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Deutsche Lichtmiete: Staatsanwaltschaft verhängt Vermögensarrest

Der Krimi um die Deutsche Lichtmiete geht weiter. Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg mitteilte, hat sie über einen großen Teil der Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe Vermögensarreste verhängt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestehe der Verdacht, dass in den Prospekten zu den Anleihen bewusst irreführende Angaben gemacht wurden, um eine Beteiligung für die Anleger schmackhaft zu machen. Die betroffenen Anleger werden nun aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anzumelden.

Die Situation bei der Deutsche Lichtmiete spitzt sich zu. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen vier verantwortliche Personen des Unternehmen wegen Betrugsverdachts folgten die Insolvenzanträge, die Ende Februar überraschend zurückgezogen wurden. Dann wurde bekannt, dass sich die staatsanwaltlichen Ermittlungen auf den Verdacht der Geldwäsche ausgeweitet haben und nun folgte die Verhängung der Vermögensarreste.

Irreführende Prospektangaben

Wie die Staatsanwalt dazu mitteilt, geht sie dem Verdacht nach, dass in den Prospekten zu den Anleihen

• Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2022, Emittentin: Deutsche Lichtmiete
Finanzierungsgesellschaft mbH
• Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG
• Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2025, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG
• Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG

irreführende Angaben gemacht wurden, um Investoren anzulocken, obwohl eine Erfüllung der Rückzahlungsverpflichtungen nicht zu erwarten war.

Um die Vermögenswerte zu sichern, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Vermögensarreste über einen großen Teil der Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete verhängt. Betroffen sind laut Staatsanwaltschaft:

• Deutsche Lichtmiete AG
• Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH
• Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH
• Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH
• Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH
• Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH
• Deutsche Lichtmiete für Pflegeheime und Kliniken GmbH
• Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• DLM 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• DLM 11. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (jetzt: Emiliana Vermögensverwaltungs-gesellschaft
• mbH)
• DLM 12. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
• DL Erste Beteiligungsgesellschaft mbH
• Concept Light AG
• Offshore Capital Verwaltungs GmbH
• Smarten Energy GmbH
• OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Die Staatsanwaltschaft führt weiter aus, dass „von einer gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschaften für die Emissionserlöse in Höhe erfolgter Vermögensverschiebungen ausgegangen wird und möglicherweise Überschneidungen mit der Verschiebung des Wertes des Taterlangten aus der Veräußerung von Partizipationsscheinen durch die in der Schweiz ansässige Lichtmiete Holding AG bestehen.“ Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Anleger können Forderungen anmelden

Die Anleger der Anleihen und Direktinvestments werden nun aufgefordert binnen eines Monats unter dem Aktenzeichen 11B AR 100359/21 (SH Tatverletzte) ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anzumelden.

Die Erwerber der Partizipationsscheine der Deutsche Lichtmiete werden zu einer gesonderten Anspruchsanmeldung unter dem Aktenzeichen 11B AR 100641/21 (SH Tatverletzte) aufgefordert.

Die Staatsanwalt Oldenburg stellt entsprechende Formulare zum Download zur Verfügung (https://staatsanwaltschaft-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuel… )

Insolvenzverfahren und Schadenersatzansprüche

Anleger sollten ihre Ansprüche nun unbedingt anmelden, um ihr investiertes Kapital zu sichern. „Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die sichergestellten Vermögenswerte ausreichen, um die Forderungen aller Anleger zu befriedigen. Daher ist es möglich, dass auch wieder Insolvenzverfahren eröffnet werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, haben die Anleger nun mehrere Möglichkeiten. Neben der Anmeldung ihrer Forderungen bei der Staatsanwaltschaft, kann auch versucht werden, einen gerichtlichen Titel gegen die verantwortlichen Personen zu erwerben. Ebenso können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung ihrer Forderungen und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

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