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IGB Nawaro Energie GmbH & Co. KG

ANLEGER FÜRCHTEN UM IHRE BETEILIGUNGSSUMME

Nachdem die Leasingnehmerin der Biogasanlage Ende 2010 einen außerplanmäßigen Verlust in Höhe von 5 Mio. € einräumte sowie Anfang 2011 überraschend mitteilten, dass sie – beginnend mit der Rate für den Monat März 2011 – nicht in der Lage sei, die Leasingraten in voller Höhe zu bezahlen, fürchten Anleger um ihr in die Kapitalanlage investiertes Geld.

Ausweislich eines Schreibens an die Investoren wird die Leasingnehmerin der Biogasanlage bis Ende 2011 ein Defizit in Höhe von insgesamt 10 Mio € verbuchen. Als Reaktion auf die wirtschaftliche Schieflage wurde von der IGB Nawaro ein Sanierungskonzept erarbeit, welches die Leasingraten neu festesetzte und diese dabei drastisch nach unten korrigierte.

Das Schicksal der der Anlegergelder dürfte somit entscheidend von dem Gelingen des Sanierungsplans abhängen. In einem an die Anleger gerichteten Schreiben heißt es hierzu wörtlich:

„Ein Ausfall des Betreibers würde sofort zu einem kompletten Zahlungsausfall und damit dazu führen, dass die Fondsgesellschaft nicht in der Lage wäre, die von ihr aufgenommenen Kredite zurückzuführen. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die finanzierenden Banken ihre vorrangigen Sicherungsrechte durchsetzen und die Anlage durch einen Verkauf verwerten würden.“

Auf gut Deutsch bedeutet das: Im schlimmsten Fall droht den Anlegern ein Totalverlust der eingezahlten Beteiligungssumme sowie möglicherweise Rückzahlungsforderungen für bereits erhaltene Ausschüttungen.

Für viele Anleger kommt diese Entwicklung der IGB Nawaro überraschend. Die Beteiligung wurde oftmals als sichere Geldanlage vertrieben und als Beteiligung an der weltweit größten Biogasanlage gelobt. Risiken der Beteiligung wurden von den Beratern hingegen vielfach nicht thematisiert.

Teilweise ist Anlegern bis heute nicht bewusst, dass ihnen im schlimmsten Fall der Totalverlust der Beteiligung drohen kann. Betroffene Anleger sollten nicht abwarten und auf einen guten Ausgang des Sanierungsverfahrens hoffen. Oft ist es dann bereits zu spät, um anderweitig Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

IGB – Anleger sollten daher jetzt ihre Chance nutzen, um ein Vorgehen gegen ihren Berater zu prüfen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

„Verschweigt der Finanzberater die mit einer Kapitalanlage einhergehenden Risiken, steht dem Anleger nach höchstrichterlich Rechtssprechung Schadensersatz zu“ erörtert Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertritt bereits die rechtlichen Interessen von IGB - Anlegern.

Dazu führt Rechtsanwalt Marcel Seifert aus: „Wir sehen in diesen Fällen gute Aussichten für Betroffene, die Anlagesumme im Rahmen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurück zu fordern und unsere Mandantschaft damit schadlos zu halten.“

Unsere Kanzlei vertritt bereits eine Vielzahl von IGB Nawaro Anlegern. Für unsere Mandanten konnten wir bereits außergerichtliche Vergleich abschließen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelle News


Eine Anlegerin des Fonds IGB Nawaro Bioenergie kommt ohne finanziellen Schaden wieder aus der Beteiligung heraus. Mit Urteil vom 10. Juli 2020 hat ihr das Landgericht Rostock Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 O 906/17 (1)). Sie erhält ihr investiertes Geld gegen Übertragung der Rechte an ihrer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Gegenseite kann noch Berufung einlegen.
Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.