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Kunden der Postbank müssen aufpassen - Betüger verschicken Phishing Mails

Kunden der Postbank müssen jetzt aufpassen: Unter dem Vorwand einer Aktualisierung des Online-Bankings werden derzeit Phishing-Mails verschickt. Die Empfänger sollen auf einen Link klicken, um die Umstellung spätestens bis zum 1. August vorzunehmen, anderenfalls müsse der Zugang zum Online-Banking temporär gesperrt werden. Wie immer gilt, den Link auf keinen Anfall anzuklicken.

Denn hinter den Mails, die z.B. den Betreff „Wichtiges Update“ tragen, steckt nichts anderes als ein betrügerischer Phishing-Versuch. Das heißt, die Opfer sollen über den Link auf eine Webseite gelockt werden und weitere sensible Bankdaten angeben. Die Täter verschaffen sich so Zugang zum Online-Banking der Kunden und versuchen das Konto zu plündern. „Betroffene sollten weder den Link in der Mail anklicken noch auf der Webseite sensible Bankdaten eingeben. Die Postbank und auch andere Banken und Sparkassen gehen nicht so vor“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es gibt sind noch andere Phishing-Mails mit anderen Betreffzeilen im Umlauf. Mal geht es um die Aktivierung eines Sicherheitssystems „BestSign“, mal um die Aktualisierung der Kontodaten oder um falsche Abbuchungen. Der Fantasie der Täter sind kaum Grenzen gesetzt, der Grund für die Mails oder auch falschen SMS ist jedoch immer gleich: Die Betrüger wollen sich Zugriff zum Bankkonto verschaffen. Die Methoden der Betrüger werden dabei immer raffinierter und Mails und Webseiten sehen oft täuschend echt aus. Auch bei Telefonanrufen vermeintlicher Bank-Mitarbeiter sollten TAN-Nummern für Überweisungen keinesfalls angeben werden.

Wer auf eine Betrugsmasche hereingefallen ist, sollte umgehend sein Konto sperren lassen. Manchmal ist es allerdings schon zu spät und die Opfer haben schon zugeschlagen und das Konto geplündert. „Das ist natürlich ein Schock. In der Regel stehen Banken und Sparkassen aber in der Haftung und müssen für den Schaden aufkommen“, so Rechtsanwalt Looser.

Banken stehen für Überweisungen, die der Kontoinhaber nicht autorisiert hat, zwar in der Haftung und müssen den Betrag erstatten. Allerdings stellen sie sich häufig quer und verweisen auf eine Mitschuld des Kunden. „Eine Mitschuld liegt aber nur bei grober Fahrlässigkeit vor. Die muss aber von der Bank bewiesen werden. Zudem hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die grobe Fahrlässigkeit gestellt“, so Rechtsanwalt Looser. Daher bestehen häufig gute Chancen, dass die Bank für den Schaden aufkommen muss.

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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.