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Mercedes Abgasskandal: Schadenersatz für Mercedes Viano

Schadenersatz für einen Mercedes Viano im Abgasskandal: Das Landgericht Bremen kam mit Urteil vom 3. Februar 2023 zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Mercedes Schadenersatz leisten muss (Az.: 4 O 1827/20).

In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um einen Mercedes Viano 2.2 CDI mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für das Modell einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Der Kläger machte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen Schadenersatzansprüche geltend. Mercedes habe in dem Viano gleich mehrere Abschalteinrichtungen verbaut. So werde die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (Hot restart) eingesetzt. Diese sorgt dafür, dass im Prüfmodus die Erwärmung des Motoröls verzögert und so der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen steigt. Zudem sei das On-Board-Diagnose-System (OBD) so eingerichtet, dass das Kontrollsystem nicht anzeigt, wenn die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß arbeitet. Außerdem komme noch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz.

Das LG Bremen folgte der Argumentation des Klägers. Mercedes habe bewusst unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zum Schadenersatz verpflichtet. Der Kläger kann nun gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Mercedes sich durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Mercedes durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ende März wird zudem ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Abgasskandal erwartet. In dem Verfahren geht es um einen Mercedes 220 CDI, bei dem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte bereits in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 deutlich gemacht, dass er Schadenersatzansprüche schon bei einer fahrlässigen Schädigung durch den Autohersteller für gerechtfertigt hält. „Folgen die Richter wie vielfach erwartet den Ausführungen des Generalanwalts, erleichtert dies die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal. Den Autoherstellern müsste dann kein Vorsatz mehr bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nachgewiesen werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes Urteile

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Aktuelles

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).