Rückrufservice

Green City Energy Kraftwerkspark II und III - AG München eröffnet vorläufige Insolvenzverfahren

08.03.2022

Das Amtsgericht München hat die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II und III am 25. Februar 2022 eröffnet (Az.: 1513 IN 381/22 und 1513 IN 382/22). Den Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung hat das Gericht abgelehnt und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ebenso wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Green City Solarimpuls I eröffnet (Az.: 1513 IN 380/22).

Die drei Gesellschaften haben Anleihen mit einem Volumen in Höhe von insgesamt rund 115 Millionen Euro emittiert. Das Geld der Anleger steht nun im Feuer. Folgende Anleihen sind von der Insolvenz betroffen:
• Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG: Tranchen A und B sowie die Namensschuldverschreibungen der Tranchen
• Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG: Tranchen A, B und C
• Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften prüfen. Ist ausreichend Insolvenzmasse vorhanden, ist davon auszugehen, dass in ca. zwei bis drei Monaten die Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden. Erst dann können die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Bei den Schuldverschreibungen der Green City Energy Kraftwerkspark II und III ergibt sich für die Anleger zusätzlich das Problem, dass ein Nachrang für die Schuldverschreibungen vereinbart wurde. Das bedeutet, dass sich die Anleger im Insolvenzverfahren mit ihren Forderungen hinten anstellen müssen. „Zunächst kann aber geprüft werden, ob der Nachrang überhaut wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig nicht der Fall. Ist die Nachrangklausel unwirksam, werden im Insolvenzverfahren die Forderungen der Anleger gleichrangig mit den Forderungen der anderen Gläubiger bedient“, sagt Rechtanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Anleger vollauf zu bedienen. Sie müssen sich weiter auf finanzielle Verluste einstellen. „Um die Verluste aufzufangen, können unabhängig vom Insolvenzverfahren auch Schadenersatzansprüche geprüft werden“, so Rechtsanwalt Looser.

Ansprüche können beispielsweise gegen die Anlageberater bzw. -vermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlagen und insbesondere das Totalverlust-Risiko aufklären müssen. „Sind die Anlageberater und Anlagevermittler ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, sagt Rechtsanwalt Looser.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.