Rückrufservice

Paulus Wohnbau - Geld der Anleger nach Insolvenz im Feuer

Die Krise am Immobilienmarkt setzt sich fort und hat auch die Paulus Wohnbau GmbH erwischt. Der Bauträger aus Pleidelsheim hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzverfahren wird in Eigenregie durchgeführt. Das heißt: Die Geschäftsführung versucht das Unternehmen mit Hilfe eines Sachwalters wieder wirtschaftlich auf die Füße zu stellen. Neben den Käufern der Wohnungen sind auch Anleger betroffen, die in die Bauprojekte investiert haben, von der Insolvenz betroffen.

Nach Medienberichten ist die Paulus Wohnbau mit verschiedenen Banken im Gespräch, um Finanzierungsmöglichkeiten für die Bauprojekte zu erörtern. Auch die Anleger haben bislang mit ihren Investitionen zur Finanzierung beigetragen und haben zum Teil über das Portal Zinsbaustein.de Geld in die Immobilienprojekte gesteckt. „Die Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihres Geldes rechnen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Gestiegene Baukosten und höhere Zinsen sorgen für massive Schwierigkeiten in der Immobilienbranche. Neben der Paulus Wohnbau GmbH mussten in den vergangenen Wochen auch schon andere Bauträger Insolvenz anmelden. Für die Anleger wird in der Krise deutlich, dass Investitionen in Immobilien mit hohen Risiken verbunden sind und das viel gerühmte „Betongold“ schnell bröckeln kann.

Anleger der Paulus Wohnbau durften mit bis zu 7 Prozent Zinsen im Jahr rechnen. Daraus wird nach der Insolvenz wohl nichts. Stattdessen drohen ihnen Verluste bis hin zum Totalverlust. Das Geld, dass sie der Paulus Wohnbau als unbesicherte Nachrangdarlehen gegeben haben, könnte verloren sein. Denn im Insolvenzfall treten die Ansprüche der Anleger von Nachrangdarlehen zurück.

Rechtsanwalt Seifert: „Nachrangdarlehen sind eine hochriskante Anlageform. Über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko müssen die Anleger ordnungsgemäß aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.