Rückrufservice

Bonus.Gold Insolvenzeröffnungsverfahren - Gutachten soll Klarheit bringen

Dass Gold eine sichere Geldanlage ist, hat sich für die Anleger der Bonus.Gold GmbH nicht bestätigt. Ganz im Gegenteil: Sie müssen spätestens seit Herbst 2020 den Verlust ihres Geldes befürchten. Zunächst war die Firma nicht zu erreichen, dann verkauft und vor allem sind große Mengen des Goldes nicht auffindbar.

Nun kommt immerhin Bewegung in die Sache: Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter soll feststellen, ob noch ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen und ob ein Eröffnungsgrund vorliegt.

Ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, ist nach derzeitigem Stand also noch offen. Es besteht aber die Hoffnung, dass der Gutachter mehr über die vorhandenen Goldbestände und Vermögenswerte der Bonus.Gold ans Tageslicht bringt. Bisher tappen die Anleger hier noch im Dunklen.

Kann der Sachverständige Goldbestände feststellen, stellt sich die Frage, ob es den einzelnen Anlegern zugeordnet werden kann, ob es Aussonderungsansprüche gibt oder ob das Gold in die Insolvenzmasse einfließt. Sollte schließlich ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Anleger vollauf zu befriedigen. Erhebliche finanzielle Verluste wären auch in einem Insolvenzverfahren zu befürchten.

Für die Anleger gibt es noch jede Menge offene Fragen. Unabhängig davon, ob Goldbestände gesichert werden können und einem möglichen Insolvenzverfahren können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, um die finanziellen Verluste aufzufangen. Da die ehemaligen Chefs der Bonus.Gold GmbH sich offensichtlich abgesetzt haben, kommen vor allem Schadenersatzansprüche gegen die Anlagevermittler in Betracht.

„Die Vermittler trifft eine Informationspflicht über die Risiken der Goldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko. Sind sie dieser Aufklärungspflicht nicht nachgekommen, können Schadenersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Amtsgericht Leipzig hat das Insolvenzverfahren über die Preos Global Office Real Estate & Technology AG am 2. Dezember 2024 regulär eröffnet (Az.: 405 IN 1216/24). Die Anleger der Anleihe 2019/2024 können ihre Forderungen nun bis zum 17. Januar 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Miller Forest Investment AG mit Sitz in Schlier bietet Anlegern die Möglichkeit, sich an Waldinvestments in Paraguay zu beteiligen. Anleger sollten aufmerksam sein, denn wie die BaFin am 29.11.2024 mitteilte, gibt es Anhaltspunkte, dass die Miller Forest Investment AG für die Angebote Pacht – Nutzholz NP18 und Kauf Nutzholz NK18 nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt hat.

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).