Im Streit im Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) hat sich erneut ein Versicherungsnehmer durchgesetzt und erhält nach einem Urteil des Landgerichts Mosbach vom 25. Mai 2022 die zu viel gezahlten Beiträge zurück (Az.: 7 O 51/21). Konkret hat das Gericht festgestellt, dass eine Beitragserhöhung für 2021 der UKV Union Krankenversicherung unwirksam ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung ausreichend begründet sein müssen, damit sie wirksam sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Demnach muss der Versicherer darstellen, welche Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen, Sterbewahrscheinlichkeit oder beide) sich nicht nur vorübergehend verändert hat, so dass eine Prämienanpassung notwendig ist.
Diese Anforderungen hat die UKV Union Krankenversicherung in dem vorliegenden Fall nicht erfüllt. Der Kläger war in dem Tarif CompactPrivat Start 900 B privat krankenversichert und erhielt Ende 2020 Bescheid über die Beitragserhöhung 2021. Dagegen setzte er sich mit Erfolg zur Wehr.
Das LG Mosbach entschied, dass die Beitragserhöhungen unwirksam sind, da das Mitteilungsschreiben über die Prämienanpassungen nicht den gesetzlichen Anforderungen genüge. Der Mitteilung sei nicht hinreichend klar zu entnehmen, welche Veränderung einer Rechnungsgrundlage die Erhöhung notwendig mache. Die Versicherung wies in ihrem Schreiben sowohl auf einen Anstieg der Gesundheitsausgaben aufgrund von „Lebenserwartung und Fortschritt“ als auch auf Ausgaben für die Versicherungsleistungen hin. Die Veränderung der Sterbewahrscheinlichkeit war allerdings nicht der maßgebliche Grund für die Beitragsanpassung. Das ging aus dem Schreiben der Krankenversicherung jedoch nicht eindeutig hervor.
Der Kläger kann die zu viel gezahlten Beiträge nun zurückverlangen. Zudem läuft die private Krankenversicherung wieder zu den Konditionen vor der unzulässigen Beitragserhöhung weiter.
Private Krankenversicherungen erhöhen regelmäßig die Beiträge. „Zulässig ist das nach der Rechtsprechung des BGH allerdings nur, wenn die Erhöhung auch ausreichend begründet ist. Allgemeine Mitteilungen, die nur die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung wiedergeben, reichen zur Begründung nicht aus“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Privat-Krankenversicherte können sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.
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