Rückrufservice

Dieselskandal - Schadenersatz für Mercedes GLK 220 CDI

Mercedes ist im Abgasskandal vom Landgericht Stuttgart ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Mercedes GLK 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz hat.

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic im April 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 verbaut. In dem Fahrzeug kommt die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Die Funktion sorgt dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Im realen Straßenverkehr ist die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung jedoch kaum aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen wieder ansteigen. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Die Klage hatte Erfolg. In dem Fahrzeug werde eine unzulässigen Abschalteinrichtung verwendet. Es reiche nicht aus, wenn die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus, nicht aber unter realen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr eingehalten werde, stellte das LG Stuttgart klar und erteilte der Argumentation von Mercedes eine Absage.

Mercedes habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und damit suggeriert, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und das Fahrzeug über eine uneingeschränkte Betriebserlaubnis verfügt. Dies stelle eine konkludente Täuschung dar, denn tatsächlich habe dem Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung der Verlust der Zulassung gedroht, führte das Gericht aus.

Durch die Täuschung habe der Kläger schon mit Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten. Es sei davon auszugehen, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem drohenden Verlust der Zulassung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe der Kläger Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

„Im Abgasskandal bestehen gute Chancen, Schadenersatz gegen Mercedes durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Mercedes zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Bei bestimmten Mercedes-Modellen besteht auch die Möglichkeit, sich einer Musterklage anzuschließen. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.