Rückrufservice

Juicy Fields - Razzia von Staatsanwaltschaft und LKA Berlin

Seit Wochen haben Anleger von Juicy Fields keinen Zugriff mehr auf ihre Konten. Jetzt rückte das Landeskriminalamt Berlin zu einer groß angelegten Razzia aus. Am 16. August 2022 durchsuchten die Ermittler des LKA Wohnungen von zwölf mutmaßlich Verantwortlichen der Internet-Plattform juicyfields.io sowie Geschäftsräume von fünf Firmen an zwei Standorten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin wurden dabei zahlreichte Unterlagen sichergestellt.

Über die Plattform juicyfields.io konnten die Anleger in Cannabis-Pflanzen investieren und wurden mit hohen Renditen gelockt. Nachdem die Anleger nicht mehr auf ihre Konten zugreifen können, geht die Befürchtung um, dass es sich bei um Juicy Fields um einen Betrug handelt. Diesem Verdacht gehen die Ermittler nun nach. Es soll geklärt werden, ob die von den Anlegern erworbenen Pflanzen tatsächlich existierten oder ob die Anleger im Rahmen eines sog. Schneeballsystems betrogen wurden. Dabei werden neu eingenommenen Gelder von Anlegern nur noch dazu benutzt, alte Forderungen zu bedienen und werden nicht in die vermeintliche Geldanlage investiert.

Weiter ermitteln LKA und Staatsanwaltschaft Berlin auch zu einer etwaigen Schadenshöhe. Bislang wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen vier Gesellschaften Vermögensarreste über jeweils rund 2,5 Millionen Euro verhängt.

Auch die BaFin hat an den Durchsuchungen teilgenommen. Die Finanzaufsicht hatte Juicy Fields bereits im Juni verboten, ihre Vermögensanlagen weiter öffentlich anzubieten, nachdem das Unternehmen nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt hatte. Die BaFin ermittelt daher auch wegen Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz gegen die Juicy Holdings B.V.

Die Ermittlungen gegen Juicy Fields nehmen Fahrt auf. „Auch die Anleger sollten jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um ihr investiertes Geld zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben einer Strafanzeige können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.