Rückrufservice

Paulus Wohnbau - Geld der Anleger nach Insolvenz im Feuer

19.09.2023

Die Krise am Immobilienmarkt setzt sich fort und hat auch die Paulus Wohnbau GmbH erwischt. Der Bauträger aus Pleidelsheim hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzverfahren wird in Eigenregie durchgeführt. Das heißt: Die Geschäftsführung versucht das Unternehmen mit Hilfe eines Sachwalters wieder wirtschaftlich auf die Füße zu stellen. Neben den Käufern der Wohnungen sind auch Anleger betroffen, die in die Bauprojekte investiert haben, von der Insolvenz betroffen.

Nach Medienberichten ist die Paulus Wohnbau mit verschiedenen Banken im Gespräch, um Finanzierungsmöglichkeiten für die Bauprojekte zu erörtern. Auch die Anleger haben bislang mit ihren Investitionen zur Finanzierung beigetragen und haben zum Teil über das Portal Zinsbaustein.de Geld in die Immobilienprojekte gesteckt. „Die Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihres Geldes rechnen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Gestiegene Baukosten und höhere Zinsen sorgen für massive Schwierigkeiten in der Immobilienbranche. Neben der Paulus Wohnbau GmbH mussten in den vergangenen Wochen auch schon andere Bauträger Insolvenz anmelden. Für die Anleger wird in der Krise deutlich, dass Investitionen in Immobilien mit hohen Risiken verbunden sind und das viel gerühmte „Betongold“ schnell bröckeln kann.

Anleger der Paulus Wohnbau durften mit bis zu 7 Prozent Zinsen im Jahr rechnen. Daraus wird nach der Insolvenz wohl nichts. Stattdessen drohen ihnen Verluste bis hin zum Totalverlust. Das Geld, dass sie der Paulus Wohnbau als unbesicherte Nachrangdarlehen gegeben haben, könnte verloren sein. Denn im Insolvenzfall treten die Ansprüche der Anleger von Nachrangdarlehen zurück.

Rechtsanwalt Seifert: „Nachrangdarlehen sind eine hochriskante Anlageform. Über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko müssen die Anleger ordnungsgemäß aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.