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Insolvenz der Euroboden GmbH trifft Anleihe-Anleger

Immobilien gelten bei vielen Anlegern als Betongold. Derzeit werden die Risse in Betongold immer sichtbarer. So hat mit der Euroboden GmbH ein weiterer Projektentwickler Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 14. August 2023 eröffnet (Az.: 1509 IN 2357/23). Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger, die Anleihen der Euroboden gezeichnet haben.

Als Grund für den Insolvenzantrag hat die Euroboden GmbH die schwierige Lage auf dem Immobilienmarkt angegeben. Der Verkauf von Grundstücken hätte frisches Geld in die Kassen bringen sollen, wie u.a. die Süddeutsche Zeitung berichtet. Die Verkaufsgespräche sind allerdings gescheitert und es folgte der Insolvenzantrag.

Damit sind auch die für Ende August geplanten Gläubigerversammlungen hinfällig geworden. Die Anleger sollten aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage einer Änderung der Anleihebedingungen zustimmen, so sollten u.a. die Zinssätze gesenkt und Laufzeiten verlängert werden. Zu diesen Sanierungsversuchen wird es nun nicht mehr kommen. Stattdessen sehen sich die Anleger mit der Insolvenz konfrontiert und müssen hohe finanzielle Verluste befürchten.

Die Euroboden GmbH hatte die Unternehmensanleihen 2019/2024 (ISIN: DE000A2YNXQ5) und 2020/2025 (ISIN: DE000A289EM6) mit einem Gesamtvolumen von bis zu 115 Millionen Euro begeben. Bei einer fünfjährigen Laufzeit waren die Anleihen jeweils mit 5,5 Prozent p.a. verzinst. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen stand im Oktober 2024 bzw. November 2025 an.

Zins- und Rückzahlungen haben die Anleger nun nicht mehr zu erwarten. Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist, können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Aktuell ist das noch nicht möglich. Allerdings müssen die Anleger auch in einem Insolvenzverfahren mit erheblichen Verlusten rechnen, da nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu bedienen.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger aber auch prüfen lassen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können. „Sie hätten im Beratungsgespräch über die bestehenden Risiken der Geldanlage ordnungsgemäß aufgeklärt werden müssen. Ist das nicht geschehen, können den Anlegern Schadenersatzforderungen gegenüber den Anlageberatern bzw. -vermittlern entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Euroboden-Anleihen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.