Rückrufservice

Kunden der ING müssen aufpassen -Phishing Mails im Umlauf

Erneut sind Kunden der ING in den Fokus von Betrügern geraten. Die Kriminellen versuchen sie mit Hilfe von Phishing-Mails in die Falle zu locken. Derzeit sind zwei verschiedene Mails im Umlauf, die vermeintlich von der ING stammen.

Einmal werden die Kunden zur Aktualisierung ihrer Daten aufgefordert, ansonsten bleibt ihr Konto gesperrt. In der anderen Mail heißt es, dass angeblich das Konto beim Einkauf fälschlicherweise zweimal belastet wurde. Um diesen Fehler zu bereinigen, sollen die Kunden, einen Link anklicken, der sie angeblich zur Stornierung der Transaktion führt. In dem anderen Fall gelangen die Kunden über einen Button zur vermeintlichen Aktualisierung ihres Kontos.

Ähnliche Mails richten sich auch an Kunden der TF Bank oder der DKB. „Solche Mails sind Betrugsversuche. Banken würden nie so vorgehen und ihre Kunden auffordern, Links in Mails anzuklicken. Solche Links und Buttons sollten daher niemals angeklickt werden. Sie führen nur auf eine gefälschte Webseite der Bank, auf der die Kunden sensible persönliche Bankdaten angeben sollen. So verschaffen sich die Betrüger Zugang zum Online-Banking ihrer Kunden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es gibt einige Hinweise, an denen Phishing-Mails erkannt werden können. Bei den aktuellen Mails, die vermeintlich von der ING stammen, fallen die unpersönliche Anrede und die fremde Absenderadresse auf. Ein anderes Merkmal sind Fehler in der Rechtschreibung oder der Grammatik. Es gibt allerdings auch Betrugsversuche, die deutlich besser gemacht sind und die Phishing-Mails kaum von den Originalen der Bank zu unterscheiden sind. Rechtsanwalt Looser: „Auch hier gilt Finger weg und im Zweifelsfall lieber bei der Bank nachfragen.“

Es kommt aber immer wieder vor, dass trotz aller Vorsicht das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und die Bankkunden entsetzt feststellen, dass Kriminelle ihr Konto geplündert haben. Der Schock ist natürlich zunächst groß. Allerdings ist das Geld für die Kunden in vielen Fällen nicht verloren. „Für Zahlungen, die der Kunde nicht autorisiert hat, steht in der Regel die Bank in der Haftung und muss für den Schaden aufkommen“, so Rechtsanwalt Looser. Nur wenn der Kontoinhaber grob fahrlässig gehandelt hat, steht er selbst in der Haftung. Die grobe Fahrlässigkeit muss von der Bank nachgewiesen werden.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.