Rückrufservice

Insolvenzverfahren über te Solar Sprint II und te Solar Sprint III eröffnet - Forderungen anmelden

Die Gesellschaften te Solar Sprint II und te Solar Sprint III sind insolvent. Das Amtsgericht Leipzig hat die Insolvenzverfahren am 26. April 2022 eröffnet (Az.: 401 IN 2361/21 bzw. 401 IN 2365/21). Anleger der te Solar Sprint II können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 14. Juni 2022 anmelden, Anleger der te Solar Sprint III haben Zeit bis zum 24. Juni 2022.

Die Insolvenz kommt nicht überraschend, nachdem die BaFin den beiden Gesellschaften schon Ende November 2021 die Einstellung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben hatte. Anleger hatten der te Solar Sprint II und III Nachrangdarlehen gewährt, die die Gesellschaften in Folge der BaFin-Anordnung unverzüglich und vollständig an die Anleger hätten zurückzahlen müssen. Dazu waren sie offenbar nicht in der Lage und es folgte die Insolvenz.

Nachrangdarlehen sind hoch riskante Kapitalanlagen. Das zeigt sich insbesondere in der Insolvenz. Aufgrund des vereinbarten Nachrangs müssen sich die Anleger mit ihren Forderungen hinter alle anderen Gläubiger anstellen. Damit droht ihnen im Insolvenzverfahren der Totalverlust ihres investierten Geldes. „Allerdings sind die Nachrangklauseln oft unwirksam, da sie für den Anleger intransparent und unverständlich sind. Das führt dazu, dass die Forderungen der Anleger gleichrangig behandelt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch im Fall der te Solar Sprint II und III spricht einiges dafür, dass die Nachrangklausel unwirksam ist. „Ein deutlicher Hinweis darauf ist die Abwicklungsanordnung des BaFin“, so Rechtsanwalt Looser. Anleger sollten daher ihre Forderungen zur Insolvenztabelle unbedingt anmelden, da nur angemeldete Forderungen berücksichtigt werden können und prüfen lassen, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde.

Auch wenn die Nachrangklausel unwirksam ist, ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzquote ausreichen wird, um die Forderungen der Anleger vollauf zu bedienen. Um finanzielle Verluste zu kompensieren, können daher auch Schadenersatzansprüche geprüft werden.

Ansprüche können gegen die Anlageberater bzw. -vermittler entstanden sein, wenn diese nicht ausreichend über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Zudem können auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Gesellschaften wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz in Betracht kommen, sollte die Nachrangklausel unwirksam sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.

Auf Anleger offener Immobilienfonds könnten unruhige Zeiten zukommen. Nachdem der UniImmo Wohnen ZBI Ende Juni um fast 17 Prozent dramatisch abgewertet wurde, hat nun auch der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm Grund eine deutliche Abwertung erfahren. So ist der Anteilspreis zum 2. November 2024 um 1,94 Euro auf 81,73 Euro gesunken, wie KanAm am 4. November 2024 mitteile.