BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat für einen Anleger in Opalenburg-Fonds erneut Schadensersatz durchgesetzt. Das Landgericht München I entschied mit Urteil vom 1. April 2020, dass die Opalenburg Vermögensverwaltung AG dem Kläger seine Beteiligungen zurückzahlen und ihn von allen weiteren Ratenverpflichtungen freistellen muss.
„Das Landgericht München ist unserer Argumentation, dass unser Mandant fehlerhaft beraten wurden und daher Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung hat, gefolgt. Wir konnten für Anleger in Opalenburg-Fonds zum wiederholten Mal Schadensersatzansprüche durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich die Klagepartei an den Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. Opportunity KG sowie Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co SafeInvest 2. KG beteiligt. Gründungsgesellschafterin, Komplementärin und Anbieterin der Fondsbeteiligungen ist die beklagte Opalenburg Vermögensverwaltung AG. Sie war auch für den Vertrieb der Beteiligungen verantwortlich und betraute damit u.a. auch die Medius Exclusive GmbH.
Die Klagepartei beteiligte sich 2010 mittelbar über die CT-Treuhand-Steuerberatungsgesellschaft mbH mit 15.000 Euro an der Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. Opportunity KG. Die Beitrittssumme wurde voll erbracht. Nach der Kündigung der Beteiligung Ende 2015 erhielt die Klagepartei ein Auseinandersetzungsguthaben in Höhe von rund 12.000 Euro. Zudem hatte sie sich ebenfalls 2010 mit einer Zeichnungssumme von 9.000 Euro am Opalenburg SafeInvest 2 beteiligt. In Raten hatte sie bislang knapp 6.500 Euro eingezahlt.
Die Beratung erfolgte durch die Medius Exclusive GmbH. Pikant ist, dass der Geschäftsführer der Medius Exclusive GmbH auch Vorstandsmitglied der Opalenburg Vermögensverwaltung AG war. Ein möglicher Interessenkonflikt durch diese personelle Verflechtung wurde in dem Beratungsgespräch nicht erwähnt. Vielmehr seien die Beteiligungen als sehr sichere Kapitalanlagen dargestellt worden. Risiken, wie z.B. das Totalverlustrisiko, das Risiko einer Nachschusspflicht oder das Blind-Pool-Risiko seien nicht erwähnt worden. Auch seien die Emissionsprospekte nie übergeben worden. „Wären die Risiken unserem Mandaten bekannt gewesen, hätte er die Beteiligungen nicht abgeschlossen. Die fehlerhafte Beratung war ursächlich für den Beitritt zu den Fondsgesellschaften“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Das LG München I folgte der Argumentation. Als Altgesellschafterin sei die Opalenburg Vermögensverwaltung AG zu einer sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über die Nachteile und Risiken der Beteiligung verpflichtet gewesen, so das Gericht. Diese Aufklärung sei weder durch Übergabe der Emissionsprospekte noch durch die Beraterin erfolgt. Zudem sei auch nicht ordnungsgemäß über die personellen Verflechtungen aufgeklärt worden.
Die Verletzung der Aufklärungspflicht sei auch kausal für die Anlageentscheidungen gewesen, stellte das Gericht fest. Die Klagepartei hat daher noch Anspruch auf Zahlung von knapp 3.900 Euro aus der Beteiligung am Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. Opportunity KG und auf Rückzahlung ihrer Beiträge in Höhe von rund 6.500 Euro zum Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co SafeInvest 2. KG. Zudem muss sie von weiteren Ratenzahlungen freigestellt werden.
„Opalenburg-Anleger haben gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Das wird nicht nur durch dieses Urteil deutlich“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.
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