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OGI - Oil & Gas Invest - Anleger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt a.M. hat sich über Jahre hingezogen. Nun hat das Amtsgericht Frankfurt das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 810 IN 1009/18 O). Gläubiger und Anleger der Oil & Gas Invest AG können ihre Forderungen jetzt bis zum 29. April 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Oil & Gas Invest AG – kurz OGI – sammelte Geld bei Anlegern ein, um damit Ölbohrungen in den USA zu finanzieren. Anlegern wurden hohe Gewinne in Aussicht gestellt. Es kam anders: Die Stiftung Warentest hatte schon 2015 vor den Investments gewarnt. 2018 folgten der Insolvenzantrag und die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über die OGI.

Die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens verzögerte sich jedoch, weil Gutachten auch aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht vorlagen. Unklar war, ob überhaupt ausreichend Insolvenzmasse für die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens vorhanden ist. Jahre später hat das AG Frankfurt das Insolvenzverfahren nun eröffnet.

Ob sich die Geduld der Anleger auszahlt, ist jedoch fraglich. Sie haben der OGI Nachrangdarlehen gewährt. Das bedeutet, dass sie sich aufgrund des vereinbarten Nachrangs hinter allen übrigen Gläubigern anstellen müssen. Sie müssen daher damit rechnen, dass sie im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen.

„Besonders im Insolvenzfall zeigt sich, dass Nachrangdarlehen hochriskante Geldanlagen sind, bei denen den Anlegern der Totalausfall ihres investierten Geldes drohen kann“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings kann geprüft werden, ob der Rangrücktritt wirksam vereinbart wurde. Aufgrund für den Anleger intransparenter Klauseln ist das oft nicht der Fall. „Dann werden die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren gleichrangig mit den Ansprüchen der übrigen Gläubiger behandelt“, so Rechtsanwalt Seifert.

Doch auch dann müssen die Anleger im Insolvenzverfahren mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen, da die Insolvenzmasse kaum ausreichen wird, um die Forderungen vollständig zu bedienen. Den Anlegern können aber auch Schadenersatzansprüche entstanden sein. „Schadenersatzansprüche können bspw. gegen die Anlageberater entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage, insbesondere auf das Totalverlustrisiko der Anleger, aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Auch in den Emissionsprospekten müssen die Risiken dargestellt werden. Sind die Angaben in den Prospekten fehlerhaft, unvollständig oder irreführend können daraus Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen erwachsen sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet den Anlegern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.