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OLG Celle verurteilt Axa wegen unzulässiger Beitragserhöhung in der PKV

Privat Krankenversicherte kennen das leidige Thema: Ihre Beiträge zur PKV werden regelmäßig erhöht. Die Beitragserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet. Das ist jedoch längst nicht immer der Fall, wie auch ein Urteil des Oberlandesgericht Celle zeigt. Das OLG entschied mit Urteil vom 18. August 2022, dass der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen die Axa Krankenversicherung auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat (Az.: 8 U 366/21).

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall war seit Jahren bei der Axa krankenversichert und die Beiträge wurden in dieser Zeit regelmäßig erhöht. Da er die Beitragserhöhungen für unrechtmäßig hielt, machte er Rückforderungsansprüche geltend und hatte in zweiter Instanz am OLG Celle Erfolg.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 muss der Versicherer die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung ausreichend begründen, damit sie wirksam sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). „Der Versicherer muss demnach darlegen, welche Rechnungsgrundlage – entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide - sich dauerhaft so verändert hat, dass die Beiträge angepasst werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG Celle folgte dieser Rechtsprechung. Die Axa habe die Beiträge zumindest teilweise nicht wirksam erhöht. So sei die Begründung für die Beitragserhöhung 2016 nicht ausreichend gewesen. In dem Schreiben zu der Prämienanpassung habe der Versicherer lediglich allgemein über die Beitragserhöhung informiert, ohne jedoch konkret Bezug zur Änderung einer Rechnungsgrundlage zu nehmen. Diese Begründung sei unzureichend, so das OLG Celle. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

„Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung erfolgen regelmäßig. Zulässig sind sie nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH aber nur, wenn die Erhöhung auch ausreichend begründet wird. Ohne entsprechende Begründung sind die Erhöhungen unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Privat-Krankenversicherte können sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Widerspruch einer Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss der Police möglich sein. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2024 (Az.: 3 U 1427/23). Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Rentnerin ihre 2007 abgeschlossene Rentenversicherung wirksam widersprochen hat.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).

Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Mal entschieden, dass eine Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann. Mit Urteil vom 10. Juli 2024 hat der BGH deutlich gemacht, dass eine lange Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und erfolgtem Widerspruch, im konkreten Fall 14 Jahre, einem erfolgreichen Widerspruch nicht entgegensteht (Az.: IV ZR 196/22).