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Nach Green City Insolvenz - Anleger erhalten unseriöse Übernahmeangebote

04.02.2022

Der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte liegt ein solches Angebot der „Springtime Equity GmbH“ vor. Dabei wird einem Green City-Anleger angeboten, die Anleihen zu 2,5 Prozent des Nennwerts zu übernehmen. Damit sich der Anleger mit seiner Entscheidung nicht zu lange Zeit lässt und möglicherweise noch Informationen einholt wird auch noch zeitlicher Druck aufgebaut. Bis zum 11. Februar, 14 Uhr, sollen sich die Anleger entscheiden.

„Wir halten das Angebot für unseriös. Hier wird versucht, aus der Not der Anleger Kapital zu schlagen. 2,5 Prozent des Nennwerts sind nah am Totalverlust. Wir können Anlegern daher nur davon abraten, das Angebot anzunehmen. Es gibt bessere Möglichkeiten, den Schaden zu reduzieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Springtime Equity GmbH ist für die Kanzlei BRÜLLMANN kein Unbekannter. Schon im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal bot sie Anlegern an, Aktien aufzukaufen – ebenfalls zu einem schlechten Preis. „Die Anleger stehen durch die Insolvenz vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Die Springtime Equity GmbH wittert in den Nöten der Anleger offenbar ein gutes Geschäft für sich. Wir können nur abraten, solche Angebote anzunehmen. Zumal wahrscheinlich auch sämtliche Ansprüche im Insolvenzverfahren oder auf Schadenersatz für die Anleger mit der Angebotsannahme verloren gingen“, so Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Statt übereilt ein schlechtes Angebot anzunehmen. empfehlen die erfahrenen Rechtsanwälte den Green City-Anlegern ihre Rechte geltend zu machen. Kommt es zu einem regulären Insolvenzverfahren, können Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater und Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht ausreichend über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben.

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