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Insolvenz der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG

Das Amtsgericht Leipzig hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG am 29. April 2021 eröffnet und einen vorläufigen Sachwalter bestellt (Az.: 401 IN 775/21).

Das vorläufige Insolvenzverfahren wird zunächst in Eigenverwaltung durchgeführt. Dabei wird versucht, die Gesellschaft wirtschaftlich wieder auf die Füße zu stellen. „Das ist oft mit erheblichen Einschnitten auch für die Anleger verbunden. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten Anleger ihre rechtliche Möglichkeiten nutzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

UDI bietet Anlegern verschiedene Geldanlagen an. Bei der UDI Energie Festzins VI konnten die Anleger in Form von Nachrangdarlehen investieren, d.h. sie gewähren der Gesellschaft über eine bestimmte Laufzeit Darlehen und erhalten bis zur geplanten Rückzahlung Zinsen. Wenn alles planmäßig läuft. Nachrangdarlehen gelten allerdings als besonders riskante Geldanlagen, da die Forderungen der Anleger im Fall einer Insolvenz nur nachrangig behandelt werden. „Anleger können im Insolvenzfall komplett leer ausgehen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Allerdings ist dieser Rangrückritt in vielen Fällen aufgrund intransparenter Klauseln unwirksam vereinbart worden. Ist das auch beim UDI Energie Festzins VI der Fall, müssen sich die Anleger auch im Insolvenzfall nicht hinten anstellen. „Daher sollten Anleger von UDI-Nachrangdarlehen auch vorsichtig sein, wenn ihnen nun neue Angebote gemacht werden. Möglicherweise wird dann aus einem unwirksamen Rangrücktritt ein wirksamer mit negativen Konsequenzen für die Anleger“, sagt Rechtanwältin Seifert.

Sollte über die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Dies ist aktuell aber noch nicht der Fall.

Anleger können aber schon jetzt prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen können. Diese können z.B. gegenüber den Anlagevermittlern bzw. Anlageberatern entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehen Risiken der Geldanlage  und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.

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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.