Rückrufservice

Juicy Fields - Razzia von Staatsanwaltschaft und LKA Berlin

Seit Wochen haben Anleger von Juicy Fields keinen Zugriff mehr auf ihre Konten. Jetzt rückte das Landeskriminalamt Berlin zu einer groß angelegten Razzia aus. Am 16. August 2022 durchsuchten die Ermittler des LKA Wohnungen von zwölf mutmaßlich Verantwortlichen der Internet-Plattform juicyfields.io sowie Geschäftsräume von fünf Firmen an zwei Standorten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin wurden dabei zahlreichte Unterlagen sichergestellt.

Über die Plattform juicyfields.io konnten die Anleger in Cannabis-Pflanzen investieren und wurden mit hohen Renditen gelockt. Nachdem die Anleger nicht mehr auf ihre Konten zugreifen können, geht die Befürchtung um, dass es sich bei um Juicy Fields um einen Betrug handelt. Diesem Verdacht gehen die Ermittler nun nach. Es soll geklärt werden, ob die von den Anlegern erworbenen Pflanzen tatsächlich existierten oder ob die Anleger im Rahmen eines sog. Schneeballsystems betrogen wurden. Dabei werden neu eingenommenen Gelder von Anlegern nur noch dazu benutzt, alte Forderungen zu bedienen und werden nicht in die vermeintliche Geldanlage investiert.

Weiter ermitteln LKA und Staatsanwaltschaft Berlin auch zu einer etwaigen Schadenshöhe. Bislang wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen vier Gesellschaften Vermögensarreste über jeweils rund 2,5 Millionen Euro verhängt.

Auch die BaFin hat an den Durchsuchungen teilgenommen. Die Finanzaufsicht hatte Juicy Fields bereits im Juni verboten, ihre Vermögensanlagen weiter öffentlich anzubieten, nachdem das Unternehmen nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt hatte. Die BaFin ermittelt daher auch wegen Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz gegen die Juicy Holdings B.V.

Die Ermittlungen gegen Juicy Fields nehmen Fahrt auf. „Auch die Anleger sollten jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um ihr investiertes Geld zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben einer Strafanzeige können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Amtsgericht Hamburg hat am 6. Februar 2025 die Insolvenzverfahren über die My House AG und die My House Vertriebsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 und 67g IN 387/24). Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter nun bis zum 24. März 2025 anmelden.

Für Phishing-Angriffe auf ihre Opfer nutzen Betrüger verschiedene technische Kommunikationsmöglichkeiten wie E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste. Das Ziel ist aber immer dasselbe: Die Betrüger wollen Zugriff auf sensible Bankdaten erhalten, um das Konto zu plündern. Das musste auch ein Kunde der Volksbank erleben. Kriminelle buchten rund 17.000 Euro von seinem Konto ab. Die Volksbank muss ihm den Schaden nach einem Urteil des Landgerichts Hannover ersetzen (Az.: 4 O 62/24).

Banken und Sparkassen hätten keine Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld erheben dürfen. Das hat der BGH mit Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass Negativzinsen im Widerspruch zum Vertragszweck ständen.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sind insolvent. Für beide Gesellschaften ist Insolvenztrag gestellt worden. Darüber hinaus seien Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung, teilte der DEGAG-Vorstand am 28. Januar 2025 mit. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Die DEGAG (Deutsche Grundbesitz Holding AG) und ihre Tochtergesellschaft Degag Bestand und Neubau 1 GmbH haben am 28. Januar 2025 Insolvenz angemeldet, wie das Handelsblatt berichtet. Demnach seien auch zwei weitere Insolvenzverträge für verbundene Gesellschaften in Vorbereitung. Gut möglich, dass es sich bei den Gesellschaften um die Degag Kapital GmbH und die Degag Wi8 GmbH handelt. Für die Anleger ist damit klar, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen.