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Insolvenzverfahren über Jenabatteries GmbH eröffnet

Das Amtsgericht Gera hat das Insolvenzverfahren über die Jenabatteries GmbH am 1. Mai 2023 regulär eröffnet (Az.: 8 IN 66/23). Durch die Insolvenz sind auch die Gelder der Anleger in Gefahr, die dem Start-Up aus Jena Nachrangdarlegen gewährt haben.

Die Jenabatteries GmbH, die ihre Stromspeicher zuletzt unter der Marke CERQ angeboten hatte, hat wegen drohender Zahlungsunfähigkeit schon im März Insolvenzantrag gestellt ist. Ursächlich dafür ist, dass ein Gesellschafter kurzfristig seine Finanzierung eingestellt hat und das Unternehmen dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Durch die Insolvenz sind auch die Anlegergelder in Gefahr.

Anleger konnten sich über verschiedene Nachrangdarlehen mit dem Namen JB Emission beteiligen. Nun müssen sie erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Sie können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zwar bis zum 20. Juni 2023 schriftlich anmelden, allerdings zeigt sich gerade im Insolvenzfall, dass Nachrangdarlehen hoch riskante Geldanlagen sind. Denn aufgrund des vereinbarten Nachrangs treten die Anleger mit ihren Ansprüchen hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurück. Das bedeutet, dass die Anleger im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen können. Daher sollte zunächst geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. „Häufig ist das nicht der Fall, so dass die Forderungen im Insolvenzverfahren gleichrangig behandelt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Daher sollten die Anleger ihre Forderungen unbedingt beim Insolvenzverwalter anmelden.

Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass die Forderungen im Insolvenzverfahren vollauf bedient werden. Um finanziellen Schaden abzuwenden, können Anleger auch prüfen lassen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Ansprüche auf Schadenersatz können bspw. gegen die Anlageberater bzw. -vermittler bestehen. Sie hätten über die bestehenden Risiken der Geldanlage informieren und die Anleger insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, haben sich die Anlageberater schadenersatzpflichtig gemacht.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Über die Degag Bestand und Neubau 1 GmbH hat das Amtsgericht Hameln am 10. Februar 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 36 IN 8/25 -4). Ebenso wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Muttergesellschaft Degag Deutsche Grundbesitz Holding AG eröffnet (Az.: 36 IN 7/25 -4).

Das Amtsgericht Hamburg hat am 6. Februar 2025 die Insolvenzverfahren über die My House AG und die My House Vertriebsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 und 67g IN 387/24). Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter nun bis zum 24. März 2025 anmelden.

Für Phishing-Angriffe auf ihre Opfer nutzen Betrüger verschiedene technische Kommunikationsmöglichkeiten wie E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste. Das Ziel ist aber immer dasselbe: Die Betrüger wollen Zugriff auf sensible Bankdaten erhalten, um das Konto zu plündern. Das musste auch ein Kunde der Volksbank erleben. Kriminelle buchten rund 17.000 Euro von seinem Konto ab. Die Volksbank muss ihm den Schaden nach einem Urteil des Landgerichts Hannover ersetzen (Az.: 4 O 62/24).

Banken und Sparkassen hätten keine Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld erheben dürfen. Das hat der BGH mit Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass Negativzinsen im Widerspruch zum Vertragszweck ständen.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sind insolvent. Für beide Gesellschaften ist Insolvenztrag gestellt worden. Darüber hinaus seien Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung, teilte der DEGAG-Vorstand am 28. Januar 2025 mit. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.