Rückrufservice

Mercedes Abgasskandal: Schadenersatz für Mercedes Viano

Schadenersatz für einen Mercedes Viano im Abgasskandal: Das Landgericht Bremen kam mit Urteil vom 3. Februar 2023 zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Mercedes Schadenersatz leisten muss (Az.: 4 O 1827/20).

In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um einen Mercedes Viano 2.2 CDI mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für das Modell einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Der Kläger machte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen Schadenersatzansprüche geltend. Mercedes habe in dem Viano gleich mehrere Abschalteinrichtungen verbaut. So werde die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (Hot restart) eingesetzt. Diese sorgt dafür, dass im Prüfmodus die Erwärmung des Motoröls verzögert und so der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen steigt. Zudem sei das On-Board-Diagnose-System (OBD) so eingerichtet, dass das Kontrollsystem nicht anzeigt, wenn die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß arbeitet. Außerdem komme noch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz.

Das LG Bremen folgte der Argumentation des Klägers. Mercedes habe bewusst unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zum Schadenersatz verpflichtet. Der Kläger kann nun gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Mercedes sich durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Mercedes durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ende März wird zudem ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Abgasskandal erwartet. In dem Verfahren geht es um einen Mercedes 220 CDI, bei dem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte bereits in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 deutlich gemacht, dass er Schadenersatzansprüche schon bei einer fahrlässigen Schädigung durch den Autohersteller für gerechtfertigt hält. „Folgen die Richter wie vielfach erwartet den Ausführungen des Generalanwalts, erleichtert dies die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal. Den Autoherstellern müsste dann kein Vorsatz mehr bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nachgewiesen werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes Urteile

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.