Rückrufservice

Missbrauch von Kreditkarten - Keine grobe Fahrlässigkeit bei verschlüsselter PIN

In Fällen von Betrug beim Online-Banking oder Kreditkartenmissbrauch steht in der Regel die Bank in der Haftung. Der Kontoinhaber ist haftbar, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Von grober Fahrlässigkeit kann ausgegangen werden, wenn z.B. die EC-Karte zusammen mit der PIN-Nummer im Portemonnaie aufbewahrt wird. Anders kann das allerdings aussehen, wenn der Karteninhaber die PIN-Nummer in verschlüsselter Form zusammen mit der Kreditkarte aufbewahrt hat, wie ein Urteil des Amtsgerichts München vom 2. Juni 2023 zeigt (Az.: 142 C 19233/19).

Passwörter und Geheimzahlen sind inzwischen ein fester Bestandteil unseres Lebens geworden. Da fällt es schwer den Überblick zu behalten und sich die Kombinationen zu merken. Trotzdem sollte man es Betrügern nicht leicht machen. Die Geheimnummer zusammen mit der EC-Karte im Portemonnaie zu verwahren, ist sicher keine gute Idee. In so einem Fall wird sich die Bank regelmäßig weigern, für den Schaden aufzukommen und auf grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers verweisen.

In dem Fall vor dem AG München lag der Sachverhalt allerdings etwas anders. Hier hatte der Kontoinhaber die EC-Karte mit einer verschlüsselten Form seiner PIN-Nummer in seiner Geldbörse aufbewahrt. Das Portemonnaie wurde ihm an einer Autobahnraststätte in Italien geklaut und schon kurz nach dem Diebstahl hatten die Täter 1.000 Euro von dem Konto abgehoben. Zu weiteren Abbuchungen kam es nicht mehr, da der Kontoinhaber den Diebstahl schnell bemerkte und das Konto sperren ließ.

Die Bank weigerte sich den Verlust auszugleichen. Der Mann reichte daher Klage ein und hatte Erfolg. Das Amtsgericht München entschied, dass ihm kein Verschulden anzulasten sei und die Bank für den Schaden aufkommen müsse. Neben einer Reihe von Telefonnummern habe er zwar auch die PIN-Nummer in seinem Portemonnaie verwahrt, diese jedoch stark verschlüsselt. Der mathematisch versierte Kartenbesitzer hatte die vierstellige Geheimzahl in Primzahlen zerlegt und sie dann als fünfstellige Ziffernfolge ohne weiteren Hinweis notiert. Selbst einem Sachverständigen gelang es nicht, die Ziffernfolge zu entschlüsseln.

Das Gericht entschied daher, dass der Kläger die PIN-Nummer hinreichend sicher verschlüsselt und seine Sorgfaltspflichten nicht grob fahrlässig verletzt habe. Die Täter müssten auf anderen Weg Zugriff zu dem Konto gefunden haben. Damit steht die Bank in der Haftung. Sie müsse den ohne Autorisierung des Klägers abgebuchten Betrag ersetzen, so das AG München. Für den Verlust der EC-Karte könne die Bank allerdings 150 Euro als Schadenersatz abziehen.

„Beim Missbrauch von Zahlungskarten argumentieren Banken regelmäßig, dass sich der Karteninhaber grob fahrlässig verhalte habe und sie deshalb den Schaden nicht ersetzen müsse. Allerdings liegt längst nicht immer grobe Fahrlässigkeit vor. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wir unterstützen Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.

Auf Anleger offener Immobilienfonds könnten unruhige Zeiten zukommen. Nachdem der UniImmo Wohnen ZBI Ende Juni um fast 17 Prozent dramatisch abgewertet wurde, hat nun auch der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm Grund eine deutliche Abwertung erfahren. So ist der Anteilspreis zum 2. November 2024 um 1,94 Euro auf 81,73 Euro gesunken, wie KanAm am 4. November 2024 mitteile.