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Mercedes Abgasskandal: Schadenersatz für Mercedes Viano

Schadenersatz für einen Mercedes Viano im Abgasskandal: Das Landgericht Bremen kam mit Urteil vom 3. Februar 2023 zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Mercedes Schadenersatz leisten muss (Az.: 4 O 1827/20).

In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um einen Mercedes Viano 2.2 CDI mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für das Modell einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Der Kläger machte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen Schadenersatzansprüche geltend. Mercedes habe in dem Viano gleich mehrere Abschalteinrichtungen verbaut. So werde die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (Hot restart) eingesetzt. Diese sorgt dafür, dass im Prüfmodus die Erwärmung des Motoröls verzögert und so der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen steigt. Zudem sei das On-Board-Diagnose-System (OBD) so eingerichtet, dass das Kontrollsystem nicht anzeigt, wenn die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß arbeitet. Außerdem komme noch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz.

Das LG Bremen folgte der Argumentation des Klägers. Mercedes habe bewusst unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zum Schadenersatz verpflichtet. Der Kläger kann nun gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Mercedes sich durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Mercedes durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ende März wird zudem ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Abgasskandal erwartet. In dem Verfahren geht es um einen Mercedes 220 CDI, bei dem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte bereits in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 deutlich gemacht, dass er Schadenersatzansprüche schon bei einer fahrlässigen Schädigung durch den Autohersteller für gerechtfertigt hält. „Folgen die Richter wie vielfach erwartet den Ausführungen des Generalanwalts, erleichtert dies die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal. Den Autoherstellern müsste dann kein Vorsatz mehr bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nachgewiesen werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes Urteile

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Aktuelles

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

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Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.