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Insolvenzverfahren valvero Sachwerte GmbH - Forderungen anmelden

03.03.2023

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die valvero Sachwerte GmbH am 1. März 2023 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 36v IN 7035/22). Anleger können nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 5. April 2023 schriftlich anmelden.

Bei der valvero Sachwerte GmbH konnten die Anleger u.a. bei der sog. Gold-Leihe in Gold und Edelmetalle investieren. Dazu schlossen sie einen Sachdarlehensvertrag mit der valvero Sachwerte GmbH. Am Ende der Laufzeit sollte das Geld zurückgegeben oder den Anlegern ein entsprechendes Kaufangebot für das Gold gemacht werden.

Spätestens nachdem die valvero Sachwerte GmbH Ende 2022 Insolvenzantrag gestellt hat, ist klar, dass das Geld der Anleger in Gefahr ist. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Anleger nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. „Das ist aber nur ein Schritt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem sollte dringend geprüft werden, ob Aussonderungs- oder Absonderungsansprüche geltend gemacht werden können, damit nicht alles in die Insolvenzmasse fließt.

Grundlage dafür kann der geschlossene Sachdarlehensvertrag mit der valvero Sachwerte GmbH sein. Gemäß § 607 BGB haben sie bei Fälligkeit Anspruch auf Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge. „Die valvero Sachwerte GmbH hat außerdem damit geworben, dass die Edelmetalle versichert seien. Sind die Edelmetalle nicht mehr vorhanden, könnte daher auch eine Versicherungsleistung an ihre Stelle getreten sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Neben der möglichen Geltendmachung von Aus- und Absonderungsansprüchen sollten die Anleger ihre Forderungen natürlich auch beim Insolvenzverwalter anmelden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Ansprüche aller Gläubiger zu befriedigen. Rechtsanwalt Seifert: „Um finanzielle Verluste abzuwehren, können daher auch Ansprüche auf Schadenersatz geprüft werden.“

Schadenersatzansprüche können gegen die Unternehmensverantwortlichen oder auch die Anlagevermittler entstanden sein. Die Vermittler hätten die Anleger über die Risiken der Geldanlage aufklären und auch das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern daher im Rahmen einer Pauschalvereinbarung die Prüfung und Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten an. Weiter umfasst die Vereinbarung die Vertretung im Insolvenzverfahren inkl. der Anmeldung der Forderungen. Zudem kann auch geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden können, wofür einiges spricht.

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