Rückrufservice

IWG Holding AG meldet Insolvenz an

Die Krise am Immobilienmarkt spitzt sich weiter zu. Die IWG Holding AG hat Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Gießen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über den Projektentwickler am 28. September 2023 eröffnet und dem Antrag auf Eigenverwaltung entsprochen (Az.: 6 IN 159/23). Ebenfalls im vorläufigen Insolvenzverfahren befinden sich die Tochtergesellschaften IWG Medical Real Estate AG (6 IN 164/23) und IWG Versorgungskonzepte GmbH (6 IN 163/23). Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.

Die IWG Holding hat sich als Projektentwickler auf Ärztehäuser und Gesundheitszentren spezialisiert. Zur Finanzierung der Projekte bietet sie privaten und institutionellen Anlegern Investitionsmöglichkeiten. Wie bei anderen Projektentwicklern auch machen sich die gestiegenen Baukosten und hohen Zinsen bemerkbar. Dies habe zu einer Zurückhaltung bei institutionellen Investoren und auch bei den Mietern geführt, berichtet die F.A.Z.

Die Entwicklung führte zum Insolvenzantrag der IWG Holding. Die Sanierung des Unternehmens soll in Eigenverwaltung gelingen, d.h. das Management bleibt am Ruder und bekommt einen Sachwalter zur Seite gestellt. „Gelingt die Sanierung in Eigenverwaltung nicht, wird ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Anleger konnten sich über die ebenfalls insolvente Tochtergesellschaft IWG Medical Real Estate an den „Medzentren“ beteiligen. Die IWG Medical Real Estate fungiert nach Angaben auf ihrer Homepage als die Immobilienholding des IWG-Netzwerkes und stattet die Projektgesellschaften mit dem nötigen Eigenkapital aus, um die Ärztehäuser und Gesundheitszentren zu realisieren.

Um die Finanzierung zu gewährleisten, bietet sie sowohl institutionellen als auch privaten Anlegern Investitionsmöglichkeiten an. Private Anleger konnten sich schon mit Beträgen ab 250 Euro beteiligen und gewähren Nachrangdarlehen, die am Ende der Laufzeit zurückgezahlt und jährlich verzinst werden sollten. „Nachrangdarlehen sind allerdings eine besonders riskante Anlageform, weil sich die Anleger mit ihren Forderungen hinter allen anderen Gläubigern einreihen müssen. Besonders im Insolvenzfall drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste bis zum Totalverlust“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dennoch sind die Anleger nicht schutzlos gestellt. Sie müssen über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden. Dabei dürfen die bestehenden Risiken nicht bagatellisiert werden. Falls die Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein. Ebenso kann geprüft werden, ob der Nachrang überhaupt wirksam vereinbart wurde.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht.

Banken und Sparkassen können ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlieren, wenn sie die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt haben. Konsequenz ist, dass Verbraucher eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Das hat der BGH mit wegweisenden Urteilen vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) und 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) entschieden. 

Die Life Forestry Switzerland AG ist in Konkurs und wird liquidiert. Das geht aus einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 25. November 2025 hervor. Demnach hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19. November 2025 eröffnet. 

Der Bundesgerichtshof hat die Position der Verbraucher beim Widerruf von Darlehen gestärkt. Mit Urteil vom 21. Oktober 2025 (XI ZR 133/24) machte der BGH deutlich, dass Darlehensverträge, die vor dem 21. März 2016 geschlossen wurden, auch heute noch widerrufen werden können. Voraussetzung ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben der Bank, z.B. zum effektiven Jahreszins, nicht korrekt oder unvollständig waren.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG am 4. November 2025 eröffnet (Az. 3616 IN 3447/25). Für die Anleger stellt sich nun die Frage, wie es um Ausschüttungen oder Rückzahlungen bestellt ist.

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.