Rückrufservice

Online Banking Betrug - Sparkasse muss für Schaden aufkommen

Phishing gehört zu den weit verbreiteten Betrugsmaschen beim Online-Banking. Dabei erhalten die Opfer in der Regel eine gefälschte Mail ihrer Bank und werden unter einem Vorwand über einen Link auf eine vermeintliche Webseite der Bank geleitet und sollen dort ihre sensiblen Kundendaten angeben. Ist das geschehen, räumen die Täter in kurzer Zeit das Konto ab. So ist es auch einem langjährigen Sparkassen-Kunden ergangen. Die Sparkasse muss ihm den entstandenen Schaden in Höhe von rund 40.000 Euro aber ersetzen. Das hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 23. Juni 2023 entschieden (Az.: 4 O 133/22).

Der Kunde war selbstständiger Handwerker und nutzte beim Online-Banking das TAN-Verfahren mit einem TAN-Generator. Um den geschäftlichen Zahlungsverkehr kümmerte sich seine Frau. Diese erhielt schließlich eine Mail, die vermeintlich von der Sparkasse stammte. Dabei wurde sie aufgefordert zur Neukonfiguration des TAN-Generators den Link in der Mail anzuklicken und auf einer vermeintlichen Webseite der Sparkasse weitere Kundendaten anzugeben. Wie angekündigt, meldete sich kurz darauf telefonisch ein vermeintlicher Sparkassen-Mitarbeiter und gab der Frau Anweisungen zur Neukonfiguration des TAN-Generators. Die Frau befolgte die Anweisungen und tappte damit in die Falle. Wenig später hatten die Täter 39.000 Euro von dem Konto abgehoben und erhöhten auch das ursprüngliche Tageslimit von 10.000 Euro.

Nachdem das Ehepaar den Betrug entdeckt hatte, ließ der Mann das Konto sofort sperren und forderte von der Sparkasse den Ersatz des Geldes. Das LG Halle gab der Klage statt. Die Zahlungsvorgänge seien vom Kontoinhaber nicht autorisiert gewesen. Zudem habe die Sparkasse auch keine starke Kundenauthentifizierung verlangt. Der Kunde könne daher verlangen, dass die Sparkasse den Schaden ersetzt, so das Gericht.

„Bankkunden werden immer wieder Opfer von Betrug beim Online-Banking. Sie sind aber nicht schutzlos gestellt. Denn Banken und Sparkassen müssen in der Regel den Schaden ersetzen, wenn sie Zahlungen vorgenommen haben, die der Kontoinhaber nicht autorisiert hat. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Das muss aber die Bank beweisen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.