, dass die Klausel unwirksam ist. Die Sparkasse müsse den relativen Abstand zwischen dem Vertragszinssatz und dem Referenzzinssatz einhalten. Nur so sei gewährleistet, dass „günstige Zinskonditionen günstig und ungünstige Zinskonditionen ungünstig bleiben“, so die Karlsruher Richter. Welcher Referenzzinssatz zu Grunde zu legen ist, müsse das OLG Dresden entscheiden.

Nicht nur die Sparkasse Vogtland, sondern auch andere Sparkassen und Banken haben unwirksame Klauseln zur Zinsanpassung verwendet. Weitere Klagen sind anhängig. „Die Rechtsprechung des BGH zeigt, dass Sparer gute Aussichten auf Zinsnachzahlungen haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.