Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurde das Insolvenzverfahren über die Credicore Pfandhaus GmbH am 24. Januar 2024 am Amtsgericht Hamburg regulär eröffnet (Az.: 67a IN 366/23). Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen bis zum 24. April 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Von der Insolvenz sind auch die Anleihe-Anleger betroffen. Die Credicore Pfandhaus GmbH hatte die Anleihe 2021 mit einer fünfjährigen Laufzeit und einer Verzinsung von 8 Prozent p.a. begeben. Doch schon die im November 2023 fällige Zinszahlung konnte das Unternehmen nicht mehr leisten. Die Insolvenz der Credicore Pfandhaus GmbH kam insofern nicht überraschend.
Für die Anleger der Anleihe ist sie dennoch ein harter Schlag. Ihr Geld steht nun im Feuer und sie müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Ein erster Schritt, um die Verluste abzuwenden, ist die Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter.
Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu befriedigen. Anleger haben daher die Möglichkeit unabhängig vom Insolvenzverfahren ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen. So hat die BaFin am 30. November 2023 den Verdacht mitgeteilt, dass die Credicore Pfandhaus GmbH ihre Anleihe ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt öffentlich angeboten hat.
Im Prospekt müssen die Anleger u.a. über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben im Prospekt können zu Schadenersatzansprüchen der Anleger führen. „Hat die Credicore Pfandhaus GmbH den Wertpapierprospekt nicht vorgelegt, hat sie gegen das Wertpapierprospektgesetz verstoßen. Auch daraus können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Schadenersatzansprüche können nicht nur gegen die Unternehmensverantwortlichen, sondern auch gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler bestehen. Sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage bis hin zum Totalverlustrisiko aufklären müssen. „Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können sich die Anlageberater gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
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