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Mercedes Abgasskandal - Klausel in Darlehensverträgen unwirksam – BGH VIa ZR 1517/22

Mercedes kann sich im Abgasskandal nicht hinter einer Klausel in Darlehensverträgen mit der Mercedes Benz Bank verstecken, wonach der Darlehensnehmer alle Schadenersatzansprüche an die Bank abtritt. Die entsprechende Klausel in den Darlehensverträgen ist unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. April 2023 (Az. VIa ZR 1517/22).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger einen Mercedes GLC 250 für rund 55.000 Euro gekauft und zu großen Teilen über ein Darlehen der Mercedes Benz Bank finanziert. Der Mercedes GLC 250 ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei dem Fahrzeug machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Das OLG Stuttgart wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, dass der Kläger nicht klageberechtigt, da er aufgrund der Klausel im Darlehensvertrag mit der Mercedes Benz Bank seine Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abgetreten habe. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank heißt es dazu u.a., dass der Darlehensnehmer gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Mercedes – egal aus welchem Rechtsgrund - an den Darlehensgeber abtritt.

„Mit dieser Klausel wären Schadenersatzansprüche gegen Mercedes im Abgasskandal praktisch im Keim erstickt worden, sofern der Fahrzeugkauf über ein Darlehen bei der Mercedes Bank finanziert wurde. Durch so eine Klausel wird der Kreditnehmer unangemessen benachteiligt. Folgerichtig hat der BGH nun entschieden, dass die Klausel unwirksam ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Abtretungsklausel weiche zu Ungunsten des Kreditnehmers von gesetzlichen Vorgaben ab und sei unwirksam, erklärte der BGH. Das OLG Stuttgart wird den Fall nun erneut verhandeln und feststellen müssen, ob dem Kläger wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen Schadenersatzansprüche zustehen. Dabei wird das OLG Stuttgart auch die Entscheidung des EuGH vom 21. März 2023 berücksichtigen müssen, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nur fahrlässig gehandelt hat (Az. C-100/21). „Vorsatz muss nach dem Urteil des EuGH nicht mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes Urteile

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.