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Euroboden GmbH - Möglichkeiten der Anleger nach der Insolvenz

Am 2. Oktober wäre die Zinszahlung an die Anleger der Anleihe 2019/2024 der Euroboden GmbH fällig. Daraus wird nach der Insolvenz des Projektentwicklers nichts. Auch für die Anleger des Anleihe 2020/2025 wird die im November anstehende Zinszahlung ausfallen. Vielmehr müssen die Anleger mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Nachdem das Amtsgericht München am 14. August 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Euroboden GmbH eröffnet hat, haben inzwischen erwartungsgemäß auch zahlreiche Projektgesellschaften der Euroboden Insolvenz angemeldet. Für die Anleger der beiden Anleihen, die die Euroboden GmbH mit einem Gesamtvolumen von bis zu 115 Millionen Euro aufgelegt hat, sind das schlechte Nachrichten. Ihr Geld steht im Feuer. Mit Zinszahlungen und Rückzahlungen können sie in der Insolvenz nicht rechnen. Forderungen beim Insolvenzverwalter können sie aber jetzt noch nicht anmelden, sondern erst, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist. Das ist noch nicht der Fall. Derzeit prüft der vorläufige Insolvenzverwalter noch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und ob Sanierungsmöglichkeiten bestehen. Ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird, muss dann das Amtsgericht München entscheiden.

Die Anleihe-Anleger müssen aber nicht untätig abwarten, sondern können schon jetzt ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Da die Anleger auch im Insolvenzverfahren mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen, ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein wichtiger Schritt, um finanziellen Verlusten entgegenzuwirken.

Hohe Baukosten und gestiegene Zinsen bei einer rückläufigen Nachfrage haben zahlreiche Unternehmen aus der Immobilienbranche hart getroffen. Neben der Euroboden GmbH mussten zuletzt auch weitere Projektentwickler Insolvenz anmelden. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass Investitionen in Immobilien für die Anleger immer auch mit erheblichen Risiken verbunden sind. Das vermeintliche Betongold erweist sich keineswegs als so krisensicher, wie es oft dargestellt wird. „Über die bestehenden Risiken hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt oder wurden die Risiken bagatellisiert, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Euroboden-Anleihen zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

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Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.