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Juicy Fields - Razzia von Staatsanwaltschaft und LKA Berlin

18.08.2022

Seit Wochen haben Anleger von Juicy Fields keinen Zugriff mehr auf ihre Konten. Jetzt rückte das Landeskriminalamt Berlin zu einer groß angelegten Razzia aus. Am 16. August 2022 durchsuchten die Ermittler des LKA Wohnungen von zwölf mutmaßlich Verantwortlichen der Internet-Plattform juicyfields.io sowie Geschäftsräume von fünf Firmen an zwei Standorten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin wurden dabei zahlreichte Unterlagen sichergestellt.

Über die Plattform juicyfields.io konnten die Anleger in Cannabis-Pflanzen investieren und wurden mit hohen Renditen gelockt. Nachdem die Anleger nicht mehr auf ihre Konten zugreifen können, geht die Befürchtung um, dass es sich bei um Juicy Fields um einen Betrug handelt. Diesem Verdacht gehen die Ermittler nun nach. Es soll geklärt werden, ob die von den Anlegern erworbenen Pflanzen tatsächlich existierten oder ob die Anleger im Rahmen eines sog. Schneeballsystems betrogen wurden. Dabei werden neu eingenommenen Gelder von Anlegern nur noch dazu benutzt, alte Forderungen zu bedienen und werden nicht in die vermeintliche Geldanlage investiert.

Weiter ermitteln LKA und Staatsanwaltschaft Berlin auch zu einer etwaigen Schadenshöhe. Bislang wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen vier Gesellschaften Vermögensarreste über jeweils rund 2,5 Millionen Euro verhängt.

Auch die BaFin hat an den Durchsuchungen teilgenommen. Die Finanzaufsicht hatte Juicy Fields bereits im Juni verboten, ihre Vermögensanlagen weiter öffentlich anzubieten, nachdem das Unternehmen nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt hatte. Die BaFin ermittelt daher auch wegen Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz gegen die Juicy Holdings B.V.

Die Ermittlungen gegen Juicy Fields nehmen Fahrt auf. „Auch die Anleger sollten jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um ihr investiertes Geld zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben einer Strafanzeige können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

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