Rückrufservice

Kunden der ING müssen aufpassen -Phishing Mails im Umlauf

27.02.2024

Erneut sind Kunden der ING in den Fokus von Betrügern geraten. Die Kriminellen versuchen sie mit Hilfe von Phishing-Mails in die Falle zu locken. Derzeit sind zwei verschiedene Mails im Umlauf, die vermeintlich von der ING stammen.

Einmal werden die Kunden zur Aktualisierung ihrer Daten aufgefordert, ansonsten bleibt ihr Konto gesperrt. In der anderen Mail heißt es, dass angeblich das Konto beim Einkauf fälschlicherweise zweimal belastet wurde. Um diesen Fehler zu bereinigen, sollen die Kunden, einen Link anklicken, der sie angeblich zur Stornierung der Transaktion führt. In dem anderen Fall gelangen die Kunden über einen Button zur vermeintlichen Aktualisierung ihres Kontos.

Ähnliche Mails richten sich auch an Kunden der TF Bank oder der DKB. „Solche Mails sind Betrugsversuche. Banken würden nie so vorgehen und ihre Kunden auffordern, Links in Mails anzuklicken. Solche Links und Buttons sollten daher niemals angeklickt werden. Sie führen nur auf eine gefälschte Webseite der Bank, auf der die Kunden sensible persönliche Bankdaten angeben sollen. So verschaffen sich die Betrüger Zugang zum Online-Banking ihrer Kunden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es gibt einige Hinweise, an denen Phishing-Mails erkannt werden können. Bei den aktuellen Mails, die vermeintlich von der ING stammen, fallen die unpersönliche Anrede und die fremde Absenderadresse auf. Ein anderes Merkmal sind Fehler in der Rechtschreibung oder der Grammatik. Es gibt allerdings auch Betrugsversuche, die deutlich besser gemacht sind und die Phishing-Mails kaum von den Originalen der Bank zu unterscheiden sind. Rechtsanwalt Looser: „Auch hier gilt Finger weg und im Zweifelsfall lieber bei der Bank nachfragen.“

Es kommt aber immer wieder vor, dass trotz aller Vorsicht das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und die Bankkunden entsetzt feststellen, dass Kriminelle ihr Konto geplündert haben. Der Schock ist natürlich zunächst groß. Allerdings ist das Geld für die Kunden in vielen Fällen nicht verloren. „Für Zahlungen, die der Kunde nicht autorisiert hat, steht in der Regel die Bank in der Haftung und muss für den Schaden aufkommen“, so Rechtsanwalt Looser. Nur wenn der Kontoinhaber grob fahrlässig gehandelt hat, steht er selbst in der Haftung. Die grobe Fahrlässigkeit muss von der Bank nachgewiesen werden.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.