Rückrufservice

Deutsche Lichtmiete - Weitere Gesellschaften melden Insolvenz an

Die Insolvenzen bei der Deutsche Lichtmiete setzen sich fort. Das Amtsgericht Oldenburg hat am 13. Januar 2022 die vorläufigen Insolvenzverfahren über neun weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe eröffnet.

Damit befinden sich inzwischen 16 Gesellschaften der Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete in der Insolvenz. Den Auftakt machte die Muttergesellschaft Deutsche Lichtmiete AG sowie die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft und Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft. Es folgten die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften 1,2 und 3 sowie die Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft.

Nun sind neun weitere Gesellschaften hinzugekommen, über die das Amtsgericht Oldenburg die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet hat. Betroffen sind:
• DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 1/22)
• DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 69 IN 1/22)
• DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 65 IN 2/22)
• DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 60 IN 2/22)
• DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 2/22)
• DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 2/22)
• DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 69 IN 2/22)
• DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 3/22)
• DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 3/22)

Für die Anleger der Anleihen und Direkt-Investments stehen nach der Insolvenz bis zu 200 Millionen Euro im Feuer.

Sobald die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Für die Anleger, die Geld in die Direktinvestments gesteckt haben, geht es auch darum zu klären, ob sie Eigentum an den Beleuchtungssystemen erworben haben und Aussonderungsansprüche geltend machen können oder ob alles in die Insolvenzmasse fließt.

Allerdings können die Anleger nicht davon ausgehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um ihren finanziellen Schaden vollständig zu kompensieren. „Völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger schon jetzt prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche auf Schadenersatzersatz zustehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schadenersatzansprüche können u.a. gegen die Anlagevermittler bzw. Anlageberater entstanden sein. Sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufklären müssen. Zudem hätten sie auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Dabei hätten sie kritisch hinterfragen müssen, ob sich die versprochenen Renditen mit diesem Geschäftsmodell überhaupt erzielen lassen. So hat sich beispielsweise test.de schon Ende 2018 kritisch geäußert.

Weitere Anspruchsgegner können ggf. auch die Treuhänder oder Wirtschaftsprüfer sein. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts. „Auch hier gilt die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht aber bestätigen, können sich weitere Ansprüche der Anleger ergeben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.