Kunden der Deutschen Bank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten, die mit Hilfe von Phishing-Mails an sensible Bankdaten kommen wollen, um das Konto zu plündern. In den Mails geht es zumeist um die photoTAN, die angeblich gesperrt wurde und wieder freigeschaltet werden muss, damit der Kunde sein Konto wieder nutzen kann. Dazu soll er die Informationen über Anklicken eines Buttons bestätigen. „Hier kann es nur heißen: Finger weg. Die Mail ist ein Betrugsversuch“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
In anderen betrügerischen Mails werden Kunden der Deutschen Bank aufgefordert, ihre Daten im Rahmen einer regelmäßigen Prüfung zu bestätigen. Auch hier soll ein Button angeklickt werden. Damit werden die Kunden dann auf eine Webseite geleitet und sollen dort sensible Bankdaten angeben. Solche Buttons oder Links sollten nicht angeklickt und besonders sollten keine sensiblen Bankdaten auf einer Webseite angegeben werden. Das hat nur den Zweck, dass die Betrüger mit Hilfe der Daten das Konto ihres Opfer abräumen. Weder die Deutsche Bank noch andere Banken oder Sparkassen arbeiten so und würden ihre Kunden zur Eingabe sensibler Bankdaten auf einer Webseite auffordern.
Solche Phishing-Mails sind unterschiedlich gut gemacht. Warnhinweise sind z.B. unpersönliche Anrede, fehlerhafte Sprache und die Aufforderung einen Link anzuklicken. Die Betrüger werden allerdings immer geschickter und teilweise sind die Phishing-Mail kaum noch vom Original zu unterscheiden. Daher heißt es besonders vorsichtig zu sein und keinesfalls Bankdaten preiszugeben. Hilfreich kann auch ein Anruf bei der Bank sein.
Trotz aller Vorsicht lässt es sich nicht immer vermeiden, auf Betrüger hereinzufallen. Dann sollte das Konto umgehend gesperrt werden. Manchmal ist es dann aber schon zu spät und die Kriminellen haben schon zugeschlagen. Bankkunden sind in solchen Fällen aber nicht schutzlos gestellt. Denn in der Regel steht die Bank in der Haftung und muss für den Schaden aufkommen.
„Es muss allerdings damit gerechnet werden, dass eine Bank sich querstellt. Davon sollten sich die Kunden nicht beirren lassen. Denn der Kontoinhaber haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Der Gesetzgeber stellt aber hohe Anforderungen an das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit. Zudem muss die Bank sie beweisen“, so Rechtsanwalt Looser.
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