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Falsche Anlageberatung Dritte Patentportfolio – WGV Rechtsschutzversicherung muss zahlen

„Leider ist es immer wieder der Fall, dass sich Rechtsschutzversicherungen mit fadenscheinigen Argumenten vor ihrer Eintrittspflicht drücken wollen. Doch so einfach geht das nicht. Versicherungsnehmer sollten sich von vorgeschobenen Argumenten nicht beeindrucken lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat schon mehrfach erfolgreich Ansprüche der Versicherungsnehmer gegen Rechtsschutzversicherungen durchgesetzt. So entschied in einem aktuellen Fall auch das Amtsgericht Stuttgart mit Urteil vom 14. März 2018, dass die WGV Rechtsschutzversicherung zahlen muss. „Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist es doch ein gutes Zeichen, dass sich die Rechtsschutzversicherer auch im Zusammenhang mit Schadensersatzklagen bei fehlgeschlagenen Geldanlagen nicht so einfach aus ihrer Verantwortung stehlen können“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich der Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte an dem geschlossenen Fonds Dritte Patentportfolio Beteiligungs-GmbH & Co. KG beteiligt, der von der Deutschen Bank gemeinsam mit der Clou & Partners AG aufgelegt worden war. Gegenstand des Fonds war der Ankauf von gewerblichen Schutzrechten, u.a. von Patenten. Die Beteiligung an dem Fonds war ein Flop. Der Mandant klagte auf Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung und Fehlern im Emissionsprospekt. Wegen des fehlerhaften Emissionsprospekts wurde am OLG Frankfurt ein Kapitalanlegermusterverfahren eingeleitet, bei dem auch der Kläger seine Ansprüche angemeldet hat.

 

Schon Jahre vor seiner Fondsbeteiligung hatte er bei der WGV Versicherung eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Der Versicherer wollte in dem Verfahren gegen die Dritte Patentportfolio Beteiligungs-GmbH & Co. KG aber nicht eintreten. „Die Deckungsanfrage wurde mit einer aus meiner Sicht abenteuerlichen Begründung abgelehnt“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn die WGV-Versicherung berief sich auf eine Regelung in der Police, wonach der Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen u.a. im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber- oder Markenrechten abgelehnt wird. Rechtsanwalt Seifert: „Unser Mandant hatte aber kein Patent oder ähnliches erworben, sondern sich in der Hoffnung auf eine sichere Geldanlage an einem Fonds beteiligt, der u.a. mit Patenten handelt. Er verlangt Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung. Darin einen ursächlichen Zusammenhang zu der Ausschlussklausel zu sehen, ist absurd.“

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Das Amtsgericht Stuttgart folgte der Argumentation des Klägers. Es bestehe kein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und den Besonderheiten der Ausschlussklausel. Der Schadensfall hätte ebenso gut eintreten können, wenn sich der Kläger z.B. an einem Immobilienfonds beteiligt hätte. Dass der Fonds u.a. mit Patenten gehandelt habe, sei für den Eintritt des Versicherungsfalls nicht relevant. Die ausgeschlossenen Umstände hätten sich auf Rechtsstreitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes beschränkt, die mit unkalkulierbaren, hohen Kosten verbunden sein können. Klagen wegen einer fehlerhaften Anlageberatung seien davon nicht betroffen, da hier die Höhe des angelegten Betrags maßgeblich und die Kosten kalkulierbar seien, so das AG Stuttgart.

 

„Verbraucher scheuen immer wieder davor zurück, ihre Rechte geltend zu machen, weil sie die Kosten fürchten und die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen will. In vielen Fällen kann der Versicherer die Kostenübernahme aber nicht so einfach verweigern“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Widerspruch einer Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss der Police möglich sein. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2024 (Az.: 3 U 1427/23). Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Rentnerin ihre 2007 abgeschlossene Rentenversicherung wirksam widersprochen hat.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).

Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Mal entschieden, dass eine Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann. Mit Urteil vom 10. Juli 2024 hat der BGH deutlich gemacht, dass eine lange Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und erfolgtem Widerspruch, im konkreten Fall 14 Jahre, einem erfolgreichen Widerspruch nicht entgegensteht (Az.: IV ZR 196/22).