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Online Banking Betrug - Sparkasse muss für Schaden aufkommen

Phishing gehört zu den weit verbreiteten Betrugsmaschen beim Online-Banking. Dabei erhalten die Opfer in der Regel eine gefälschte Mail ihrer Bank und werden unter einem Vorwand über einen Link auf eine vermeintliche Webseite der Bank geleitet und sollen dort ihre sensiblen Kundendaten angeben. Ist das geschehen, räumen die Täter in kurzer Zeit das Konto ab. So ist es auch einem langjährigen Sparkassen-Kunden ergangen. Die Sparkasse muss ihm den entstandenen Schaden in Höhe von rund 40.000 Euro aber ersetzen. Das hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 23. Juni 2023 entschieden (Az.: 4 O 133/22).

Der Kunde war selbstständiger Handwerker und nutzte beim Online-Banking das TAN-Verfahren mit einem TAN-Generator. Um den geschäftlichen Zahlungsverkehr kümmerte sich seine Frau. Diese erhielt schließlich eine Mail, die vermeintlich von der Sparkasse stammte. Dabei wurde sie aufgefordert zur Neukonfiguration des TAN-Generators den Link in der Mail anzuklicken und auf einer vermeintlichen Webseite der Sparkasse weitere Kundendaten anzugeben. Wie angekündigt, meldete sich kurz darauf telefonisch ein vermeintlicher Sparkassen-Mitarbeiter und gab der Frau Anweisungen zur Neukonfiguration des TAN-Generators. Die Frau befolgte die Anweisungen und tappte damit in die Falle. Wenig später hatten die Täter 39.000 Euro von dem Konto abgehoben und erhöhten auch das ursprüngliche Tageslimit von 10.000 Euro.

Nachdem das Ehepaar den Betrug entdeckt hatte, ließ der Mann das Konto sofort sperren und forderte von der Sparkasse den Ersatz des Geldes. Das LG Halle gab der Klage statt. Die Zahlungsvorgänge seien vom Kontoinhaber nicht autorisiert gewesen. Zudem habe die Sparkasse auch keine starke Kundenauthentifizierung verlangt. Der Kunde könne daher verlangen, dass die Sparkasse den Schaden ersetzt, so das Gericht.

„Bankkunden werden immer wieder Opfer von Betrug beim Online-Banking. Sie sind aber nicht schutzlos gestellt. Denn Banken und Sparkassen müssen in der Regel den Schaden ersetzen, wenn sie Zahlungen vorgenommen haben, die der Kontoinhaber nicht autorisiert hat. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Das muss aber die Bank beweisen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Banken und Sparkassen müssen „klar und verständlich“ über die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Erfolgt die Aufklärung nicht transparent genug und der Darlehensnehmer gewinnt fälschlicherweise den Eindruck, dass sich die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an der „Restlaufzeit des Darlehens“ orientiert, verliert die Bank nach einem Urteil des BGH vom 3. Dezember 2024 ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung (Az.: XI ZR 75/23).

Anleger des Publikumsfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 müssen mit finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Grund ist, dass die Liquidierung des Immobilienfonds geplant ist.

Sparkassenkunden sind im neuen Jahr ins Visier von Betrügern geraten. Durch Phishing-Mails versuchen diese an die sensiblen Kontodaten ihrer Opfer zu kommen. Unter dem Vorwand einer Änderung des Sicherheitsverfahrens sollen sich die Kontoinhaber über einen Button auf einer betrügerischen Webseite einloggen und dort weitere Zugangsdaten zu ihrem Konto angeben. Dieser Aufforderung sollten die Kontoinhaber auf keinen Fall folgen.

Innerhalb der Familie greift man sich auch gerne mal finanziell unter die Arme. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein gewährtes Darlehen eine reine Gefälligkeit darstellt und nicht zurückgezahlt werden muss. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 28. November 2024 klargestellt (Az.: 2-23 O 701/23).

Betrügern gelingt es auf unterschiedliche Weise immer wieder, an sensible Daten einer Kreditkarte zu kommen und diese Daten für ihre kriminellen Zwecke zu nutzen. Der Schock für die Kreditkarteninhaber ist natürlich groß, wenn sie den Betrug feststellen. Die gute Nachricht ist, dass sie für den Schaden nicht automatisch aufkommen müssen, weil die Bank in der Verantwortung stehen kann.

Bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die entgangenen Zinsen verlangen. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn der Kreditnehmer den Darlehensvertrag wirksam widerrufen hat, stellte der BGH mit Urteil vom 8. Oktober 2024 klar (Az.: XI ZR 19/23).