Rückrufservice

Durch Widerruf Ausstieg aus der Lebensversicherung

Um im Alter keine finanziellen Sorgen zu haben, spielte die Lebensversicherung in den Planungen vieler Menschen eine wichtige Rolle. Doch inzwischen sind viele Versicherungsnehmer von der Wertentwicklung ihrer Lebensversicherung enttäuscht. Ob sie die geeignete Geldanlage ist, um finanzielle Löcher im Ruhestand zu stopfen, ist in vielen Fällen fraglich. Eine Kündigung der Police ist häufig aber keine Option, da sie mit finanziellen Verlusten verbunden ist.

Eine lukrative Möglichkeit aus der Lebensversicherung auszusteigen, ist der Widerruf bzw. der Widerspruch. „Der Widerspruch ist auch dann noch möglich, wenn der Vertrag schon gekündigt wurde oder der Versicherer den Rückkaufswert schon ausgezahlt hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert.

Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az.: IV ZR 76/11) deutlich gemacht, dass der Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung noch Jahre nach Abschluss der Police möglich ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt worden ist. Dann wurde die Widerspruchsfrist nie in Lauf gesetzt, so dass der Widerspruch noch Jahre später möglich ist. Folge ist, dass der Versicherungsnehmer die Rückzahlung seiner geleisteten Prämien verlangen kann. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz sowie für die abgeführten Kapitalertragssteuern und den Solidaritätszuschlag wird ein Betrag abgezogen. Die Abschluss- oder Verwaltungskosten müssen hingegen allein vom Versicherer getragen werden.

Dadurch ist der Widerspruch der Lebensversicherung finanziell in der Regel deutlich lukrativer als die vorzeitige Kündigung der Police. Denn bei der Kündigung erhält der Versicherungsnehmer nur den zumeist enttäuschenden Rückkaufswert.

Der Widerspruch einer Lebensversicherung ist besonders häufig bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, möglich. Merkmal dieser Verträge ist, dass der Verbraucher die notwendigen Versicherungsbedingungen und Informationen, auch zu ihrem Widerspruchsrecht, erst mit dem Versicherungsschein erhalten haben. Eine Regelung in diesen Verträgen besagte, dass das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt. Der EuGH hat diese Klausel 2013 für unwirksam erklärt.

Ein typischer Fehler, der zum Widerspruch der Lebensversicherung berechtigten, ist z.B., dass die Widerspruchsbelehrung nicht oder nicht deutlich genug hervorgehoben wurde. Andere Fehler betreffen die Frist oder die Form des Widerspruchs.

Der Widerspruch ist auch bei Lebensversicherungen möglich, die nicht nach dem Policen-, sondern nach dem sog. Antragsmodell geschlossen wurden. Hier hat der Versicherungsnehmer die Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen schon bei Stellung des Versicherungsantrags erhalten. Auch in diesen Fällen musste der Versicherer den Verbraucher deutlich über sein Widerspruchsrecht bzw. Rücktrittsrecht informieren.

Für den Verbraucher ist es nicht leicht zu erkennen, ob er fehlerhaft über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Wir bieten Ihnen daher eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Bank- und Kapitalanlagerecht, Versicherungsrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der offene Infrastrukturfonds KGAL Klimasubstanz wird abgewickelt. Das hat der Fondsinitiator KGAL am 28. September 2026 mitgeteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG hat ihr Mandat bereits gekündigt. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und nicht über ihr investiertes Geld verfügen können. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Rückgabeverlangen schon erklärt haben.

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz Global der DWS. Die DWS hat den Fonds in den vergangenen Monaten um insgesamt rund 5,2 Prozent abgewertet. Entsprechend haben die Fondsanteile der Anleger an Wert verloren. Anleger des offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa mussten zuletzt sogar Wertverluste von kumuliert 7,3 Prozent hinnehmen.

Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.

Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Krise der offenen Immobilienfonds hat auch den Grundbesitz Europa der DWS erreicht. Die DWS, Tochter der Deutschen Bank, hat den Wert der Fondsanteile um 7,3 Prozent abgewertet, wie die Süddeutsche Zeitung am 7. September 2026 online berichtete. Der offene Immobilienfonds Grundbesitz Europa weist ein Volumen von rund 4,6 Milliarden Euro auf.

Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.