Rückrufservice

OLG Celle verurteilt Axa wegen unzulässiger Beitragserhöhung in der PKV

Privat Krankenversicherte kennen das leidige Thema: Ihre Beiträge zur PKV werden regelmäßig erhöht. Die Beitragserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet. Das ist jedoch längst nicht immer der Fall, wie auch ein Urteil des Oberlandesgericht Celle zeigt. Das OLG entschied mit Urteil vom 18. August 2022, dass der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen die Axa Krankenversicherung auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat (Az.: 8 U 366/21).

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall war seit Jahren bei der Axa krankenversichert und die Beiträge wurden in dieser Zeit regelmäßig erhöht. Da er die Beitragserhöhungen für unrechtmäßig hielt, machte er Rückforderungsansprüche geltend und hatte in zweiter Instanz am OLG Celle Erfolg.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 muss der Versicherer die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung ausreichend begründen, damit sie wirksam sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). „Der Versicherer muss demnach darlegen, welche Rechnungsgrundlage – entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide - sich dauerhaft so verändert hat, dass die Beiträge angepasst werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG Celle folgte dieser Rechtsprechung. Die Axa habe die Beiträge zumindest teilweise nicht wirksam erhöht. So sei die Begründung für die Beitragserhöhung 2016 nicht ausreichend gewesen. In dem Schreiben zu der Prämienanpassung habe der Versicherer lediglich allgemein über die Beitragserhöhung informiert, ohne jedoch konkret Bezug zur Änderung einer Rechnungsgrundlage zu nehmen. Diese Begründung sei unzureichend, so das OLG Celle. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

„Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung erfolgen regelmäßig. Zulässig sind sie nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH aber nur, wenn die Erhöhung auch ausreichend begründet wird. Ohne entsprechende Begründung sind die Erhöhungen unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Privat-Krankenversicherte können sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Mit Urteil vom 9. Juli 2025 hat der BGH (Az. IV ZR 161/23) die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerruf von Rentenversicherungen gestärkt. Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass ein Widerruf auch lange Zeit nach Vertragsabschluss noch wirksam erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. 

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das sog. ewige Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen soll beschnitten werden und der Widerruf einer Lebensversicherung nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich sein.

Private Krankenversicherungen erhöhen regelmäßig ihre Beiträge. Allerdings ist nicht jede Beitragserhöhung wirksam und privat Krankenversicherte können überzahlte Beiträge ggf. zurückfordern. Das zeigt auch ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9. April 2025 (Az. 5 U 50/24).

Bei einem Skiunfall erleidet eine Frau eine Schulterverletzung. Zu den Schmerzen kommt auch noch Ärger mit der privaten Unfallversicherung der Frau hinzu, denn die wollte nicht zahlen. Da machte das OLG Dresden jedoch nicht mit. Es entschied mit Urteil vom 21. Januar 2025, dass der Unfall (mit-)ursächlich für die Verletzung war und die Versicherung eintreten muss (Az. 4 U 1079/23).

Rund 60.000 Euro muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihrem Versicherungsnehmer nachträglich zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 4. April 2025 entschieden (Az. 20 U 33/21).