Immobilien gelten bei vielen Anlegern als Betongold. Derzeit werden die Risse in Betongold immer sichtbarer. So hat mit der Euroboden GmbH ein weiterer Projektentwickler Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 14. August 2023 eröffnet (Az.: 1509 IN 2357/23). Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger, die Anleihen der Euroboden gezeichnet haben.
Als Grund für den Insolvenzantrag hat die Euroboden GmbH die schwierige Lage auf dem Immobilienmarkt angegeben. Der Verkauf von Grundstücken hätte frisches Geld in die Kassen bringen sollen, wie u.a. die Süddeutsche Zeitung berichtet. Die Verkaufsgespräche sind allerdings gescheitert und es folgte der Insolvenzantrag.
Damit sind auch die für Ende August geplanten Gläubigerversammlungen hinfällig geworden. Die Anleger sollten aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage einer Änderung der Anleihebedingungen zustimmen, so sollten u.a. die Zinssätze gesenkt und Laufzeiten verlängert werden. Zu diesen Sanierungsversuchen wird es nun nicht mehr kommen. Stattdessen sehen sich die Anleger mit der Insolvenz konfrontiert und müssen hohe finanzielle Verluste befürchten.
Die Euroboden GmbH hatte die Unternehmensanleihen 2019/2024 (ISIN: DE000A2YNXQ5) und 2020/2025 (ISIN: DE000A289EM6) mit einem Gesamtvolumen von bis zu 115 Millionen Euro begeben. Bei einer fünfjährigen Laufzeit waren die Anleihen jeweils mit 5,5 Prozent p.a. verzinst. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen stand im Oktober 2024 bzw. November 2025 an.
Zins- und Rückzahlungen haben die Anleger nun nicht mehr zu erwarten. Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist, können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Aktuell ist das noch nicht möglich. Allerdings müssen die Anleger auch in einem Insolvenzverfahren mit erheblichen Verlusten rechnen, da nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu bedienen.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger aber auch prüfen lassen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können. „Sie hätten im Beratungsgespräch über die bestehenden Risiken der Geldanlage ordnungsgemäß aufgeklärt werden müssen. Ist das nicht geschehen, können den Anlegern Schadenersatzforderungen gegenüber den Anlageberatern bzw. -vermittlern entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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