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Insolvenzverfahren über Jenabatteries GmbH eröffnet

Das Amtsgericht Gera hat das Insolvenzverfahren über die Jenabatteries GmbH am 1. Mai 2023 regulär eröffnet (Az.: 8 IN 66/23). Durch die Insolvenz sind auch die Gelder der Anleger in Gefahr, die dem Start-Up aus Jena Nachrangdarlegen gewährt haben.

Die Jenabatteries GmbH, die ihre Stromspeicher zuletzt unter der Marke CERQ angeboten hatte, hat wegen drohender Zahlungsunfähigkeit schon im März Insolvenzantrag gestellt ist. Ursächlich dafür ist, dass ein Gesellschafter kurzfristig seine Finanzierung eingestellt hat und das Unternehmen dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Durch die Insolvenz sind auch die Anlegergelder in Gefahr.

Anleger konnten sich über verschiedene Nachrangdarlehen mit dem Namen JB Emission beteiligen. Nun müssen sie erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Sie können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zwar bis zum 20. Juni 2023 schriftlich anmelden, allerdings zeigt sich gerade im Insolvenzfall, dass Nachrangdarlehen hoch riskante Geldanlagen sind. Denn aufgrund des vereinbarten Nachrangs treten die Anleger mit ihren Ansprüchen hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurück. Das bedeutet, dass die Anleger im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen können. Daher sollte zunächst geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. „Häufig ist das nicht der Fall, so dass die Forderungen im Insolvenzverfahren gleichrangig behandelt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Daher sollten die Anleger ihre Forderungen unbedingt beim Insolvenzverwalter anmelden.

Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass die Forderungen im Insolvenzverfahren vollauf bedient werden. Um finanziellen Schaden abzuwenden, können Anleger auch prüfen lassen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Ansprüche auf Schadenersatz können bspw. gegen die Anlageberater bzw. -vermittler bestehen. Sie hätten über die bestehenden Risiken der Geldanlage informieren und die Anleger insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, haben sich die Anlageberater schadenersatzpflichtig gemacht.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

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