Rückrufservice

Insolvenzverfahren valvero Sachwerte GmbH - Forderungen anmelden

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die valvero Sachwerte GmbH am 1. März 2023 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 36v IN 7035/22). Anleger können nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 5. April 2023 schriftlich anmelden.

Bei der valvero Sachwerte GmbH konnten die Anleger u.a. bei der sog. Gold-Leihe in Gold und Edelmetalle investieren. Dazu schlossen sie einen Sachdarlehensvertrag mit der valvero Sachwerte GmbH. Am Ende der Laufzeit sollte das Geld zurückgegeben oder den Anlegern ein entsprechendes Kaufangebot für das Gold gemacht werden.

Spätestens nachdem die valvero Sachwerte GmbH Ende 2022 Insolvenzantrag gestellt hat, ist klar, dass das Geld der Anleger in Gefahr ist. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Anleger nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. „Das ist aber nur ein Schritt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem sollte dringend geprüft werden, ob Aussonderungs- oder Absonderungsansprüche geltend gemacht werden können, damit nicht alles in die Insolvenzmasse fließt.

Grundlage dafür kann der geschlossene Sachdarlehensvertrag mit der valvero Sachwerte GmbH sein. Gemäß § 607 BGB haben sie bei Fälligkeit Anspruch auf Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge. „Die valvero Sachwerte GmbH hat außerdem damit geworben, dass die Edelmetalle versichert seien. Sind die Edelmetalle nicht mehr vorhanden, könnte daher auch eine Versicherungsleistung an ihre Stelle getreten sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Neben der möglichen Geltendmachung von Aus- und Absonderungsansprüchen sollten die Anleger ihre Forderungen natürlich auch beim Insolvenzverwalter anmelden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Ansprüche aller Gläubiger zu befriedigen. Rechtsanwalt Seifert: „Um finanzielle Verluste abzuwehren, können daher auch Ansprüche auf Schadenersatz geprüft werden.“

Schadenersatzansprüche können gegen die Unternehmensverantwortlichen oder auch die Anlagevermittler entstanden sein. Die Vermittler hätten die Anleger über die Risiken der Geldanlage aufklären und auch das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern daher im Rahmen einer Pauschalvereinbarung die Prüfung und Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten an. Weiter umfasst die Vereinbarung die Vertretung im Insolvenzverfahren inkl. der Anmeldung der Forderungen. Zudem kann auch geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden können, wofür einiges spricht.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Valvero Sachwerte GmbH eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.

Die publity AG hat am 29. Oktober 2025 angekündigt, dass sie unverzüglich Insolvenzantrag stellen wird. Die Anleger der publity-Anleihe (ISIN: DE000A254RV3 / WKN: A254RV) müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Es sind wieder einmal erschreckende Zahlen für die Anleger der Degag Gruppe. Die Immobiliengruppe ist hoch verschuldet, der Schaden beläuft sich auf rund 430 Millionen Euro. Das teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlungen Anfang November mit, wie der NDR berichtet. Die Aussichten der Anleger im Insolvenzerfahren noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, sind damit weiter gesunken.

Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland erhalten derzeit keine Zinsen. Das hat die Luana Energieversorgung GmbH mitgeteilt. Die BaFin hat die Pflichtmitteilung am 16. Oktober 2025 veröffentlicht.

Gerade in unruhigen Zeiten gilt Gold als sichere Kapitalanlage. Dass dies nicht automatisch so ist, müssen Anleger erfahren, die bei der Ophira Handelshaus GmbH in Gold oder andere Edelmetalle investiert haben, denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die Ophira Handelshaus GmbH am 16. Oktober 2025 eröffnet (Az. 3609 IN 2840/25). Forderungen können nun bis zum 9. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. 

Die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG muss einem Anleger sein Abfindungsguthaben in Höhe von rund 8.400 Euro auszahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit aktuellem Urteil entschieden (Az. 5 U 57/25). „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG die Zahlung an unseren Mandanten nicht verweigern darf und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.