Rückrufservice

IWG Holding AG meldet Insolvenz an

16.10.2023

Die Krise am Immobilienmarkt spitzt sich weiter zu. Die IWG Holding AG hat Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Gießen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über den Projektentwickler am 28. September 2023 eröffnet und dem Antrag auf Eigenverwaltung entsprochen (Az.: 6 IN 159/23). Ebenfalls im vorläufigen Insolvenzverfahren befinden sich die Tochtergesellschaften IWG Medical Real Estate AG (6 IN 164/23) und IWG Versorgungskonzepte GmbH (6 IN 163/23). Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.

Die IWG Holding hat sich als Projektentwickler auf Ärztehäuser und Gesundheitszentren spezialisiert. Zur Finanzierung der Projekte bietet sie privaten und institutionellen Anlegern Investitionsmöglichkeiten. Wie bei anderen Projektentwicklern auch machen sich die gestiegenen Baukosten und hohen Zinsen bemerkbar. Dies habe zu einer Zurückhaltung bei institutionellen Investoren und auch bei den Mietern geführt, berichtet die F.A.Z.

Die Entwicklung führte zum Insolvenzantrag der IWG Holding. Die Sanierung des Unternehmens soll in Eigenverwaltung gelingen, d.h. das Management bleibt am Ruder und bekommt einen Sachwalter zur Seite gestellt. „Gelingt die Sanierung in Eigenverwaltung nicht, wird ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Anleger konnten sich über die ebenfalls insolvente Tochtergesellschaft IWG Medical Real Estate an den „Medzentren“ beteiligen. Die IWG Medical Real Estate fungiert nach Angaben auf ihrer Homepage als die Immobilienholding des IWG-Netzwerkes und stattet die Projektgesellschaften mit dem nötigen Eigenkapital aus, um die Ärztehäuser und Gesundheitszentren zu realisieren.

Um die Finanzierung zu gewährleisten, bietet sie sowohl institutionellen als auch privaten Anlegern Investitionsmöglichkeiten an. Private Anleger konnten sich schon mit Beträgen ab 250 Euro beteiligen und gewähren Nachrangdarlehen, die am Ende der Laufzeit zurückgezahlt und jährlich verzinst werden sollten. „Nachrangdarlehen sind allerdings eine besonders riskante Anlageform, weil sich die Anleger mit ihren Forderungen hinter allen anderen Gläubigern einreihen müssen. Besonders im Insolvenzfall drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste bis zum Totalverlust“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dennoch sind die Anleger nicht schutzlos gestellt. Sie müssen über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden. Dabei dürfen die bestehenden Risiken nicht bagatellisiert werden. Falls die Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein. Ebenso kann geprüft werden, ob der Nachrang überhaupt wirksam vereinbart wurde.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.