Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Arnsbergs vom 17.11.2017 könnte wegweisende Bedeutung für den Widerruf von Autokrediten haben. Das Gericht erkannte formale Fehler im Kreditvertrag der VW Bank. Dadurch wurde die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt und der Verbraucher konnte seinen Autokredit auch noch Jahre nach Abschluss wirksam widerrufen.
„Wir vertreten die Ansicht, dass ein Autokredit widerrufen werden kann, wenn die Bank ihren Kunden nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert hat oder ihr Fehler bei den Pflichtangaben unterlaufen sind. Denn dadurch begann im Ergebnis die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Verbraucher kann dann immer noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Diese Auffassung hat das Landgericht Arnsberg nun bestätigt“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Viele Fahrzeuge werden über einen Kredit finanziert. In der Regel liegt dann ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das bringt dem Verbraucher einen entscheidenden Vorteil: Denn durch einen erfolgreichen Widerruf wird dann nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer das Fahrzeug an die Bank zurückgibt und im Gegenzug seine bereits geleisteten Raten inkl. Anzahlung zurückerhält.
In dem Fall vor dem LG Arnsberg hatte der Verbraucher im Oktober 2014 einen gebrauchen VW Passat Diesel gekauft und diesen zum Teil über einen Kredit bei der VW Bank finanziert. Als er erfuhr, dass der Wagen vom Abgasskandal betroffen ist, widerrief er schließlich im Juli 2016 seinen Kreditvertrag. Die VW Bank erkannte den Widerruf nicht an, da ihrer Meinung nach die Widerrufsfrist längst abgelaufen gewesen sei.
Das LG Arnsberg sah dies jedoch anders. Der Kreditvertrag sei fehlerhaft, da der Kunde nicht ausreichend über sein Kündigungsrecht belehrt worden sei. Dadurch sei die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden, so das Gericht.
„Einen kleinen Schönheitsfehler hat das noch nicht rechtskräftige Urteil allerdings. Denn das Gericht stellte fest, dass der Verbraucher der VW Bank einen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen müsse. Bei Autokrediten, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, muss unserer Auffassung nach aufgrund einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung kein Wertersatz gezahlt werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Gut möglich, dass das OLG Hamm als nächste Instanz klären muss, ob im Fall des Passat-Fahrers ein Wertersatz zu zahlen ist. Doch auch wenn ein Wertersatz gezahlt werden muss, kann dies in vielen Fällen immer noch lukrativer sein, als der Weiterverkauf des Autos. Denn gerade für gebrauchte Diesel sind die Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt aufgrund des Abgasskandals absolut im Keller.
Allerdings spielt es für den Widerruf eines Autokredits keine Rolle, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder nicht. „Grundsätzlich lässt sich der Autokredit widerrufen, wenn die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat. Solche Fehler sind nicht nur der VW Bank, sondern auch vielen anderen Banken unterlaufen“, so Rechtsanwalt Seifert.
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