Rückrufservice

Online Banking Betrug - Sparkasse muss für Schaden aufkommen

04.10.2023

Phishing gehört zu den weit verbreiteten Betrugsmaschen beim Online-Banking. Dabei erhalten die Opfer in der Regel eine gefälschte Mail ihrer Bank und werden unter einem Vorwand über einen Link auf eine vermeintliche Webseite der Bank geleitet und sollen dort ihre sensiblen Kundendaten angeben. Ist das geschehen, räumen die Täter in kurzer Zeit das Konto ab. So ist es auch einem langjährigen Sparkassen-Kunden ergangen. Die Sparkasse muss ihm den entstandenen Schaden in Höhe von rund 40.000 Euro aber ersetzen. Das hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 23. Juni 2023 entschieden (Az.: 4 O 133/22).

Der Kunde war selbstständiger Handwerker und nutzte beim Online-Banking das TAN-Verfahren mit einem TAN-Generator. Um den geschäftlichen Zahlungsverkehr kümmerte sich seine Frau. Diese erhielt schließlich eine Mail, die vermeintlich von der Sparkasse stammte. Dabei wurde sie aufgefordert zur Neukonfiguration des TAN-Generators den Link in der Mail anzuklicken und auf einer vermeintlichen Webseite der Sparkasse weitere Kundendaten anzugeben. Wie angekündigt, meldete sich kurz darauf telefonisch ein vermeintlicher Sparkassen-Mitarbeiter und gab der Frau Anweisungen zur Neukonfiguration des TAN-Generators. Die Frau befolgte die Anweisungen und tappte damit in die Falle. Wenig später hatten die Täter 39.000 Euro von dem Konto abgehoben und erhöhten auch das ursprüngliche Tageslimit von 10.000 Euro.

Nachdem das Ehepaar den Betrug entdeckt hatte, ließ der Mann das Konto sofort sperren und forderte von der Sparkasse den Ersatz des Geldes. Das LG Halle gab der Klage statt. Die Zahlungsvorgänge seien vom Kontoinhaber nicht autorisiert gewesen. Zudem habe die Sparkasse auch keine starke Kundenauthentifizierung verlangt. Der Kunde könne daher verlangen, dass die Sparkasse den Schaden ersetzt, so das Gericht.

„Bankkunden werden immer wieder Opfer von Betrug beim Online-Banking. Sie sind aber nicht schutzlos gestellt. Denn Banken und Sparkassen müssen in der Regel den Schaden ersetzen, wenn sie Zahlungen vorgenommen haben, die der Kontoinhaber nicht autorisiert hat. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Das muss aber die Bank beweisen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. eine Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.