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IWG Holding AG meldet Insolvenz an

Die Krise am Immobilienmarkt spitzt sich weiter zu. Die IWG Holding AG hat Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Gießen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über den Projektentwickler am 28. September 2023 eröffnet und dem Antrag auf Eigenverwaltung entsprochen (Az.: 6 IN 159/23). Ebenfalls im vorläufigen Insolvenzverfahren befinden sich die Tochtergesellschaften IWG Medical Real Estate AG (6 IN 164/23) und IWG Versorgungskonzepte GmbH (6 IN 163/23). Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.

Die IWG Holding hat sich als Projektentwickler auf Ärztehäuser und Gesundheitszentren spezialisiert. Zur Finanzierung der Projekte bietet sie privaten und institutionellen Anlegern Investitionsmöglichkeiten. Wie bei anderen Projektentwicklern auch machen sich die gestiegenen Baukosten und hohen Zinsen bemerkbar. Dies habe zu einer Zurückhaltung bei institutionellen Investoren und auch bei den Mietern geführt, berichtet die F.A.Z.

Die Entwicklung führte zum Insolvenzantrag der IWG Holding. Die Sanierung des Unternehmens soll in Eigenverwaltung gelingen, d.h. das Management bleibt am Ruder und bekommt einen Sachwalter zur Seite gestellt. „Gelingt die Sanierung in Eigenverwaltung nicht, wird ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Anleger konnten sich über die ebenfalls insolvente Tochtergesellschaft IWG Medical Real Estate an den „Medzentren“ beteiligen. Die IWG Medical Real Estate fungiert nach Angaben auf ihrer Homepage als die Immobilienholding des IWG-Netzwerkes und stattet die Projektgesellschaften mit dem nötigen Eigenkapital aus, um die Ärztehäuser und Gesundheitszentren zu realisieren.

Um die Finanzierung zu gewährleisten, bietet sie sowohl institutionellen als auch privaten Anlegern Investitionsmöglichkeiten an. Private Anleger konnten sich schon mit Beträgen ab 250 Euro beteiligen und gewähren Nachrangdarlehen, die am Ende der Laufzeit zurückgezahlt und jährlich verzinst werden sollten. „Nachrangdarlehen sind allerdings eine besonders riskante Anlageform, weil sich die Anleger mit ihren Forderungen hinter allen anderen Gläubigern einreihen müssen. Besonders im Insolvenzfall drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste bis zum Totalverlust“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dennoch sind die Anleger nicht schutzlos gestellt. Sie müssen über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden. Dabei dürfen die bestehenden Risiken nicht bagatellisiert werden. Falls die Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein. Ebenso kann geprüft werden, ob der Nachrang überhaupt wirksam vereinbart wurde.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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