Rückrufservice

Deutsche Lichtmiete - Weitere Gesellschaften melden Insolvenz an

Die Insolvenzen bei der Deutsche Lichtmiete setzen sich fort. Das Amtsgericht Oldenburg hat am 13. Januar 2022 die vorläufigen Insolvenzverfahren über neun weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe eröffnet.

Damit befinden sich inzwischen 16 Gesellschaften der Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete in der Insolvenz. Den Auftakt machte die Muttergesellschaft Deutsche Lichtmiete AG sowie die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft und Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft. Es folgten die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften 1,2 und 3 sowie die Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft.

Nun sind neun weitere Gesellschaften hinzugekommen, über die das Amtsgericht Oldenburg die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet hat. Betroffen sind:
• DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 1/22)
• DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 69 IN 1/22)
• DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 65 IN 2/22)
• DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 60 IN 2/22)
• DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 2/22)
• DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 2/22)
• DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 69 IN 2/22)
• DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 3/22)
• DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 3/22)

Für die Anleger der Anleihen und Direkt-Investments stehen nach der Insolvenz bis zu 200 Millionen Euro im Feuer.

Sobald die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Für die Anleger, die Geld in die Direktinvestments gesteckt haben, geht es auch darum zu klären, ob sie Eigentum an den Beleuchtungssystemen erworben haben und Aussonderungsansprüche geltend machen können oder ob alles in die Insolvenzmasse fließt.

Allerdings können die Anleger nicht davon ausgehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um ihren finanziellen Schaden vollständig zu kompensieren. „Völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger schon jetzt prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche auf Schadenersatzersatz zustehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schadenersatzansprüche können u.a. gegen die Anlagevermittler bzw. Anlageberater entstanden sein. Sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufklären müssen. Zudem hätten sie auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Dabei hätten sie kritisch hinterfragen müssen, ob sich die versprochenen Renditen mit diesem Geschäftsmodell überhaupt erzielen lassen. So hat sich beispielsweise test.de schon Ende 2018 kritisch geäußert.

Weitere Anspruchsgegner können ggf. auch die Treuhänder oder Wirtschaftsprüfer sein. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts. „Auch hier gilt die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht aber bestätigen, können sich weitere Ansprüche der Anleger ergeben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.

Auf Anleger offener Immobilienfonds könnten unruhige Zeiten zukommen. Nachdem der UniImmo Wohnen ZBI Ende Juni um fast 17 Prozent dramatisch abgewertet wurde, hat nun auch der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm Grund eine deutliche Abwertung erfahren. So ist der Anteilspreis zum 2. November 2024 um 1,94 Euro auf 81,73 Euro gesunken, wie KanAm am 4. November 2024 mitteile.