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Dieselskandal - Schadenersatz für Mercedes GLK 220 CDI

Mercedes ist im Abgasskandal vom Landgericht Stuttgart ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Mercedes GLK 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz hat.

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic im April 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 verbaut. In dem Fahrzeug kommt die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Die Funktion sorgt dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Im realen Straßenverkehr ist die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung jedoch kaum aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen wieder ansteigen. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Die Klage hatte Erfolg. In dem Fahrzeug werde eine unzulässigen Abschalteinrichtung verwendet. Es reiche nicht aus, wenn die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus, nicht aber unter realen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr eingehalten werde, stellte das LG Stuttgart klar und erteilte der Argumentation von Mercedes eine Absage.

Mercedes habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und damit suggeriert, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und das Fahrzeug über eine uneingeschränkte Betriebserlaubnis verfügt. Dies stelle eine konkludente Täuschung dar, denn tatsächlich habe dem Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung der Verlust der Zulassung gedroht, führte das Gericht aus.

Durch die Täuschung habe der Kläger schon mit Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten. Es sei davon auszugehen, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem drohenden Verlust der Zulassung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe der Kläger Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

„Im Abgasskandal bestehen gute Chancen, Schadenersatz gegen Mercedes durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Mercedes zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Bei bestimmten Mercedes-Modellen besteht auch die Möglichkeit, sich einer Musterklage anzuschließen. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes News, Mercedes Urteile

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.