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OLG Celle verurteilt Axa wegen unzulässiger Beitragserhöhung in der PKV

Privat Krankenversicherte kennen das leidige Thema: Ihre Beiträge zur PKV werden regelmäßig erhöht. Die Beitragserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet. Das ist jedoch längst nicht immer der Fall, wie auch ein Urteil des Oberlandesgericht Celle zeigt. Das OLG entschied mit Urteil vom 18. August 2022, dass der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen die Axa Krankenversicherung auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat (Az.: 8 U 366/21).

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall war seit Jahren bei der Axa krankenversichert und die Beiträge wurden in dieser Zeit regelmäßig erhöht. Da er die Beitragserhöhungen für unrechtmäßig hielt, machte er Rückforderungsansprüche geltend und hatte in zweiter Instanz am OLG Celle Erfolg.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 muss der Versicherer die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung ausreichend begründen, damit sie wirksam sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). „Der Versicherer muss demnach darlegen, welche Rechnungsgrundlage – entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide - sich dauerhaft so verändert hat, dass die Beiträge angepasst werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG Celle folgte dieser Rechtsprechung. Die Axa habe die Beiträge zumindest teilweise nicht wirksam erhöht. So sei die Begründung für die Beitragserhöhung 2016 nicht ausreichend gewesen. In dem Schreiben zu der Prämienanpassung habe der Versicherer lediglich allgemein über die Beitragserhöhung informiert, ohne jedoch konkret Bezug zur Änderung einer Rechnungsgrundlage zu nehmen. Diese Begründung sei unzureichend, so das OLG Celle. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

„Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung erfolgen regelmäßig. Zulässig sind sie nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH aber nur, wenn die Erhöhung auch ausreichend begründet wird. Ohne entsprechende Begründung sind die Erhöhungen unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Privat-Krankenversicherte können sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 6. Juli 2026 entschieden, dass ein Vertrag über den Abschluss einer Basisrente (sog. Rürup-Rente) auch elf Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden konnte (Az. 8 U 92/26 Ver). Da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei, sei die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden, stellte das OLG klar.

Jeweils 6.900 Euro hatten die Kläger der Main Compass Consulting GmbH gezahlt, damit diese ihnen die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ermöglicht. Sie erhalten ihr Geld zuzüglich Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteilen vom 6. August 2026 entschieden (Az. 2-23 O 115/26 und 2-23 O 116/26) entschieden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung – PKV - ist es ein Schock: Jahre nach Vertragsschluss erklärt der Versicherer plötzlich den Rücktritt vom Vertrag oder fechtet diesen wegen angeblich verschwiegener Vorerkrankungen an. „Privat Krankenversicherte sind in einer solchen Situation allerdings nicht schutzlos, denn an einen Rücktritt des Versicherers werden hohe Anforderungem gestellt.

Ein Versicherungsnehmer hat seinen Basisrentenversicherungsvertrag, sog. Rürup-Rente, mit der Continentale Lebensversicherung AG erfolgreich widerrufen. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 7. Januar 2026 entschieden (Az. 23 O 7475/25). Die Versicherungsvertrag wird nun rückabgewickelt und der Kläger erhält unterm Strich rund 108.000 Euro plus Zinsen zurück.

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird erheblich eingeschränkt. Der Widerruf ist ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich. Damit ist dann auch das sog. ewige Widerrufsrecht praktisch Geschichte. Das betrifft auch die Rürup-Rente. „Besonders problematisch ist hier, dass eine Rürup-Rentenversicherung nicht kündbar ist und der Widerruf daher eine willkommene Option war, um aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21. August 2025 die Rechte von Versicherten gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere hinsichtlich der Verweisung auf einen neuen Beruf gestärkt (Az. 11 U 161/24). Es stellte fest, dass die Eintrittspflicht der BU-Versicherung nicht endet, wenn der Versicherungsnehmer inzwischen zwar einen anderen Beruf ausübt, aber spürbar weniger verdient als in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit.